Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2018/48: Stabilisierung der AHV (AHV21) · 35 Seiten

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Die Versichertenorganisationen begrüssen die vorgeschlagenen Ausgleichsmassnahmen mehrheitlich, einzelne Teilnehmer lehnen sie indes generell ab (AVIVO, Pro Single Schweiz). AVIVO lehnt Ausgleichsmassnahmen ab, da für sie der Grundsatz der Universalität der Renten verletzt wird. Für VASOS sind die vorgesehenen Ausgleichsmassnahmen zu bescheiden. Die Übergangsfristen seien zu kurz, um eine effektive Abfederung der Erhöhung des Referenzalters auszugleichen. Aus Sicht von PS müsste eine Massnahme wie in der Variante 2 vorgeschlagen, gerade bei den tiefsten Einkommen die stärkste Wirkung entfalten. SVS, Aktive Senioren Luzern und SSR begrüssen beide Varianten der Ausgleichsmassnahmen ohne eine Präferenz zu äussern. Eine klare Tendenz zu einer der beiden Varianten lässt sich unter den Versichertenorganisationen nicht ausmachen.

Die Behindertenorganisationen begrüssen die vorgeschlagenen Massnahmen im Grundsatz, sehen aber noch Anpassungsbedarf (Agile, VASK, PMS, SBV/FSA, Inclusion Handicap, PI). Diese Organisationen fordern, dass die Anpassung der Rentenverbesserung allen Personen mit tiefen bis mittleren Einkommen ermöglicht wird. Die Anpassung der Rentenformel soll auch für die Berechnung der IV-Renten gelten. Agile und VASK fordern darüber hinaus, dass die Massnahmen ohne zeitliche Limitierung eingeführt werden.

4.2.6 Vorsorge- und Versicherungseinrichtungen, Fachverbände, Durchführung

Nur einzelne Teilnehmende dieser Kategorie äussern sich zu den Ausgleichsmassnahmen. Diejenigen, die Stellung nehmen, stehen den Massnahmen kritisch gegenüber. KKAK anerkennt die Notwendigkeit einer Kompensation, ist jedoch der Ansicht, dass die Übergangszeit gekürzt werden soll. Auch SGHVR anerkennt, dass die Akzeptanz der Vorlage wesentlich davon abhängt, wie die Erhöhung des Referenzalters der Frauen abgefedert wird. Dessen ungeachtet steht SGHVR den Vorschlägen kritisch gegenüber, da aus rechtlicher Sicht keine Notwendigkeit vorhanden sei. Für den SVV ist es mit der vorgesehenen Übergangszeit zumutbar, auf Ausgleichsmassnahmen zu verzichten. SAV/ASA lehnt beide Varianten der Ausgleichsmassnahmen ab. Sie schlägt betreffend die Erhöhung des Referenzalters ein Modell vor, dass eine gewisse Opfersymmetrie zwischen den Geschlechtern herstellt, indem das Referenzalter für beide Geschlechter parallel auf 67 angehoben wird. Damit könne auf Ausgleichsmassnahmen verzichtet werden.

4.2.7 Übrige

Eine Mehrheit der übrigen Vernehmlassungsteilnehmenden anerkennt die Notwendigkeit von Ausgleichsmassnahmen (FER, VSEI, SBV/SSE, Arbeitgeber Banken, Swiss Textiles, Hotelleriesuisse, SKG), eine Minderheit hält sie für nicht nötig (suissetec, CP, GastroSuisse). Einzelne Teilnehmer stören sich an der Grösse der Übergangsgeneration und fordern eine Begrenzung der Jahrgänge (SBV/SSE, Swiss Textiles, FER, Arbeitgeber Banken). CP lehnt die Massnahmen ab, da sie nicht zweckmässig seien und zudem einen grossen Teil der durch die Anhebung des Frauenreferenzalters erzielten Einsparungen verbrauchen. Für die SKG sind die vorgesehenen Massnahmen nicht ausreichend. Sie lehnt deshalb beide Varianten ab, da mit ihnen die Auswirkungen der Referenzaltererhöhung nicht hinreichend abgefedert werden.

Für die Variante 1 sprechen sich FER, VSEI, Arbeitgeber Banken, Swiss Textiles, Hotelleriesuisse und suissetec aus. Für die Variante 2 spricht sich SBV/SSE aus. SBV/SSE erachtet die vorgeschlagenen Massnahmen als zu weitgehend. Aufgrund der vorgesehenen Anreizmassnahmen zur Weiterarbeit, zieht er jedoch die zweite Variante der ersten vor. Die Massnahmen sollen aber auf die vier Jahrgänge der Übergangsgeneration beschränkt werden.