Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2018/42: Änderung des Zivildienstgesetzes (ZDG) · 37 Seiten
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5 Bemerkungen und Anträge ausserhalb der Vorlage
Die RK MZF schlägt weitere Massnahmen vor, die im neuen Zivildienstgesetz sowie flankierend dazu berücksichtigt werden sollten. Viele Kantone schliessen sich einzelnen Massnahmen an oder fordern, diese in Erwägung zu ziehen. Auch einige andere
Vernehmlassungsteilnehmende forderten identische oder ähnliche Massnahmen:
Eine zeitgemässe mündliche Motivationsabklärung im Zusammenhang mit dem
Zivildienstgesuch sei (im Rahmen der Rekrutierung) durchzuführen (RK MZF, NW, FR und AI). Die Gründe für die Einreichung eines Gesuchs sollten geklärt und einer
eingehenden Prüfung unterzogen werden (NE).
An den Oberstufen sollen Themen der Schweizer Sicherheitspolitik unterrichtet werden
(RK MZF und NW).
Ein Zulassungsgesuch zum Zivildienst soll nur zwischen der Rekrutierung und vor der
Rekrutenschule, resp. vor Rekrutierung gestellt werden (RK MZF, SZ, NW, GL, FR, AI, GR, NE, AWM, LKMD, Pro Militia, SOG, SUOV, VSWW und GIARDINO).
SVP, AWM, SUOV und VSWW erwähnen als mögliche Massnahme eine Reduzierung der möglichen Zeitpunkte für die Einreichung von Zivildienstgesuchen.
Militärdienstpflichtige, die zu einem Assistenz- oder Aktivdienst aufgeboten sind, sollen
kein Gesuch um Zulassung zum Zivildienst mehr stellen können (RK MZF, BE, UR, NW, GL, FR, AI und GR).
Ein Angehöriger der Armee mit Kader- oder Spezialausbildung hat sich für die
vollständige Ableistung seiner Militärdienstpflicht zu verpflichten (RK MZF, BE, UR, SZ, NW, GL, FR und GR).
SVP, AWM, SUOV, VSWW, GIARDINO und Pro Militia schlagen vor, dass Armeekader beim Übertritt in den Zivildienst die Beiträge für die Kaderausbildung zurückzahlen müssen.
Die Möglichkeit, dass Zivildienstleistende ihren Dienst im Ausland absolvieren, soll
abgeschafft werden (RK MZF, BE, SZ, NW, GL, FR, AI, GR, TI, SVP und GIARDINO) AWM und SUOV fordern, dass Zivildiensteinsätze, die nicht im Zusammenhang mit der Sicherheit des Landes stehen, unterbunden werden (z.B. Entwicklungshilfeähnliche Einsätze im Ausland, Einsätze an der eigenen zivilen Arbeitsstelle, Einsätze in
Feriencamps, Brockenstuben etc.).
Zur langfristigen und nachhaltigen Lösung der Bestandesprobleme in Armee, Zivilschutz
und Zivildienst sei das im Bericht der Studiengruppe Dienstpflichtsystem aufgeführte Modell der «Sicherheitsdienstpflicht» vertieft zu prüfen (RK MZF, BE, NW, GL, FR, BL, SH, AI und GR).
Gemäss SVP sei zu prüfen, ob eine Zusammenlegung von Zivildienst und Zivilschutz eine befriedigende Situation schaffen könne. VS fordert die Integration vom Zivildienst in den Zivilschutz.
LU gibt an, dass falls die in der Vernehmlassung vorgeschlagenen Massnahmen nicht ausreichen sollten, weitere Massnahmen entsprechend den Vorschlägen der RK MZV in Erwägung zu ziehen seien.
OW gibt an, dass ein Teil der von der RK MZF vorgeschlagenen, flankierenden
Massnahmen eine stärkere Senkung der Anzahl Zulassungen zum Zivildienst bewirken könnte, lehnt aber explizit ab, dass Themen der Schweizer Sicherheitspolitik an den
Oberstufen unterrichtet werden sollten. Der Inhalt der Lehrpläne zu definieren liege in der Hoheit der Kantone.
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