Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2018/48: Stabilisierung der AHV (AHV21) · 35 Seiten

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Mitwirken der Arbeitgeber umgesetzt werden können. Der Erfolg der Massnahmen hänge davon ab, ob ältere Personen tatsächlich eine Anstellung finden können. GE betont, dass dazu besondere Anstrengungen der Arbeitgeber notwendig seien. FR weist darauf hin, die Anreize könnten dazu führen, dass soziale Ungleichheiten zunehmen, da Versicherte mit niedrigem Einkommen gezwungen seien, länger zu arbeiten, während Versicherte mit hohem Einkommen früher in den Ruhestand gehen können. Drei Kantone kritisieren die Voraussetzung, dass das nach 65 erzielte Einkommen mindestens 40 Prozent des bisherigen durchschnittlichen jährlichen Erwerbseinkommens betragen muss, damit Beitragslücken geschlossen werden können (FR, BS, SG). Mit dieser Regelung würden Selbständigerwerbende im Vergleich zu Arbeitnehmenden bevorteilt (SG). FR und BS beantragen, die Schwelle auf 25 Prozent des bisherigen durchschnittlichen jährlichen Erwerbseinkommens zu senken. Alle Kantone, die sich dazu geäussert haben, begrüssen, dass die Kürzungs- und Erhöhungssätze an die Lebenserwartung angepasst werden (JU, GR, AI, AR, SH, FR, NW).

Einige Kantone erachten es als wichtig, dass den Durchführungsorganen für die Umsetzung genügend Zeit eingeräumt wird und auch die notwendigen Mittel zur Verfügung gestellt werden (NW, SO, LU, ZG, BL, SH, AR, SG, TI, JU). Die AHV müsse eine volksnahe und verständliche Versicherung bleiben. BE ist der Meinung, es sei unerlässlich, dass die Flexibilisierung nicht zu Lasten der Sozialversicherungen erfolgt.

Betreffend die 2. Säule haben elf Kantone (OW, NW, AR, TG, GR, GE, JU, VS, ZG, UR, BL) ausdrücklich zu den Möglichkeiten der Flexibilisierung des Rentenalters Stellung genommen, insbesondere zur Ausrichtung von Altersleistungen im Rahmen der Teilpensionierung. Sechs Kantone (OW, NW, AR, VS, GE, JU) begrüssen die Gesetzesänderung. Für sie ist jedoch fraglich, ob eine Reduktion von weniger als 20 Prozent des Beschäftigungsgrades und ein Teilbezug der Altersleistung in mehr als drei Etappen noch einem gesellschaftlichen Bedürfnis entsprechen. Acht Kantone (OW, NW, AR, TG, GR, GE, JU, VS) sind der Ansicht, die Kapitalauszahlung der Altersleistung sollte in höchstens zwei Teilbezügen erfolgen. Neun Kantone (OW, NW, AR, TG, GE, JU, VS, UR, ZG) vertreten die Meinung, dass, wenn eine stärkere Staffelung der Kapitalbezüge dennoch vorgesehen werden sollte, im Steuerrecht (Bundesgesetz über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden [StHG; SR 642.14]; Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer [DBG; SR 642.11]) dann eine Gesetzesbestimmung geschaffen werden müsste, welche es den Steuerbehörden bei der Festlegung des Steuersatzes erlaubt, die einzelnen Bezüge für die Bestimmung des massgebenden Einkommens über mehrere Jahre zu kumulieren. BL begrüsst die vorgeschlagene Änderung, führt aber an, dass die Kapitalauszahlung auf maximal drei Etappen begrenzt werden sollte.

Sieben Kantone (NW, AR, TG, GR, ZG, GE, VS) sind der Ansicht, dass auch das Freizügigkeitsgesetz (FZG; SR 831.42) anzupassen ist und zwar dahingehend, dass ein Aufschub der Altersleistung über das ordentliche Rentenalter hinaus mit der Weiterführung der Erwerbstätigkeit einhergeht.

4.3.2 Politische Parteien und Parteigruppierungen

Die in der Bundesversammlung vertretenen Parteien, die sich zur Flexibilisierung des Rentenbezugs geäussert haben (BDP, CVP, EVP, FDP, GPS, GLP, SPS), begrüssen die Flexibilisierung des Rentenbezugs überwiegend. Gegen die Massnahmen spricht sich einzig die FDP aus, welche die Effizienz der Massnahmen bezweifelt. Nach Ansicht der FDP sind die Massnahmen insgesamt zu kostspielig. Sie fordert, dass andere Flexibilisierungsmassnahmen vorgeschlagen werden. Diese sollen Anreize vorsehen, damit der Anteil der Erwerbstätigen, welche über das Referenzalter hinaus tätig bleiben, ansteigt. Für die CVP muss die Vorlage neu ausgerichtet und das System so ausgestaltet werden, dass sich der Erhalt der Erwerbstätigkeit über das Pensionsalter hinaus finanziell lohnt und nicht bestraft wird. Die GPS weist darauf hin, dass ohne bessere Rahmenbedingungen für ältere Arbeitnehmende eine freiwillige län-