Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2018/42: Änderung des Zivildienstgesetzes (ZDG) · 37 Seiten
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EKKJ, EMK, Frauen für den Frieden, GSoA, H+, Insieme, INSOS, Pro Natura, SAJV,
SEK, SFR, CIVIVA, HévivA, VSLCH, vahs, GNS, ANEMPA, AVOP, Jugendsession,
Procap, servicecitoyen.ch, männer.ch, Pro Infirmis, SCI und 119 Einsatzbetriebe.
Die befürwortenden Vernehmlassungsteilnehmenden halten bezüglich Massnahme 1 folgende Argumente und Vorbehalte fest:
Die FDP erachtet Massnahme 1 als besonders gerechtfertigt.
ZH erachtet insbesondere Massnahme 1 als geeignet, um die Abgänge bereits
ausgebildeter Angehöriger der Armee aus den Formationen substantiell zu verringern.
FR, SO und RK MZF machen geltend, dass die Abgänge ausgebildeter Angehöriger der
Armee in den Zivildienst nach Inkraftsetzung des Gesetzes zurückgehen dürften, die präzise quantitative Auswirkung dieser Massnahme aber völlig offen sei.
TI hält fest, dass die Auswirkung dieser Massnahme schwierig zu quantifizieren sei, sie
aber teilweise dazu beitragen dürfte, dass die Attraktivität des Zivildienstes für
Angehörige der Armee, welche die Rekrutenschule beendet haben und die
Wiederholungskurse leisten, sinkt.
SG befindet die Massnahme als zielführend, um einen Abgang von Armeeangehörigen
aus rein opportunistischen Überlegungen zu verhindern.
AG bewertet die Massnahme grundsätzlich als positiv, weil die Armee damit künftig
weniger ausgebildete Soldaten verlieren dürfte.
VS befindet die Massnahme als adäquat.
Gegen Massnahme 1 wird geltend gemacht:
BDP, CIVIVA, SAJV, Frauen für den Frieden, SFR, GNS, CENAC, CNSI, GSoA und
männer.ch machen geltend, dass die Massnahme zu einer massiven Schlechterstellung von Dienstpflichtigen führe, je später sie ihr Zivildienstgesuch einreichen würden.
Die Massnahme bzw. der mögliche Faktor bewirke eine klare Ungleichbehandlung der
Zivildienstpflichtigen (BDP, GPS, SPS, CIVIVA, SAJV, Frauen für den Frieden, SFR, GNS, CENAC und GSoA), sei unverhältnismässig (EVP, glp, GPS, CIVIVA, Frauen für den Frieden, SFR, CENAC, CNSI, GSoA und männer.ch) und nicht mit der
Rechtsgleichheit vereinbar (BDP, GPS, CIVIVA, Frauen für den Frieden, SFR, CENAC und GSoA).
GPS, SPS, CIVIVA, Frauen für den Frieden, GNS, CENAC und GSoA sehen einen
Widerspruch zu einer vorherigen Antwort des Bundesrates.
Gemäss SPS verletzt die Massnahme den Grundsatz der Verhältnismässigkeit, das
Rechtsgleichheitsgebot und das Prinzip der Gleichwertigkeit.
Die EVP schlägt stattdessen eine Mindestzahl von 100 Tagen vor.
Die glp gibt an, dass jederzeit ein Gewissenskonflikt auftreten könne.
Gemäss glp sei auf diese Massnahme zu verzichten, da diejenigen bestraft würden,
welche zumindest versucht hätten, Militärdienst zu leisten und so einen Anreiz geschafft werde, es gar nicht erst zu versuchen. Damit würde die Armee eine Chance vergeben, Zweifelnde für sich zu gewinnen. Gemäss GSoA führe die Massnahme dazu, dass sich noch mehr Dienstpflichtige vor Beginn oder im Laufe der Rekrutenschule für den Zivildienst entscheiden würden.
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