Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2018/42: Änderung des Zivildienstgesetzes (ZDG) · 37 Seiten

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Der VSLCH sei der Ansicht, dass der Zivildienst in seiner heutigen Form sehr gut

funktioniere und einen grossen Nutzen für Volksschulen und die Gesellschaft biete. Der VSLCH sei gegen Einschränkungen und das Setzen von noch höheren Hürden beim Zugang zum Zivildienst. Mit den vorgeschlagenen Änderungen im ZDG würde den Schulleiterinnen und Schulleitern die Auswahlmöglichkeiten bei der Rekrutierung von Zivildienstleistenden verringern. Der VSLCH lehnt alle sieben vorgesehenen Massnahmen ab.

Die VSN begrüsst die in der Vorlage vorgesehenen Änderungen, diese würden jedoch zu wenig weit gehen. Sinn und Zweck der verfassungsmässig bestehenden, allgemeinen Wehrpflicht sei die Verteidigung. Diese Aufgabe könne im Krisenfall nur die Armee

übernehmen. Dass ein ziviler Ersatzdienst für Personen, welche aus Gewissensgründen keinen Militärdienst leisten können, gesetzlich vorgehen werde, sei eine anerkannte

Notwendigkeit. Dagegen sei nicht einzusehen, warum der Zivildienst ohne Not zu einer Alternativdienstleistung zur Militärdienstpflicht erhoben worden sei, dies gefährde den Personalbestand der Armee akut. Die VSN fordert weitere Massnahmen.

Der VFG fragt sich grundsätzlich, ob die vorliegende Revision des Zivildienstgesetzes notwendig und zielführend sei oder ob nicht zuerst die vorgenommenen Änderungen zur Erhöhung der Attraktivität des Militärdienstes abgewartet werden sollten. Nach Auffassung des VFG würden die vorgeschlagenen Änderungen keine Gewähr bieten, das anvisierte Ziel der Sicherung des Bestandes der Armee zu gewährleisten.

3.4 Einsatzbetriebe und Privatpersonen

Insgesamt haben 122 Einsatzbetriebe eine Stellungnahme eingereicht. Zwei Einsatzbetriebe (Generationenhaus Neubad und Pigna) gaben die Wichtigkeit des Zivildienstes kund, haben sich jedoch nicht explizit gegen die Vorlage geäussert. Ein Einsatzbetrieb äusserte sich explizit gegen Massnahme 5 (Physikalisch-Meteorologisches Observatorium Davos

PMOD/WRC). Die restlichen Einsatzbetriebe haben die Vorlage gesamthaft entschieden abgelehnt. Dies grossmehrheitlich mit einer Stellungnahme, welche weitestgehend identisch mit derjenigen von CIVIVA ist. Die vier Privatpersonen sprachen sich gegen die Vorlage aus.

4 Stellungnahmen zu einzelnen Massnahmen

4.1 Allgemein

Die Teilnehmer der Vernehmlassung äusserten sich grossmehrheitlich nicht zu den

einzelnen Artikeln der Vorlage, sondern direkt zu den Massnahmen. Die Auswertung ist nachfolgend daher nach Massnahme aufgegliedert.

4.2 Massnahme 1

Alle zum Zivildienst zugelassenen Personen, die gemäss Faktor 1,5 weniger als 150

Zivildiensttage leisten müssten und ihre Ausbildungsdienstpflicht in der Armee nicht

vollständig erfüllt haben, leisten 150 Tage.

Die Massnahme wird von nachfolgenden Vernehmlassungsteilnehmenden unterstützt:

ZH, FR, SO, SG, AG, VS, SZ, LU, AI, BL, GL, OW, AR, TH, NE, GE, JU, SH, BE, TI,

CVP, FDP, SVP, EDU, sgv, KOG ZH, AWM, LKMD, Pro Militia, RK MZF, SOG, SFV,

SUOV, VSWW, CP, VSN, Chance Schweiz, GIARDINO und VFG.

Gegen die Massnahme sprechen folgende Vernehmlassungsteilnehmende aus: UR,

NW, GR, ZG, BDP, EVP, glp, GPS, SPS, Städteverband, Amnesty, CENAC, CNSI,

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