Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2018/42: Änderung des Zivildienstgesetzes (ZDG) · 37 Seiten

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BE beantragt ferner, den Einsatz von Zivildienstleistenden zugunsten von Grossanlässen, die für den Bund von Bedeutung seien, zu streichen. Die entsprechende Möglichkeit sei auf Verordnungsstufe zu streichen.

NW und GIARDINO sprechen sich dafür aus, die Möglichkeit, dass Zivildienstleistende ihren Dienst an Schulen leisten können, abzuschaffen. GIARDINO fordert zudem, Einsätze in der Entwicklungszusammenarbeit und humanitären Hilfe zu streichen.

Gemäss CVP seien aufgrund der aktuellen Entwicklungen auch die Bestände des

Zivilschutzes in Gefahr. Zur sinnvollen Erweiterung der Einsatzmöglichkeiten im Zivildienst und zur gleichzeitigen Behebung von Personaldefiziten im Zivilschutz sei zu prüfen, ob Zivildienstleistende Personen in bestimmten Aufgabenbereichen des Zivilschutzes,

beispielsweise im Sanitätsbereich, eingesetzt werden sollen.

AWM, Pro Militia, SFV, SUOV und VSWW fordern, dass die Gewissensprüfung (anstelle des Tatbeweises) wieder eingeführt wird. VSN fordert, dass zumindest für Pflichtige, welche die militärische Grundausbildung bereits abgeschlossen haben, wiederum eine

Gewissensprüfung durchzuführen sei. GIARDINO fordert, dass der Bundesrat ermächtigt werde, die Gewissensprüfung auf Verordnungsweg wiedereinzuführen, falls die vorliegende Gesetzesrevision in den kommenden Jahren das Ziel eines markanten Rückgangs

(mindestens eine Halbierung) der Anzahl gegenwärtig Zivildienst leistenden Personen nicht erreiche.

Die SOG merkt an, dass grundlegendere Massnahmen ergriffen werden müssten, sollte die Armee nicht mehr in der Lage sein, ihre verfassungsmässigen Aufträge zu erfüllen; auch wenn dies bedeuten würde, die Art und Weise des Zivildienstes abzuändern oder gar den Tatbeweis in Frage zu stellen.

Die CVP behält sich vor, die Wiedereinführung der Gewissensprüfung zu fordern, sollte sich herausstellen, dass die vorgeschlagenen Massnahmen nicht die gewünschte Wirkung haben würden. Gemäss FDP müssten in solch einem Fall weitere Massnahmen – bis hin zur Wiedereinführung der Gewissensprüfung als ultima ratio – geprüft werden.

Die glp fordert eine allgemeine Dienstpflicht für alle.

TI schlägt die Schaffung eines paritätischen Organs vor, welches die ordnungsgemässe Anwendung der Bestimmungen für Einsatzbetriebe und Zivildienstleistende überprüfen soll.

TI fordert folgende Daten für die Jahre 2019 und 2020: Prozentsatz der Arbeitslosen zum Zeitpunkt der Einreichung eines Gesuchs um Zulassung zum Zivildienst im Vergleich zu denen, die Militärdienst leisten sowie das Verhältnis zwischen der Einstellung in den

Einsatzbetrieben, in denen die Tätigkeit als Zivilist ausgeübt wurde, und denen, die in der Armee arbeiten. GIARDINO fordert, dass Militär und Zivildienstpflichtige dem gleichen Departement, dem VBS, unterstellt werden.

De VSN fordert, die Frist gemäss Artikel 17 Absatz 1 des ZDG infolge des

Personalplanungsrhythmus der Armee auf sechs Monate zu erstrecken.

servicecitoyen.ch schlägt den Einbezug von Schweizer Frauen in die Dienstpflicht, die Einführung der freien Dienstwahl, insbesondere zwischen Zivil- und Militärdienst sowie die Einführung einer Schutzklausel für den Armeebestand vor.

CIVIVA schlägt Massnahmen vor, um den Zivildienst konstruktiv weiterzuentwickeln. Einige Vernehmlassungsteilnehmende schliessen sich einzelnen Massnahmen an oder forderten identische oder ähnliche Massnahmen:

 Der Zivildienst soll verstärkt darauf ausgerichtet werden, in aussergewöhnlichen Lagen

wie Umweltkatastrophen oder humanitären Notlagen eingesetzt zu werden (CIVIVA,

EVP, GPS und Pro Natura).

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