Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2018/48: Stabilisierung der AHV (AHV21) · 35 Seiten

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Versicherungen (BVG), hin zu einer Volkspension ohne gewinnschöpfende Privatbeteiligungen von Versicherungsgesellschaften. VASOS verspricht sich von einem Wechsel tiefere Verwaltungs- und Betreibungskosten sowie höhere, verfassungskonforme Renten.

Auch CP ist der Ansicht, dass das gesamte System überdacht werden muss. CP schlägt vor, ein System auf der Grundlage von Beitragsjahren einzuführen und den Begriff des Rentenalters aufzuheben. Es wird weiter vorgeschlagen, eine Reduktion des Deckungsgrads des AHV-Fonds von 100 auf 80 Prozent der jährlichen Ausgaben der AHV zu prüfen.

5.4 Erziehungs- und Betreuungsgutschriften

Einige Frauen- und Behindertenorganisationen fordern die Erweiterung des Anspruchs auf Betreuungsgutschriften für Angehörige von Personen mit leichter Hilflosigkeit (PMS, avanti donne, VASK, SBV/FSA, Agile, PI). Auch Betreuende von Personen mit leichter Hilflosigkeit leisten grosse Unterstützung und verzichten deshalb nicht selten auf ein existenzsicherndes Einkommen. Eine entsprechende Anpassung würde zudem mit der Vorlage des Bundesrates «Bessere Vereinbarkeit von Erwerbsarbeit und Betreuung von Angehörigen» übereinstimmen

(avanti donne).

SBLV fordert, dass Ehepartner künftig eine Vereinbarung über die Aufteilung von Erziehungs- und Betreuungsgutschriften treffen können. Diese Möglichkeit soll nicht nur den geschiedenen Ehepaaren, sondern auch Verheirateten zugestanden werden.

5.5 Hilfsmittel, Hilflosenentschädigung und Assistenzbeitrag

Eine Vielzahl von Behindertenorganisationen fordern Rechtsgleichheit für IV- und AHV-Rentenbeziehende bei Hilfsmitteln, Hilflosenentschädigung und Assistenzbeitrag (avanti donne, VASK, SBV/FSA, Agile, PI). Die aus historischen Gründen bestehenden Unterschiede bei der Gewährung dieser Leistungen seien nicht weiter gerechtfertigt, weshalb eine Angleichung vorzunehmen sei (avanti donne).

VASK und Agile schlagen vor, für Menschen mit Behinderung eine Ausgleichszahlung analog der Mutterschaftsversicherung einzuführen, welche die Mindereinnahmen während dem Berufsleben und den damit einhergehenden geschmälerten Aufbau der Altersvorsorge kompensiert.

5.6 Koordination mit den anderen Sozialversicherungen

Die vorgesehene Koordination von AHV und IV wird von einigen Versicherten- und Behindertenorganisationen begrüsst (SBV/FSA, Inclusion Handicap, PI, SVS). Positiv hervorzuheben sei, dass erst mit dem Vorbezug der ganzen Altersrente der Wechsel vom IV- zum AHV-System erfolgt (PI).

5.7 Elemente der Altersvorsorge 2020

Die KKAK bedauert, dass die unbestrittenen Teile des Beitragswesens aus der Reform 2020 nicht in der AHV 21 aufgenommen wurden. Sie würden einen wertvollen Beitrag an die Zielsetzung des Bundesrates leisten. Der Kanton ZG beantragt, dass die in der Vorlage Altersvorsorge 2020 vorgeschlagenen Bestimmungen zur Versicherungsunterstellung (Art. 1a bis 1c und Art. 2 Abs. 1bis E-AHVG) auch in der aktuellen Vorlage übernommen werden. Eine solche Anpassung der bisherigen Regeln an die neuen internationalen Gegebenheiten sei sinnvoll.