Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2018/48: Stabilisierung der AHV (AHV21) · 35 Seiten
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der STAF mit der Finanzierung der AHV umstritten und der Ausgang sehr ungewiss sei. Deshalb plädiert BE dafür, neben der MWST noch weitere Finanzierungsquellen miteinzubeziehen.
Die Erhöhung der MWST im Umfang von 1,5 Prozentpunkten wird von einer Mehrheit der Kantone begrüsst (LU, SZ, GL, SO, BS, BL, SH, AR, AI, SG, GR, AG, TG, TI, VS, GE, JU). Gegen die vorgeschlagene Erhöhung der MWST sprechen sich VD und NW aus. Für NW ist eine Erhöhung der MWST grundsätzlich diskutierbar, die 1,5 Prozentpunkte jedoch zu hoch angesetzt. NW wie auch VD würden jedoch einer Erhöhung von 0,7 Prozentpunkten für den Fall, dass die Massnahmen der STAF in Kraft treten, zustimmen. NE und FR begrüssen die Verwendung der MWST, sind aber der Meinung, dass die Zusatzfinanzierung auf mehrere Finanzierungsquellen aufgeteilt werden soll. AR und VS sind der Ansicht, dass für die Erreichung der Ziele der anstehenden Reform, eine Erhöhung der MWST von 1,5 Prozentpunkten unumgänglich sei. Alle Kantone, die sich zur die Form der Erhöhung der MWST geäussert haben, sprechen sich für eine proportionale Erhöhung der MWST-Sätze aus.
BE fordert den Bund auf, die zu den Folgekosten einer MWST-Erhöhung veröffentlichten Zahlen transparenter darzulegen, so dass die Kantone in der Lage sind, die konkreten finanziellen Auswirkungen zu prüfen. UR und SZ verlangen, dass zwischen der Erhöhung der MWST und den Anpassungen im AHVG und BVG ein zwingender Konnex geschaffen wird.
Eine Mehrheit von Kantonen begrüsst, dass der Finanzierungsbedarf der AHV im Falle des Beschlusses der STAF-Massnahmen neu evaluiert wird (LU, SZ, OW, NW, GL, FR, SO, SH, AR, AI, GR, AG, VD, VS, NE, JU). GE hält fest, dass es trotz der zusätzlichen 2 Milliarden Franken, die im Rahmen der STAF an die AHV fliessen, notwendig sein wird, weitere Finanzierungsquellen zu finden, da der Finanzierungsbedarf der AHV diese 2 Milliarden Franken bei weitem übersteigt. Auch VD spricht sich für ein Zuwarten bis zu einer eventuellen Volksabstimmung aus.
4.4.2 Politische Parteien und Parteigruppierungen
Die Verwendung der MWST als Finanzierungsquelle wird mit Ausnahme der SVP von keiner in der Bundesversammlung vertretene Partei grundsätzlich abgelehnt. Für die BDP ist es begrüssenswert, dass eine Erhöhung der MWST zur Reduktion des Finanzierungsbedarfs der AHV hinzugezogen wird. Die SPS und die SP Frauen Schweiz halten fest, dass eine proportionale Erhöhung der MWST die unsoziale Wirkung dieser Steuer vermindert, da ein grosser Teil der Einnahmen aus teuren Waren stammt. SPS, SP Frauen Schweiz und GPS befürworten jedoch die Nutzung anderer miteinander kombinierbarer Finanzierungsquellen wie die Erhöhung des Bundesbeitrages, die Zuweisung des gesamten Ertrages des Demographieprozents an die AHV oder die Erhöhung der Lohnbeiträge. Für die Nutzung des ganzen Demographieprozents spricht sich auch die GLP aus. Die GPS regt an, dass die Einrichtung eines Staatsfonds aus Vermögensteilen der Nationalbank geprüft werde, dessen Einnahmen vollumfänglich an die Sozialwerke fliessen sollen. Die FDP bezweifelt, ob eine MWST-Erhöhung die richtige Lösung sei. Im Falle einer Erhöhung, muss diese für die FDP jedoch so tief wie möglich ausfallen. Für die SVP kommen Steuererhöhungen bzw. höhere Lohnbeiträge nicht in Frage. Sie fordert, dass der gesamte Ertrag des Demographieprozents der AHV zugewiesen, die Schulden der IV bei der AHV abgebaut und jährlich eine Milliarde aus der Entwicklungshilfe sowie die geplante Kohäsionsmilliarde in die AHV umgeleitet wird.
Die Erhöhung im Umfang von 1,5 Prozentpunkten wird von der EVP ausdrücklich begrüsst. Die CVP äussert sich nur zur vorgesehenen MWST-Erhöhung im Zusammenhang mit der STAF. Sie betont, dass sich die MWST-Erhöhung diesfalls auf maximal 1,0 Prozentpunkte belaufen dürfe. Die SPS und die GPS äussern sich nur dahingehend, dass sie sich nicht gegen eine Erhöhung der MWST aussprechen. Gegen die Erhöhung im Umfang von 1,5 Prozentpunkten sprechen sich die FDP und die GLP aus. Für die FDP ist eine Erhöhung der MWST von maximal 0,6 Prozentpunkten tragbar. Die GLP fordert eine Erhöhung von höchstens