Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2018/48: Stabilisierung der AHV (AHV21) · 35 Seiten
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Die Frauen- und Versichertenorganisationen sprechen sich grundsätzlich dafür aus, die 1. und
2. Säule getrennt voneinander einer Reform zu unterziehen. Für SKF, Alliance F, Frauen-
zentrale Zürich, Juristinnen Schweiz, PS, NGONG Post Beijing und avanti donne soll die
Reform der ersten Säule jedoch nicht losgelöst von der zweiten Säule erfolgen, sondern unter Berücksichtigung des gesamten Rentensystems. EFS wie auch EKF sind der Meinung, dass die Revision der 2. Säule nicht auf die lange Bank geschoben werden darf. Auch SBLV weist auf die dringende Reform der 2. Säule hin. Gegen eine Trennung der beiden Vorlagen spricht sich lediglich das Collectif «#65noPeanuts!» aus.
3.1.6 Vorsorge- und Versicherungseinrichtungen, Fachverbände, Durchführung
Diejenigen, die sich zur Reform insgesamt äussern, stehen ihr mehrheitlich positiv gegenüber. Insbesondere wird die Dringlichkeit einer Reform der 1. Säule anerkannt (KKAK, IVSK, ASIP, SKPE, SAV/ASA, Auffangeinrichtung, SVV), jedoch auch der Handlungsbedarf der 2. Säule betont (ASIP, SKPE, SAV/ASA). ASIP und SKPE erwarten von den Sozialpartnern innerhalb der gesetzten Jahresfrist einen Revisionsvorschlag für das BVG. ASIP fordert, dass die vorliegende Reform weder zu Verzögerungen in der BVG-Revision führt, noch die finanzielle Belastbarkeit von Bürgern, Versicherten und Arbeitgebern überstrapaziert. SKPE verweist auf das dringende Anliegen der Senkung des Umwandlungssatzes.
Der SGHVR bedauert den Entscheid, dass die Reform der 2. Säule auf später verschoben wird. Sie würden den Ansatz begrüssen, die Reform der Altersvorsorge als säulenübergreifendes Gesamtprojekt anzugehen. Auch der SVV ist der Ansicht, dass die beiden Reformen, wenn auch getrennt, dennoch möglichst gleichzeitig vorgenommen werden sollen. Die KKAK legt Wert darauf, dass den Durchführungsorganen eine minimale Vorbereitungszeit von 12 Monaten gewährt wird und die Inkraftsetzung zwingend auf den Beginn eines Kalenderjahres erfolgt.
3.1.7 Übrige
Das Echo aus dieser Kategorie zur Reform als Ganzes fällt gemischt aus. Einzelne beurteilen die Reformvorschläge insgesamt als positiv, äussern aber dennoch Kritikpunkte (FER, suissetec, Swiss Textiles), andere lehnen die Vorlage ab (VSEI, SBV/SSE). Einige kritisieren, dass sich die Vorlage einseitig auf Zusatzeinnahmen der AHV fokussiere (VSEI, SBV/SSE, CP, Arbeitgeber Banken, Hotelleriesuisse). Die Ziele sowie der Handlungsbedarf der Reform werden von den Vernehmlassungsteilnehmenden, die sich dazu explizit äussern, anerkannt (FER, suissetec, Arbeitgeber Banken, Swiss Textiles, GastroSuisse, Hotelleriesuisse). FER begrüsst die Stabilisierung der AHV und hofft, dass mit dieser Vorlage rasch ein Kompromiss erzielt werden kann. Angesichts der grossen Herausforderungen für die AHV und der absehbaren Folgen der Digitalisierung auf dem Arbeitsmarkt müssten Versicherte, Unternehmen und Behörden gemeinsam einen ausgewogenen Kompromiss finden. Der VSEI sieht bei der vorliegenden Vorlage grossen Korrekturbedarf. Die Vorlage konzentriere sich zu sehr auf die Einnahmen, ohne bei den Leistungen zukunftstaugliche Konzepte zu entwickeln. Für CP ist die politische Akzeptanz des neuen Reformprojekts fraglich. Er ist der Ansicht, dass die Wurzel der strukturellen Probleme der AHV nicht angegangen wird.
Swiss Textiles weist auf den dringenden Handlungsbedarf in der 2. Säule hin und die Problematik, dass die für die AHV vorgesehenen Lohnprozente den Spielraum zur Stabilisierung der beruflichen Vorsorge empfindlich einschränken. SBV/SSE und VASOS sind gegen eine Senkung des Mindestumwandlungssatzes. Für CP wäre eine zweckmässige Koordination zwischen den Massnahmen der 2. Säule und jener der AHV wünschenswert, idealerweise im Rahmen von ein und demselben Projekt. Es hebt hervor, dass die Vorschläge der Altersvorsorge 2020 immer noch aktuell sind, das heisst Senkung des Umwandlungssatzes auf 6 Prozent, mit Ausgleichsmassnahmen, aber ohne Querfinanzierung.