Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2018/48: Stabilisierung der AHV (AHV21) · 35 Seiten

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SGV, economiesuisse, SAV, SBV, und Travail.Suisse sind mit der Neuevaluierung des Finanzierungsbedarfs der AHV einverstanden, sofern die Massnahmen der STAF in Kraft treten. SGV, economiesuisse und SAV unterstützen in diesem Fall eine MWST-Erhöhung von 0,3 Prozentpunkten.

4.4.5 Frauen- und Versichertenorganisationen

Die Organisationen, die Fraueninteressen vertreten, sprechen sich mehrheitlich für eine Zusatzfinanzierung über die Erhöhung der MWST aus (EKF, EFS, SKF, SBLV, Juristinnen

Schweiz, NGONG Post Beijing, avanti donne). Die Frauenzentrale Zürich, Collectif «#65noPeanuts!» und Comité «Les femmes disent non à AVS 21» lehnen eine Erhöhung

der MWST ab. Sie kritisieren, dass eine solche Erhöhung Haushalte mit tiefem Einkommen

besonders stark trifft. Collectif «#65noPeanuts!» und Comité «Les femmes disent non à

AVS 21» sprechen sich für eine Erhöhung des AHV-Beitragssatzes aus. Auch weitere Organisationen fordern neben der MWST-Erhöhung eine Erhöhung des AHV-Beitragssatzes (EFS, NGONG Post Beijing, SKF, Juristinnen Schweiz). Avanti donne fordert die Prüfung weiterer Finanzierungsquellen, wie einer Digitalsteuer oder Tobin-Steuer.

Eine Mehrheit der Versichertenorganisationen unterstützt eine Erhöhung der MWST zuguns-

ten der AHV (PS, SSR, VASOS, SVS, Aktive Senioren Luzern, Pro Single Schweiz), einzig

AVIVO lehnt eine Erhöhung ab. AVIVO schlägt eine Vergrösserung der AHV-Beitragsbasis vor, indem Beiträge von allen Einkünften abgezogen werden. Beiträge sollen nicht nur auf Löhnen, sondern auch auf Finanz- und Kapitalerträgen erhoben werden. VASOS fordert neben der Erhöhung der MWST eine Erhöhung des Bundesbeitrags auf 21 Prozent. Auch bei den Behindertenorganisationen befürwortet eine Mehrheit eine Finanzierung über die MWST (Agile, Inclusion Handicap, VASK, PMS). Cerebral lehnt die Änderung ab. Cerebral vermisst die effektive Berücksichtigung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Steuerpflichtigen. Es wird eine Finanzierung über die Erhöhung der Lohnbeiträge bevorzugt. Inclusion Handicap, PMS, Agile und VASK fordern die Prüfung von alternativen Finanzierungsquellen wie einer Erbschaftssteuer oder Tobin-Steuer. Eine Beitragssatzerhöhung kommt für Inclusion Handicap nicht in Frage.

Die Erhöhung der MWST im Umfang von 1,5 Prozentpunkten erhält in der Gruppe der Frauen- und Versichertenorganisationen weitgehend Zustimmung und wird nur von Pro Single Schweiz abgelehnt. Pro Single Schweiz unterstützt eine Erhöhung von maximal 0,6 Prozentpunkten. Aktive Senioren Luzern stimmen der Erhöhung nur unter der Bedingung zu, dass die Heiratsstrafe abgeschafft wird. Nach der Meinung der Teilnehmer soll die Erhöhung proportional erfolgen (PMS, SBLV, PS).

PS, SSR und Pro Single Schweiz sind damit einverstanden, dass der Finanzierungsbedarf der AHV im Falle des Inkrafttretens der Massnahmen der STAF neu evaluiert wird. Pro Single Schweiz unterstützt in diesem Fall eine Erhöhung der MWST von 0,3 Prozent. PS schlägt vor, im Fall der Reduktion der MWST-Erhöhung von 1,5 auf 0,7 Prozent auf eine Erhöhung des reduzierten Satzes für Güter des täglichen Bedarfs zu verzichten.

4.4.6 Vorsorge- und Versicherungseinrichtungen, Fachverbände, Durchführung

Aus dieser Kategorie äussern sich nur SVV und SGHVR zur Frage der Zusatzfinanzierung. SGHVR begrüsst sowohl die Verwendung der MWST als Finanzierungsquelle als auch die vorgesehene Erhöhung von 1,5 Prozentpunkten. Der SVV unterstützt eine MWST-Erhöhung von maximal 0,6 Prozentpunkten, respektive 0,3 Prozentpunkten im Falle, dass die AHV-Massnahmen der STAF umgesetzt werden. Eine Verknüpfung des Bundesbeschlusses mit den Gesetzesänderungen ist für den SVV zwingend notwendig. Zu den AHV-Massnahmen der