Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2018/48: Stabilisierung der AHV (AHV21) · 35 Seiten

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Die BDP begrüsst den Entwurf sowie die vorgeschlagene Stossrichtung als ersten Reformschritt, gibt jedoch zu bedenken, dass eine Diskussion über die Anpassung des Referenzalters an die Lebenserwartung geführt werden müsse. Aufgrund der demografischen Entwicklung sei eine Koppelung der AHV mit der Lebenserwartung notwendig. Die SPS und die SP Frauen Schweiz anerkennen den Reformbedarf für die Stabilisierung der AHV und geben an, dass sie eine reine Finanzierungsvorlage gegenüber einer kombinierten Vorlage bevorzugen würden. Für die CVP geht die aktuelle Vorlage in die richtige Richtung. Sie führt aus, dass sie eine Abbauvorlage auch künftig nicht akzeptieren werde. Weiter verlangt die CVP vom Bundesrat, dass die Finanzierung der AHV im Rahmen dieser Vorlage über das Jahr 2033 hinaus sichergestellt wird. Die GPS ist der Ansicht, dass die Vorlage den heutigen Herausforderungen nicht gerecht wird, da der Verfassungsauftrag der angemessenen Existenzsicherung weiterhin nicht erfüllt wird. Ein Leistungserhalt bei einem steigenden Kostenniveau kommt nach Auffassung der GPS real einem Abbau der Leistungen gleich. Die FDP anerkennt den Handlungsbedarf bei der 1. Säule und akzeptiert die Vorlage teilweise. Sie gibt zu bedenken, dass eine reine Finanzierungsvorlage keine Chance hätte. Die FDP kritisiert, dass die Vorlage vorsehe, den Finanzierungsbedarf der AHV bis 2030 zu ungefähr 92 Prozent aus Zusatzeinnahmen zu decken, was zu hoch sei. Die SVP unterstützt das Ziel der finanziellen Sicherung der AHV. Für sie ist ein Leistungsabbau wie auch ein Leistungsausbau ausgeschlossen. Für die GLP ist der Vorentwurf grundsätzlich ein guter Lösungsansatz. Die GLP reicht jedoch einen alternativen Vorschlag zur Stabilisierung der AHV ein, der von einem Referenzalter 66 für Frauen und Männer und einer angepassten Zusatzfinanzierung ausgeht. Die Jungfreisinnigen lehnen die Vorlage in ihrer heutigen Form ab. Die Reform müsse mindestens zur Hälfte aus strukturellen Massnahmen bestehen, ansonsten erfülle sie den Zweck einer Reform nicht. Die Tatsache, dass trotz AHV 21 weitergehende Reformen notwendig seien, zeige, dass die Vorlage nicht nachhaltig sei. Für SP 60+ muss jede Reform der AHV verfassungskonform gestaltet sein und somit eine Rentenerhöhung zum Ziel haben, da die Renten der 1. Säule bisher nicht den Existenzbedarf decken würden.

Zur Methode der getrennten Reformen für die 1. und die 2. Säule haben sich EVP, GPS, GLP und SPS geäussert. Die EVP erachtet getrennte Reformen von 1. und 2. Säule als richtig und unterstützt die Priorisierung der AHV-Reform. Die GPS und die GLP stimmen getrennten Reformen zu, bedauern indes, dass die Reform der 1. und 2. Säule nicht mehr gleichzeitig vorgenommen werden soll. Die GPS fordert den Bundesrat auf, die Reformen der 1. und 2. Säule eng aufeinander abzustimmen und gemeinsam zu beraten. Die Trennung der Reformen der

1. und 2. Säule wird von der SPS, SP 60+ und den SP Frauen Schweiz kritisiert. Sie äussern sich enttäuscht, da eine gemeinsame Reform der 1. und 2. Säule es ermöglicht hätte, das Verhältnis der Leistungen der beiden Säulen neu zu diskutieren. Für die SP 60+ führt die Aufsplittung dazu, dass die Übersicht über die Renten als Ganzes verschwimmt und somit die zu tiefen Rentensummen verschleiert werden. Für die FDP gestaltet sich die Situation der 2. Säule nicht besser als jene der 1. Säule. Die FDP wünscht sich deshalb ein Inkrafttreten im Jahr 2021 für die Reform der 1. Säule, respektive 2022 für die Reform der 2. Säule.

3.1.3 Behörden und verwandte Institutionen

Der Städteverband führt aus, dass für die Städte und Gemeinden das Funktionieren des bewährten Dreisäulenprinzips in der Altersvorsorge hohe Priorität hat. Die Alterssicherungssysteme müssten auf einer gesunden finanziellen Basis stehen, damit das Leistungsniveau erhalten bleibt. Der Städteverband gibt jedoch zu bedenken, dass der verfassungsmässige Auftrag der Existenzsicherung der 1. Säule zunehmend in Bedrängnis geraten sei. Die vorgeschlagenen Reformmassnahmen werden mehrheitlich als positiv und zielführend beurteilt.

Die SODK teilt die Einschätzungen des Bundesrates, wonach die AHV finanziell nachhaltig gesichert werden muss und begrüsst die rasche Wiederaufnahme der AHV-Reform.