Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2018/48: Stabilisierung der AHV (AHV21) · 35 Seiten
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nicht gewichtige Verbesserungen auch in der Frage der Lohngleichheit erreicht werden. Angesichts der beschränkten finanziellen Wirksamkeit der Massnahme, sei das Gewicht auf eine stabile Zusatzfinanzierung zu legen. Die Bevölkerung werde eher bereit sein, das Opfer der Mehrwertsteuererhöhung zu tragen als dasjenige der Erhöhung des Referenzalters der Frauen.
Zum begrifflichen Wechsel vom «ordentlichen Rentenalter» zum «Referenzalter» äussern sich nur der SGV und der SBV. Für beide Verbände bringt der Wechsel keinen Mehrwert.
4.1.5 Frauen- und Versichertenorganisationen
Die Erhöhung des Referenzalters der Frauen wird von den Organisationen, die Fraueninteressen vertreten, grundsätzlich abgelehnt. Eine Vielzahl von Frauenorganisationen stellt sich jedoch nicht a priori gegen eine Harmonisierung des Referenzalters von Frau und Mann (EKF,
Alliance F, EFS, SBLV, avanti donne, BPW, Frauenzentrale Zürich). Alliance F, avanti
donne und SBLV würden der Änderung nur unter Vorbehalten zustimmen. Alliance F verlangt, gleichzeitig zur Angleichung des Referenzalters mindestens die Reform des Gleichstellungsgesetzes zu genehmigen, sowie den Beschluss von weiteren Massnahmen, um das Verfassungsziel der Lohngleichheit rasch zu erreichen. Avanti donne fordert unter anderem, dass das Referenzalter von Frauen und Männern in den kommenden Jahren nicht über 65 ansteigt. SBLV stimmt der Erhöhung des Referenzalters der Frauen unter der Bedingung zu, dass die Ausgleichsmassnahmen ausgedehnt werden.
Die übrigen Teilnehmer sind der Meinung, dass von einer Erhöhung abzusehen sei, solange die tatsächliche Benachteiligung von Frauen nicht beseitigt ist. Nach dem Dafürhalten der Frauenzentrale Zürich ist die bestehende Lohnungleichheit keine sachfremde Materie, sondern eine reale Grundlage für die schwächere Altersvorsorge von Frauen. Frauenrechte beider basel ist der Ansicht, dass die Erhöhung des Referenzalters der Frauen allen jetzt noch im Erwerbsalter stehenden Frauen massive neue Benachteiligungen bringen wird. SKF und Juristinnen Schweiz lehnen die Änderung ab, da nach ihrer Ansicht ein unterschiedliches Rentenalter zwischen Mann und Frau eine wirksame Ausgleichsmassnahme für die häufige Mehrbelastung ist, mit der viele Frauen ab 55 konfrontiert sind. EFS, SKF, Frauenzentrale Zürich, Alliance F, Juristinnen Schweiz und avanti donne fordern, dass bei der nächsten BVG-Anpassung das Problem des Koordinationsabzugs angegangen wird.
Die Behindertenorganisationen sprechen sich mehrheitlich für die Änderung, bzw. unter Vorbehalten für eine Harmonisierung des Referenzalters aus (Agile, Inclusion Handicap, VASK, PMS). VASK verlangt vom Bundesrat aufzuzeigen, wie Unternehmen dazu verpflichtet werden können, vermehrt ältere Personen anzustellen. Cerebral Schweiz lehnt die Erhöhung grundsätzlich ab. Um Diskriminierungen von Erwerbstätigen mit Anspruch auf Leistungen der IV vorzubeugen, müsse der Anspruch auf IV-Leistungen bei der Harmonisierung des Referenzalters bis zum 70. Altersjahr erhöht werden. Eine Vielzahl von Behindertenorganisationen (VASK, Inclusion Handicap, Agile, SBV/FSA) stellt die Forderung, dass die der IV wegen der Referenzaltererhöhung zusätzlich entstehenden Kosten durch eine im gleichen Umfang vorgenommene Abschreibung auf den IV-Schulden kompensiert werden soll.
Von den Versichertenorganisationen begrüssen Pro Single Schweiz, SVS, SSR und Aktive Senioren Luzern die Änderung, während AVIVO und VASOS die Referenzaltererhöhung ablehnen.
Diejenigen Vernehmlassungsteilnehmer, die sich zur neuen Terminologie (SVS, SBLV) und der Umsetzung der Erhöhung äussern (PS, SSR, Inclusion Handicap, Aktive Senioren Luzern, Pro Single Schweiz, PMS), stimmen den geplanten Änderungen zu.