Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2018/42: Änderung des Zivildienstgesetzes (ZDG) · 37 Seiten

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Die GPS lehnt die Revision des ZDG ab. Die vorgeschlagene Revision sei gegen den

Zivildienst als Dienstform gerichtet und stelle diesen grundsätzlich in Frage. Wichtige

Prinzipien wie die Gleichbehandlung aller Dienstpflichtigen oder das Recht, jederzeit einen Gewissenskonflikt geltend zu machen, würden untergraben. Eine Änderung des

Zivildienstgesetzes solle sich mit dem Zivildienst auseinandersetzen und nicht den Versuch unternehmen, angebliche Probleme der Armee zu lösen. Es sei politisch höchst fragwürdig, ein gut funktionierendes System zugunsten eines anderen zu verschlechtern. Für die

vorliegende Revision bestehe kein Handlungsbedarf, sie führe zu einer Ungleichbehandlung von Dienstpflichtigen, stelle einen Verstoss gegen den UNO-Pakt über die bürgerlichen und politischen Rechte dar und habe unklare Auswirkungen.

Die SPS lehnt die Revision des ZDG ab. Es sei unbegründet und unannehmbar, die

Zulassung zum Zivildienst mit grundrechts- und verfassungswidrigen Massnahmen zu

erschweren und die Attraktivität des Zivildienstes mit einer Aufblähung der Bürokratie zu senken. Der Bundesrat habe in den letzten Jahren in drei Berichten dargelegt, dass die Abgänge zum Zivildienst die Alimentierung der Armeebestände nicht gefährden würden, zum gleichen Schluss sei der Bericht der «Studiengruppe Dienstpflichtsystem» gekommen,

welcher am 6. Juli 2016 vom Bundesrat zur Kenntnis genommen worden sei. Ein öffentliches Interesse an der Revision des Zivildienstgesetzes in diesem Punkt und damit die

Verhältnismässigkeit der sieben vorgeschlagenen Massnahmen könne nur geltend gemacht werden, wenn – transparent und mit substantiellem Inhalt erörtert – die von der

Studiengruppe vorgetragenen Argumente im Einzelnen widerlegt werden könnten. Darüber finde sich im Vernehmlassungsbericht kein Hinweis.

Die SVP begrüsst eine Änderung des Zivildienstgesetzes, weil endlich das grosse Problem der zu hohen Abgänge in den Zivildienst thematisiert werde. Die vorgesehenen

Massnahmen würden aber klar zu wenig weit gehen und die drastische Fehlentwicklung nicht korrigieren. Die offensichtlich kaum je aus Gewissensgründen erfolgenden Abgänge bei den bereits ausgebildeten Soldaten und den Kaderanwärtern in den Zivildienst seien mit wirksameren Massnahmen zu unterbinden. Die Sicherung der Alimentierung des

Armeebestandes habe für die SVP bei vorliegender Revision oberste Priorität, weshalb die «zaghaften Schrittchen in die richtige Richtung der Gesetzesänderung» mitgetragen würden. Die SVP erwartet jedoch weitere Korrekturen für rasch wirksame Verbesserungen. Plakative Forderungen nach einem attraktiveren Militärdienst würden nur der Ablenkung von den Missständen in der Zivildienstgesetzgebung dienen.

Die EDU unterstützt die vorgeschlagenen Massnahmen, um opportunistische Wechsel von Armeeangehörigen zum Zivildienst einzuschränken.

3.2 Grundsätzliche Stellungnahmen der Kantone

ZH begrüsst grundsätzlich zweckmässige Massnahmen zur nachhaltigen Sicherung der Bestände der Armee. Die Armee selber könne dazu ihren Beitrag leisten, indem sie die Glaubwürdigkeit des Militärs und ihrer Kader sowie einen attraktiven Militärdienst

gewährleiste. Soweit gesetzliche Massnahmen im Zivildienstbereich zur Sicherung der Armeebestände notwendig seien, weisst ZH darauf hin, dass auch der Zivildienst im

bestehenden Dienstpflichtsystem zur Wehrgerechtigkeit beitragen würde. Im Unterschied zur Armee sei der Zivildienst jedoch nicht auf eine bestimmte Grösse angewiesen, um seinen Auftrag zu erfüllen, dennoch würden Zivildienstleistende wertvolle Dienstleistungen für die Gesellschaft erbringen, wo Mittel fehlen oder nicht ausreichen würden. Insbesondere

Massnahme 1 sei geeignet, die Abgänge bereits ausgebildeter Angehörige der Armee aus den Formationen substantiell zu verringern, diese sei auch gegenüber den

Zivildienstpflichtigen vertretbar.

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