Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2018/48: Stabilisierung der AHV (AHV21) · 35 Seiten

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5.8 Berufliche Vorsorge

Inclusion Handicap fordert für Personen mit niedrigem Einkommen einen besseren und erweiterten Zugang zur 2. Säule. Damit Vorsorgelücken geschlossen werden können, propagiert der VVS die Schaffung einer Einkaufsmöglichkeit im Bereich der 3. Säule. Städteverband weist auf die Struktur der Pensionskassenbeiträge hin, welche ältere Arbeitnehmende in finanzieller Hinsicht bei den Lohnnebenkosten benachteiligen. Zur Verbesserung der Systemeffizienz schlägt CP vor, den Sparprozess in der 2. Säule schon ab dem vollendeten 21. Altersjahr zu ermöglichen.

5.9 Verschiedenes

Aktive Senioren Luzern fordern, dass die Altersgrenze nach Art. 64 Abs. 2bis E-AHVG nicht vom Bundesrat, sondern vom Parlament festgelegt wird. Renten, in welcher Grössenordnung auch immer, sollten monatlich, nicht jährlich ausbezahlt werden.

SBLV schlägt vor, dass familieneigene Mitarbeitende von Selbständigerwerbenden, welche nicht entlöhnt werden, mindestens mit dem Minimalbeitrag bei der AHV versichert werden müssen. Dies diene dazu, dass bei der späteren Rentenberechnung keine Beitragsjahre fehlen und Frauen mindestens eine Mutterschaftsentschädigung beziehen können.

Die GLP fordert die Einführung einer Schuldenbremse für die AHV, die aus einer ersten politischen und einer zweiten Phase mit einem Automatismus bestehen soll. Die automatisch ausgelösten Stabilisierungsmassnahmen müssen dabei auch automatisch rückgängig gemacht werden.

Der ASO ist es ein Anliegen, dass die Reformvorlage den Vorsorgebedürfnissen der Auslandschweizerinnen und -schweizer besser Rechnung trägt. Sie fordert insbesondere, dass die in einem EU/EFTA-Staat verbrachten Jahre im Zeitpunkt der Bemessung der Vorversicherungsdauer zur Unterstellung unter die freiwillige Versicherung nicht berücksichtigt werden und dass die Vorversicherungsdauer von heute 5 auf 3 Jahre gekürzt wird.

Dem Collectif «#65noPeanuts!» und dem Comité «Les femmes disent non à AVS 21»

zufolge muss die AHV gefestigt werden. Sie schlagen verschiedene Massnahmen vor, die es zu prüfen gilt: Ausweitung der Erziehungsgutschriften bis 25 Jahre und Einführung einer Gutschrift für die Pflege von betreuungsbedürftigen Kindern oder Erwachsenen, Erhöhung der Einzelrente um 20 Prozent oder Erhöhung der Beiträge um 1,6 Prozent auf 10 Prozent des Bruttolohnes. Das Collectif «#65noPeanuts!» erwähnt noch weitere Aspekte, die nicht in direktem Zusammenhang mit der AHV-Thematik stehen. So verlangt das Kollektiv eine Roadmap mit verschiedenen konkreten Massnahmen zu unterschiedlichen Gleichstellungsthemen.

Gemäss FR braucht es konkrete Überlegungen zur Entschädigung der Zeit für Angehörigenpflege, einer Aufgabe, die oft von Frauen übernommen werde.