Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2018/42: Änderung des Zivildienstgesetzes (ZDG) · 37 Seiten

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vorgeschlagenen Massnahmen würden in Richtung eines besseren Gleichgewichts bei der Attraktivität des Militär- und Zivildienstes gehen. Gleichzeitig werde die Auffassung nicht geteilt, dass die im Entwurf vorgesehenen Massnahmen zu einer substantiellen und

nachhaltigen Senkung der Zulassungen zum Zivildienst führen würden. Es werden zwei zusätzliche Massnahmen vorgeschlagen.

GE unterstützt die sieben Massnahmen. Generell stelle man jedoch fest, dass nach wie vor die Tendenz bestehe, Überlegungen zwischen den verschiedenen Formen der Erfüllung der Dienstpflicht aufgeteilt durchzuführen. Die Frage des Gleichgewichts des Personals

zwischen diesen verschiedenen Institutionen unterstreiche die Notwendigkeit, gleichzeitig alle gesellschaftlichen Bedürfnisse, aufgeschlüsselt nach Dienstleistungen, zu

berücksichtigen und dann zu prüfen, wie und in welcher Priorität sie erfüllt werden könnten, wenn die verfügbaren Ressourcen unzureichend seien. Auch wenn die vorgeschlagene Gesetzesänderung darauf abzielen würde, die Attraktivität des Zivildienstes zu begrenzen, sei es unerlässlich, die Überlegungen zu erweitern und gleichzeitig die Möglichkeiten zur Verbesserung der Attraktivität anderer Formen der Pflichterfüllung zu prüfen. Die

Anerkennung als qualifizierte Ausbildung sei insbesondere ein Element, welches das Interesse an der Armee und am Zivilschutz stärken könnte.

JU begrüsst die vorgeschlagenen Änderungen, welche es der Armee ermöglichen sollten, die Bestände nach der Inkraftsetzung der WEA zu konsolidieren. JU hat keine spezifischen Bemerkungen anzubringen, weist aber darauf hin, dass gleichermassen Anstrengungen unternommen werden müssten, um die Attraktivität der Armee zu steigern.

3.3 Grundsätzliche Stellungnahmen weiterer Vernehmlassungsteilnehmender

Zwei angeschriebene Teilnehmer verzichteten explizit auf eine Stellungnahme

(Gemeindeverband, Arbeitgeberverband).

Der Städteverband erachtet das Ziel als wichtig, im Interesse des Erhalts genügender Armeebestände den Missbrauch der Möglichkeit einer freien Wahl zwischen Militär- und Zivildienst zu bekämpfen, ist aber der Auffassung, dass von den vorgeschlagenen

Massnahmen keine Behebung der unbestrittenen Schwachstellen im bestehenden

Dienstpflichtsystem der Schweiz zu erwarten sei. Hierfür sei vielmehr eine grundsätzliche Reform angezeigt. Die vorgeschlagenen Massnahmen seien keine taugliche Antwort auf die aktuellen gesellschafts- und sicherheitspolitischen Herausforderungen. Der Entwurf werde deshalb abgelehnt. Zudem erwähnte der Städteverband, dass zu bezweifeln sei, ob der Zivildienst seinen Grundauftrag «Dienstleistungen für die Gesellschaft» noch ausreichend erfüllen könnte, wenn der Personalbestand des Zivildienstes zugunsten der Armee gesenkt werde. Der Städteverband beantragt auf die Revision zu verzichten und das

Dienstpflichtsystem mit geeigneteren Massnahmen zu reformieren, um ausreichende Armeebestände zu sichern.

Der sgv befürwortet sowohl die sieben Massnahmen als auch die Änderung des Gesetzes, welche diese Massnahmen verhältnismässig umsetze. Es sei richtig und wichtig, der Reduktion von Armeebeständen durch Umteilungen in den Zivildienst entgegenzuwirken.

Weil die Verlängerung der Zivildienstdauer im Zentrum der Vorlage stehe, werde sie von Amnesty insgesamt klar abgelehnt. Aus Sicht der Glaubens- und Gewissensfreiheit dürfe die Länge des Zivildienstes keinen strafenden Charakter aufweisen.

Die AWM, der VSWW und der SUOV unterstützen die Stossrichtung vorgeschlagenen Massnahmen mit dem Ziel, die Alimentierung der Armee nachhaltig zu sichern und hierfür die Attraktivität des Zivildienstes zu mindern. Jedoch müssten die Massnahmen auf ihre Wirksamkeit überprüft und gegebenenfalls verschärft werden. Neben den sieben

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