Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2018/42: Änderung des Zivildienstgesetzes (ZDG) · 37 Seiten
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H+ reichte eine Vernehmlassungsantwort gestützt auf eine Umfrage bei allen Mitgliedern ein. H+ weist darauf hin, dass die vorgeschlagene Revision zu Lasten derjenigen Betriebe gehe, welche seit vielen Jahren zuverlässige Abnehmer der Zivildienstleistenden seien und zu einer Planungsunsicherheit bei diesen Institutionen führe. H+ befürchte zudem eine
Rückkehr zur Gewissensprüfung, falls die im Entwurf vorgesehenen Massnahmen nicht greifen würden. Der Bundesrat wird aufgefordert, von der beabsichtigten Verschärfung der Gesetzesrevision abzusehen oder diese wesentlich moderater zu gestalten. Es sei nach anderen Wegen zur Sicherung des Armeebestandes zu suchen.
Gemäss insieme dürfe nicht auf die Erfüllung wichtiger gesellschaftlicher Aufgaben wegen eines angeblich gefährdeten Armeebestandes verzichtet werden. Die vorgeschlagenen Änderungen würden sich gegen den Zivildienst als Dienstform richten und diesen
grundsätzlich in Frage stellen. Der Zivildienst werde abgewertet und wichtige Prinzipien wie die Gleichbehandlung aller Dienstpflichtigen oder das Recht, jederzeit einen
Gewissenskonflikt geltend zu machen, würden untergraben. Zudem bestehe kein
Handlungsbedarf, die Hürden zum Zivildienst zu erhöhen.
Gemäss INSOS und dem vahs sei zumindest fraglich, ob die vorgeschlagene Revision zu einer Erhöhung der Armeebestände führen würde. Losgelöst von der politischen Frage, ob mehr Armee- oder mehr Zivildienst zu leisten sei, würden sich Änderungen beim Zivildienst direkt auf die Vielfalt der offerierten Aktivitäten der sozialen Institutionen auswirken. Bei einem Wegfall von Zivildienstleistenden könnten Institutionen gewisse Angebote ohne zusätzliche Ressourcen nur noch eingeschränkt durchführen. Eine Verschärfung der
Regelungen für Zivildienstleistende sei für den institutionellen Bereich daher problematisch.
Die LKMD erachtet die vorgeschlagenen Massnahmen als richtig und zielführend. Die Massnahmen würden primär den Wechsel in den Zivildienst während und nach bestandener Rekrutenschule erschweren und die Attraktivität senken. Dass der Zivildienst ein
Ersatzdienst für den Militärdienst aus Gewissensgründen sei, gelte es gebührend Rechnung zu tragen. Auch in der Armee seien geeignete Massnahmen zu ergreifen. Die Massnahmen seien systematisch und periodisch auf ihre Wirksamkeit hin zu überprüfen und
dementsprechende Korrekturen seien rasch einzuleiten.
Pro Militia unterstützt die Stossrichtung vorgeschlagenen Massnahmen mit dem Ziel, die Alimentierung der Armee nachhaltig zu sichern und hierfür die Attraktivität des Zivildienstes zu mindern. Jedoch müssten die Massnahmen auf ihre Wirksamkeit überprüft und
gegebenenfalls verschärft werden.
Pro Natura gibt an, dass die vorgeschlagene Revision des Zivildienstgesetzes den Wert als gesellschaftlich wichtige Institution und seine künftigen Bestände grundsätzlich in Frage stelle. Ausserdem führe sie zu einer Vielzahl grundrechtlicher Konflikte. Die Interessen des Natur- und Umweltschutzes seien als denjenigen der Armee gleichwertige nationale
Interessen zu betrachten. Massnahmen, welche die Attraktivität des Zivildienstes weiter vermindern würden nicht nur Auswirkungen auf die Einsatzbereiche und damit auch auf die Bewältigung von wichtigen Arbeiten für Natur und Umwelt haben, sie hätten auch
Auswirkungen auf die Möglichkeit, junge Menschen für die Probleme in Natur und Umwelt zu sensibilisieren und sie zu motivieren, sich dafür auch über den Zivildienst hinaus aktiv einzusetzen.
Die RK MZF unterstützt den vorgeschlagenen Entwurf der Gesetzesänderung, da die vorgeschlagenen Massnahmen kurzfristig dazu beitragen könnten, die Anzahl Zulassungen zum Zivildienst zu senken. Die RK MZF geht aber nicht davon aus, dass die im Entwurf vorgesehenen Massnahmen zu einer substantiellen und nachhaltigen Senkung der
Zulassungen zum Zivildienst führen würden. Auch würden die Massnahmen zu keiner wesentlichen Verminderung der Attraktivität des Zivildienstes führen. Es werden weitere
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