Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2018/48: Stabilisierung der AHV (AHV21) · 35 Seiten
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4.1.2 Politische Parteien und Parteigruppierungen
Die Mitte- und Rechtsparteien (BDP, CVP, EVP, FDP, SVP und GLP) unterstützen die Harmonisierung des Referenzalters bei 65 Jahren in beiden Säulen. Für die CVP steht eine Erhöhung des Referenzalters über 65 Jahre nicht zur Debatte. Sollten wichtige Elemente der vorgeschlagenen Reform gestrichen werden, würde die EVP eine Erhöhung des Referenzalters der Frauen jedoch nicht weiter unterstützen. Eine schrittweise Erhöhung sei ferner zwingend, um unerwünschte Effekte im Übergangsjahr zu vermeiden. Die FDP gibt an, dass die Übergangsphase 4 Jahre nicht überschreiten dürfe. Für die SVP sollte die Referenzaltererhöhung ohne Übergangsphase vorgenommen werden. Die BDP fordert, dass im Rahmen dieser Vorlage die Koppelung von AHV/Lebenserwartung zwingend behandelt wird. Sie verweist dazu auf einen von ihr eingereichten Vorstoss zu dieser Frage aus dem Jahr 2012 (12.4131). Die Jungfreisinnigen begrüssen die Harmonisierung des Referenzalters und sprechen sich für eine schrittweise Erhöhung um zwei Monate pro Jahr aus.
Gegen eine Angleichung des Frauenreferenzalters an dasjenige der Männer sprechen sich die linken Parteien aus (SPS, SP Frauen Schweiz, SP 60+ und GPS). Für die GPS kann eine Angleichung des Referenzalters der Frauen erst in Betracht gezogen werden, wenn die strukturellen Ursachen (fehlende Lohngleichheit, Koordinationsabzug in den Pensionskassen) für die ungenügende Existenzsicherung im Rentenalter eines grossen Teils der Frauen beseitigt sind. Nach Ansicht der GPS müssen Frauen bereits beim Berufseinstieg mit einer 7-8 Prozent geringeren Entlohnung rechnen. Diese nicht ausbezahlten, aber eigentlich geschuldeten Löhne würden nicht nur während dem Erwerbsleben fehlen, sie seien auch nicht rentenbildend. Die SPS lehnt die Änderung ebenfalls wegen der Lohnungleichheit zwischen Mann und Frau ab. Frauen seien darüber hinaus in einkommensschwachen Sektoren überrepräsentiert und stärker der Armut ausgesetzt als Männer. SP 60+ fordert, dass das Referenzalter für beide Geschlechter auf 63 Jahre gesenkt wird, da für Personen über 60 Jahren nicht genügend Arbeitsplätze vorhanden seien.
4.1.3 Behörden und verwandte Institutionen
Die SODK begrüsst, dass das Referenzalter der Frauen an jenes der Männer angeglichen wird. Sie betont, dass eine Referenzaltererhöhung der Frauen zwingend eines angemessenen Ausgleichs bedarf. Der Städteverband spricht sich für die Harmonisierung des Referenzalters aus, gibt jedoch an, dass einzelne Mitglieder die Änderung ablehnen. Gegen die terminologische Anpassung hat der Städteverband keine Einwände.
4.1.4 Gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft
Eine Mehrheit der Dachverbände der Wirtschaft begrüsst die vorgeschlagene Harmonisierung des Referenzalters (SGV, economiesuisse, SAV, KV Schweiz, SBV). Für einige reicht dieser Schritt jedoch nicht aus, da weitere leistungsseitige Massnahmen notwendig seien (SGV, SAV, economiesuisse). Für den SGV wäre eine AHV-Reform inakzeptabel, die auf eine Angleichung des Referenzalters verzichten würde. Da die Lebenserwartung der Frauen nach wie vor deutlich höher als die der Männer ist, sei die Gleichschaltung des Referenzalters eine längst fällige Korrektur. Der SBV ist mit der schrittweisen Anhebung des Referenzalters der Frauen einverstanden. Für den SAV und economiesuisse ist es indes unverständlich, dass die Anhebung des Referenzalters der Frauen erst ein Jahr nach Inkrafttreten erfolgt.
SGB und Travail.Suisse lehnen die Erhöhung des Referenzalters der Frauen ab. Eine Diskussion über eine Erhöhung sei müssig, solange es schwierig bleibt, zwischen 50 und 60 eine Arbeitsstelle zu finden. Für den SGB soll das ausschlaggebende Kriterium bei der Festsetzung des Referenzalters die Beschäftigungsmöglichkeiten und nicht die Lebenserwartung sein. Bei einer Anhebung des Referenzalters der Frauen wird eine Kostenverschiebung zulasten anderer Versicherungen befürchtet. Travail.Suisse spricht sich gegen die Erhöhung aus, solange