Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2018/42: Änderung des Zivildienstgesetzes (ZDG) · 37 Seiten

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 Gemäss glp würden mit der Massnahme die Karriere- und Studienchancen über Gebühr

eingeschränkt. Zudem müsse sichergestellt werden, dass genügend

Dienstleistungsmöglichkeiten zu Verfügung stünden und die Gefahr eines grösser werdenden administrativen Aufwands würde steigen. Weiter müsse die Möglichkeit bestehen, einen Dienst zu verschieben. Auf die Massnahme sei zu verzichten oder eine Ausnahmeregelung sei einzuführen.

 GSoA merkt an, dass die Zivildiensttage bereits heute sehr zuverlässig geleistet würden.

Einer der Gründe liege in der flexiblen, lebensnahen Administration der Einsätze. Diese Flexibilität auszuhöhlen werde zwar keine Soldaten davon abhalten, in den Zivildienst zu wechseln, führe aber zu einem bürokratischen Mehraufwand beim Bundesamt für Zivildienst und zu einer unnötigen Verkomplizierung eines sehr gut funktionierenden Systems.

 Die Jugendsession habe bereits 2013 verlangt, den Militärdienst flexibler zu gestalten.

Dies solle auch für den Zivildienst gelten, die vorgeschlagene Massnahme gehe aber in die entgegengesetzte Richtung.

 SCI gibt zu bedenken, dass die Massnahme bei vorgeschlagener Formulierung die

Vereinbarkeit von Beruf, Ausbildung, Familie und Zivildienst in schweren Masse

behindern könne. Bei einer offeneren Formulierung, mit welcher Ausnahmen möglich seien, sei man aber einverstanden.

 Laut EKKJ widerspreche die Massnahme dem Grundsatz des Tatbeweises und sei

schikanös.

 Gemäss NW bezwecke die Massnahme die verstärkte Beachtung des Grundsatzes der

Gleichwertigkeit von Militärdienst und Zivildienst, sie sei jedoch nicht geeignet, die Attraktivität des Zivildienstes zu senken.

4.8 Massnahme 7

Wer sein Gesuch aus der RS gestellt hat, schliesst den langen Einsatz von sechs Monaten (180 Tage) spätestens im Kalenderjahr, das der rechtskräftigen Zulassung folgt, ab (heute: drei Jahre).

Die Massnahme wird von nachfolgenden Vernehmlassungsteilnehmenden unterstützt: ZH, UR, FR, SO, SG, AG, VS, SZ, LU, AI, BL, GL, OW, AR, TH, NE, GE, JU, SH, BE, TI, CVP, FDP, SVP, EDU sgv, KOG ZH, AWM, LKMD, Pro Militia, RK MZF, SOG, SFV, SUOV,

VSWW, CP, VSN, Chance Schweiz, GIARDINO und VFG.

Gegen die Massnahme sprechen folgende Vernehmlassungsteilnehmende aus: NW, GR, ZG, BDP, EVP, glp, GPS, SPS, Städteverband, Amnesty, CENAC, CNSI, EKKJ, EMK,

Frauen für den Frieden, GSoA, H+, Insieme, INSOS, Pro Natura, SAJV, SEK, SFR,

CIVIVA, HévivA, VSLCH, vahs, GNS, ANEMPA, AVOP, Jugendsession, Procap,

servicecitoyen.ch, männer.ch, Pro Infirmis, SCI und 119 Einsatzbetriebe.

Die befürwortenden Vernehmlassungsteilnehmenden halten bezüglich Massnahme 7 folgende Argumente und Vorbehalte fest:

 ZH bringt den Vorbehalt an, dass klarer nachgewiesen werden müsste, dass die

Gleichwertigkeit von Militärdienst und Zivildienst bessere Nachachtung verschafft werden könne.

 Gemäss UR, FR, SO, TI und RK MZF bezwecke die Massnahme die verstärkte

Beachtung des Grundsatzes der Gleichwertigkeit von Militärdienst und Zivildienst. FR,

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