Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2018/48: Stabilisierung der AHV (AHV21) · 35 Seiten
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Für Swiss Textiles und SBV/SSE ist die Obergrenze für den Aufschub der Altersleistung von 70 Jahren zu tief angesetzt. Insbesondere bei einer künftigen Erhöhung des Referenzalters müssten die Altersgrenzen gegen oben und unten wieder überprüft werden (Swiss Textiles). SBV/SSE kritisiert die Obergrenze, da sie den demografischen Herausforderungen nicht gerecht werde. GastroSuisse kritisiert die Senkung der Altersgrenze für den Vorbezug der Altersleistung. Nach seiner Auffassung widerspricht ein drittes Vorbezugsjahr der Zielsetzung der Reform.
Auf Zustimmung stösst der Vorschlag, den Freibetrag für Erwerbstätige im Rentenalter beizubehalten (FER, SKG, Swiss Textiles, SBV/SSE, Arbeitgeberverband Banken, Gastro-Suisse). Die Massnahme sei angemessen, um ältere Versicherte im Erwerbsprozess zu hal-
ten (FER). VSEI, SBV/SSE, GastroSuisse und Arbeitgeberverband Banken fordern darüber
hinaus jedoch eine Erhöhung des Freibetrages. Eine Privatperson (M.B.) ist der Ansicht, dass die Beitragspflicht nach Erreichen des Referenzalters gegen Artikel 8 der Bundesverfassung (Rechtsgleichheit) und Artikel 14 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (Diskriminierungsverbot) verstösst. Die ASO verlangt, dass die Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer nach Erreichen des Referenzalters Beitragslücken im gleichen Umfang füllen können wie in der Schweiz wohnhafte Personen, auch wenn diese im Ausland wohnen und nicht bei der freiwilligen AHV versichert sind.
4.4 Zusatzfinanzierung
Um die Renten zu finanzieren, ist die AHV auf zusätzliche finanzielle Mittel angewiesen. Mit der Erhöhung des Referenzalters um ein Jahr leisten die Frauen bereits einen substanziellen Beitrag. Der verbleibende Finanzierungsbedarf soll mit einer Zusatzfinanzierung gedeckt werden. Es wird deshalb vorgeschlagen, die Mehrwertsteuer um maximal 1,5 Prozentpunkte zu erhöhen. Der Normalsatz wird von 7,7 auf 9,2 Prozent erhöht, der Satz für Güter des täglichen Bedarfs von 2,5 auf 3,0 Prozent der Sondersatz für das Tourismusgewerbe von 3,7 auf 4,4 Prozent.
Im Rahmen der Steuervorlage und AHV Finanzierung (STAF) ist eine Zusatzfinanzierung zugunsten der AHV in der Höhe von rund zwei Milliarden Franken vorgesehen. Es soll der AHV-Beitragssatz um 0,3 Prozent erhöht, das ganze Demografieprozent der Mehrwertsteuer der AHV zugewiesen und der Bundesbeitrag an die AHV erhöht werden. Falls diese Massnahmen in Kraft treten, soll die vorgesehene MWST-Erhöhung entsprechend angepasst werden.
Von den 105 eingegangen Stellungnahmen äussern sich 73 Teilnehmende zum Thema einer Erhöhung der Mehrwertsteuer. 66 Teilnehmende sind damit einverstanden, dass die MWST als Finanzierungsquelle verwendet wird (13 davon unter Vorbehalt). 7 Teilnehmende lehnen eine Erhöhung der MWST kategorisch ab. Zur vorgeschlagenen Erhöhung von 1,5 Prozentpunkten haben sich 56 Teilnehmende geäussert. Davon begrüssen 38 Teilnehmende (2 davon unter Vorbehalt) die Änderung, 18 lehnen sie ganz oder teilweise ab.
4.4.1 Kantone
Alle Kantone, die sich zur Verwendung der MWST als Finanzierungsquelle für die AHV geäussert haben, begrüssen die vorgeschlagene Massnahme (ZH, BE, LU, SZ, NW, GL, ZG, FR, SO, BS, SH, AR, AI, SG, GR, TG, TI, VD, VS, NE, GE, JU). NW ist der Ansicht, dass eine Mehrwertsteuererhöhung grundsätzlich diskutierbar ist. FR und NE sehen noch Verbesserungsbedarf und begrüssen die Lösung im Rahmen der STAF, da damit die Erhöhung der MWST nicht zu hoch ausfallen würde. BE fordert eine nachhaltige und ausgewogene Finanzierungsstrategie, die auf mehreren Finanzierungsquellen fusst, da die sachliche Verknüpfung