Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2018/48: Stabilisierung der AHV (AHV21) · 35 Seiten

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zu tragen sei. Auch die SODK unterstützt die Anreizmassnahmen zur Weiterführung der Erwerbstätigkeit grundsätzlich, betont jedoch, dass es einen Effort brauche, um Arbeitnehmende über 50 sinnvoll in den Arbeitsmarkt zu integrieren respektive im Arbeitsmarkt zu behalten. Die SODK fordert deshalb die Prüfung von Massnahmen auf Bundesebene, um die Arbeitsmarktbeteiligung älterer Menschen zu fördern.

In Bezug auf die 2. Säule vertritt die SSK die Auffassung, dass Kapitalbezüge im Rahmen des Teilrentenbezugs auf zwei Schritte begrenzt sein sollten. Zudem müsse das Freizügigkeitsgesetz angepasst werden: Der Aufschub von Altersleistungen aus Freizügigkeitskonten oder Freizügigkeitspolicen über das ordentliche Rentenalter hinaus soll nur bei Weiterführung der Erwerbstätigkeit möglich sein.

4.3.4 Gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft

Von den gesamtschweizerischen Dachverbänden der Wirtschaft begrüssen SBV, SGB, KV Schweiz und Travail.Suisse die Flexibilisierung des Rentenbezugs. SGV, economiesuisse und SAV lehnen die Massnahmen ab. Nach dem Dafürhalten des SGV ist eine Flexibilisierung des Rentenbezugs nicht dringlich und in eine nächste Reform zu verschieben. Das Anliegen hat nach dem Dafürhalten von SAV und economiesuisse zwar eine gewisse Berechtigung, stellt allerdings kein prioritäres Anliegen dar. Der SBV begrüsst die Flexibilisierung im Grundsatz. Die vorgeschlagenen Massnahmen erhöhen nach Ansicht des SBV jedoch die Komplexität von Rentenberechnungen und vermindern deren Nachvollziehbarkeit. KV Schweiz gibt zu bedenken, dass ein beträchtlicher Teil der Spätpensionierten aufgrund finanzieller Gründe weiterarbeitet, weshalb eine Verbesserung der Altersrenten über die Reform der 2. Säule gewährleistet werden soll.

Der SGV spricht sich gegen die vorgesehenen Teilrentenbezüge aus. Die Einführung von Teilrenten, die zwischen 20 und 80 Prozent fast beliebig gewählt werden können, erachtet er als ungeeignet. Die Umsetzungsregelung sei zudem zu kompliziert und administrativ zu aufwändig. SGV und SAV begrüssen die Beibehaltung des Freibetrags für Erwerbstätige im Rentenalter und beantragen eine Erhöhung.

Die vorgesehene Anpassung der Kürzungs- und Erhöhungssätze stösst auf unterschiedliche Reaktionen. Während der SGV den Anpassungen zustimmt, schlagen SAV und economiesuisse vor, die Kürzungssätze nicht mehr nach versicherungstechnischen Grundsätzen, sondern anreizorientiert auszugestalten, so dass der Rentenaufschub bevorzugt wird. Der SBV kritisiert die regelmässige Überprüfung der Kürzungs- und Erhöhungssätze, da er in dieser Massnahme eine Abkehr des Leistungsprimats sieht. Der SGB lehnt die periodische Anpassung der Kürzungssätze und Zuschläge ab, da die Rentenhöhe von erheblicher Bedeutung für die Planbarkeit des Altersrücktritts sei.

Während die Möglichkeit zur Schliessung von Beitragslücken vom SGV begrüsst werden, bewerten SAV und economiesuisse die Anreize für die freiwillige Weiterarbeit als ungeeignet. SAV und economiesuisse erwarten vom Bundesrat die Prüfung der steuerlichen Situation von Erwerbstätigen nach Erreichen des Referenzalters und gestützt darauf Vorschläge, für einen Abbau der steuerlichen Abhalteeffekte für eine freiwillige Weiterarbeit über das Referenzalter hinaus. Travail.Suisse betont, dass spezifische bestehende BVG-Lösungen, welche ein tieferes Rentenalter als 62 vorsehen, nicht gefährdet werden dürfen.

4.3.5 Frauen- und Versichertenorganisationen

Die Frauen- und die Versichertenorganisationen begrüssen mit Ausnahme von AVIVO die Flexibilisierung des Rentenbezugs im Grundsatz (PS, SSR, VASOS, Inclusion Handicap, EKF,

EFS, SBLV, frauenrechte beider basel, Juristinnen Schweiz, Pro Single Schweiz, PMS).

SBLV betont die Wichtigkeit, dass die Wirtschaft Anstrengungen unternimmt, ältere Personen in der Arbeitswelt zu integrieren und darin zu halten. Juristinnen Schweiz, EFS und SKF