Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2018/42: Änderung des Zivildienstgesetzes (ZDG) · 37 Seiten

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 GPS, CIVIVA, SPS, SAJV, Frauen für den Frieden, SFR, GNS, CENAC, CNSI, EKKJ,

GSoA und männer.ch merken an, dass die Massnahme dem Grundsatz des

Gewissenskonfliktes widerspreche oder diesen relativiere.

 Mehrere Vernehmlassungsteilnehmende (BDP, GPS, SPS, CIVIVA, SAJV, Frauen für

den Frieden, SFR, GNS, CENAC, CNSI, GSoA und männer.ch) machen geltend, dass der Zeitpunkt der abgeschlossenen Grundausbildung willkürlich gewählt sei und zu einer deutlichen Ungleichbehandlung von Armeeangehörigen, welche bereits mehr Diensttage im Militär geleistet hätten, führen würde (BDP, GPS, SPS, CIVIVA, SAJV, Frauen für den Frieden, SFR, GNS, CENAC, CNSI und männer.ch).

 Die BDP, GPS, SPS, CIVIVA, SAJV, Frauen für den Frieden, SFR, GNS, CENAC, CNSI

und männer.ch weisen darauf hin, dass ein Gewissenskonflikt unabhängig von der Dauer des geleisteten Militärdienstes oder von der Funktion / Grad auftreten könne.

 Nach Ansicht von EVP, glp, SPS, GPS, CIVIVA, SAJV, Frauen für den Frieden, SFR,

EMK, GNS, CENAC, CNSI und männer.ch begünstige die Massnahme Abgänge aus Tauglichkeitsgründen («blauer Weg) oder könne diese begünstigen.

 Gemäss SPS bringe die Massnahme nicht viel mehr als eine bürokratische Schikane.

Der Grundsatz der Verhältnismässigkeit, das Rechtsgleichheitsgebot und das Prinzip der Gleichwertigkeit werde verletzt. Die Zulässigkeit der Massnahme sei völkerrechtlich und verfassungsrechtlich fraglich.

 Gemäss GSoA führe die Massnahme dazu, dass von den Dienstpflichtigen analysiert

werde, ob nicht bereits vor Beginn der Rekrutenschule ein Wechsel zum Zivildienst beantragt werden solle. Die Massnahme sei daher ungeeignet, die Ziele des

Revisionsvorhabens zu erreichen.

 Gemäss SCI führe die Massnahme unweigerlich dazu, dass einige den Militärdienst

verweigern werden und dann wohl von der Militärjustiz zu einer Haftstrafe verurteilt würden. Dies habe das Schweizer Volk durch die Schaffung des zivilen Ersatzdienstes verhindern wollen.

 Glp und SG sind der Ansicht, dass die Massnahme zu unmotivierten

Militärdienstleistenden führe.

 Die Jugendsession gibt an, bereits 2013 die Gleichberechtigung von Militär- und

Zivildienst gefordert zu haben, dazu sei der Zugang explizit erwähnt worden. Dieser würde mit der Massnahme nicht mehr gelten, weswegen sie abgelehnt werde.

 Mehrere Teilnehmer (UR, NW, GPS, SPS, CIVIVA, Frauen für den Frieden, SFR, EMK,

GNS, CENAC und männer.ch) bringen die Kritik an, dass die Massnahme mit einem Mehraufwand für die Armee verbunden sei, z.T. mit dem Hinweis auf eine Zunahme von Dienstverschiebungsgesuchen. NW weist zusätzlich auf einen Mehraufwand für die Kantone hin.

 Gemäss UR könnten die Auswirkung der Massnahme zum jetzigen Zeitpunkt nicht

beurteilt werden.

4.4 Massnahme 3

Der Faktor von 1,5 gilt auch für zivildienstpflichtige Personen, die in der Armee höhere Unteroffiziere oder Offiziere (aktuell Faktor 1,1) waren, und für Spezialfälle (insb. frühere Fachoffiziere und Kader die den praktischen Dienst noch nicht geleistet haben; aktuell Faktor 1,1 bis 1,5).

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