Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2018/42: Änderung des Zivildienstgesetzes (ZDG) · 37 Seiten
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Gegen Massnahme 4 wird geltend gemacht:
Mehrere Vernehmlassungsteilnehmende (BDP, glp, SPS, GPS, SG, CIVIVA, SAJV,
Frauen für den Frieden, SFR, EMK, GNS, CENAC, CNSI, EKKJ, GSoA und männer.ch) merkten an oder gaben sinngemäss zu verstehen, dass das etablierte schweizerische Milizsystem ja gerade auf dem Grundsatz basiere, dass zivile Fähigkeiten in Armee,
Zivilschutz und im Zivildienst möglichst effektiv genutzt würden.
Die Massnahme sei nicht verhältnismässig (EVP, EKKJ), diskriminierend (EKKJ) und
sachlich falsch (EVP, SCI).
Glp, GPS, SPS, CIVIVA, SAJV, Frauen für den Frieden, SFR, GNS, CENAC, CNSI und
männer.ch befinden die Massnahme als willkürlich.
Die SPS sieht den Grundsatz der Verhältnismässigkeit, das Rechtsgleichheitsgebot, das
Diskriminierungsverbot und das Prinzip der Gleichwertigkeit verletzt. Die Massnahme sei eine bürokratische Schikane
Gemäss glp sei die Massnahme nicht zielführend, da sich ein Militärarzt, der Zivildienst
leisten wolle, von dadurch kaum abhalten lasse.
Die Jugendsession gibt an, dass beispielsweise die von ihr bereits 1991 und 2013
geforderte Unterstützung der Entwicklungshilfe für Mediziner eine Möglichkeit sein könne, in ihrem Berufsfeld tätig zu sein, ohne das Aus- und Weiterbildungsverbot zu verletzen. Zudem gibt die Jugendsession zu bedenken, dass mit dieser Massnahme die Gleichberechtigung zwischen der verschiedenen Berufen der Zivildienstleistenden tangiert werde.
Gemäss NW könnten durch die Massnahme die Abgänge von Medizinern in den
Zivildienst reduziert werden. Es sei allerdings völlig offen, ob ein Mediziner nicht doch diejenige Option wählen würde, bei welcher er Zeitpunkt und Ort seiner Dienstleistung selber bestimmen könne.
4.6 Massnahme 5
Angehörige der Armee, die bereits alle Ausbildungsdiensttage geleistet haben, werden nicht zum Zivildienst zugelassen. Damit wird verhindert, dass sie sich einen raschen Vorteil verschaffen können, indem sie sich der Schiesspflicht entziehen, die im Hinblick auf
Assistenz- und Aktivdiensteinsätze bis zum Ende des Jahres vor der Entlassung aus der Militärdienstpflicht gilt.
Die Massnahme wird von nachfolgenden Vernehmlassungsteilnehmenden unterstützt: ZH, UR, FR, SO, SG, AG, VS, SZ, LU, AI, BL, GL, OW, AR, TH, NE, GE, JU, SH, BE, TI, CVP, FDP, SVP, EDU, EVP, sgv, KOG ZH, AWM, LKMD, Pro Militia, RK MZF, SOG, SFV,
SUOV, VSWW, CP, VSN, Chance Schweiz, GIARDINO und SCI.
Gegen die Massnahme sprechen folgende Vernehmlassungsteilnehmende aus: NW, GR, ZG, BDP, glp, GPS, SPS, Städteverband, Amnesty, CENAC, CNSI, EKKJ, EMK, Frauen für den Frieden, GSoA, H+, Insieme, INSOS, Pro Natura, SAJV, SEK, SFR, CIVIVA,
HévivA, VSLCH, vahs, GNS, ANEMPA, AVOP, Procap, servicecitoyen.ch, männer.ch, Pro Infirmis, VFG und 120 Einsatzbetriebe.
Die befürwortenden Vernehmlassungsteilnehmenden halten bezüglich Massnahme 5 folgende Argumente und Vorbehalte fest:
012-00001 \ COO.2101.112.7.173439 25/37