Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2018/48: Stabilisierung der AHV (AHV21) · 35 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 12Fedlex · Ergebnisbericht
4.1.6 Vorsorge- und Versicherungseinrichtungen, Fachverbände, Durchführung
Die Teilnehmenden dieser Kategorie befürworten die Harmonisierung des Referenzalters mehrheitlich als folgerichtigen oder schon längst fälligen Schritt (SGHVR, SVV, Auffangeinrichtung, SKPE, ASIP). Für SGHVR stellt die Änderung eine verfassungsrechtlich gebotene Selbstverständlichkeit dar und er erklärt sich damit einverstanden, vorerst auf eine generelle Erhöhung des Rentenalters zu verzichten. Nach dem Dafürhalten des SVV soll geprüft werden, ob die Angleichung des Referenzalters der Frauen und Männer nicht mit einer generellen Anhebung kombiniert werden könnte. Zudem soll die Erhöhung im Zeitpunkt des Inkrafttretens der Vorlage erfolgen. ASIP und VVS sprechen sich dafür aus, die Erhöhung in einem Schritt vorzunehmen. SKPE betont die Wichtigkeit einer engen Koordinierung des BVG mit der AHV bei der Umsetzung der Erhöhung des Frauenrentenalters. Für SAV/ASA bedingt eine nachhaltige Stabilisierung der AHV zwingend eine Erhöhung des Referenzalters über 65 Jahre hinaus. SAV/ASA schlägt daher vor, das Referenzalter beider Geschlechter parallel auf 67 anzuheben.
Kritisch äussert sich die IVSK und verweist auf die zusätzlichen Ausgaben für die Invalidenversicherung, die aufgrund der Erhöhung entstehen. Sie gibt an, dass aus dem erläuternden Bericht nicht hervorgehe, wie die 130 Millionen Franken finanziert werden, die der Invalidenversicherung entstehen, respektive ob und wo allenfalls Kompensationsmassnahmen vorgesehen sind.
Die Änderung in der Terminologie wird im Allgemeinen positiv aufgenommen, auch wenn vereinzelte Teilnehmende eine eigentliche Notwendigkeit für die neue Begrifflichkeit bezweifeln.
4.1.7 Übrige
Die übrigen Vernehmlassungsteilnehmende, die sich zur Frage der Harmonisierung des Referenzalters geäussert haben, begrüssen die Änderung mehrheitlich (Hotelleriesuisse, GastroSuisse, Swiss Textiles, SBV/SSE, suissetec, FER). Für FER ist die Anhebung des Referenzalters der Frauen unerlässlich. In der Folge müsse jedoch auch die Anhebung des Referenzalters der Männer auf 66 Jahre erwogen werden. Nach der Ansicht von CP ist die Erhöhung des Frauenreferenzalters die einzige Massnahme, die die Ausgaben der AHV senken kann. Dies sei jedoch eine unpopuläre und umstrittene Massnahme, weshalb andere Wege berücksichtigt werden müssen (CP).
Kritisiert wird die Änderung von der SKG, da Lohndiskriminierung, mangelnde Anerkennung unbezahlter Arbeit und die Überrepräsentation von Frauen in Teilzeit- und Niedriglohnarbeit dies nicht rechtfertige. Suissetec fordert, dass die Änderung schneller umgesetzt wird und die schrittweise Erhöhung mit 6 Monaten pro Jahr erfolgt. Eine Privatperson (C.A.) ist der Ansicht, dass nicht nur von den Frauen, die im Übrigen mehrheitlich unbezahlte Arbeit verrichten, Anstrengungen verlangt werden sollten. C.A. schlägt vor, das Referenzalter der Männer bei 66 Jahren und jenes der Frauen bei 65 Jahren festzusetzen.