Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2018/48: Stabilisierung der AHV (AHV21) · 35 Seiten
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3 Ergebnisse der Vernehmlassung zur Revision als Ganzes
3.1 Gesamtbeurteilung
Die Notwendigkeit einer Reform der 1. Säule ist bei den Vernehmlassungsteilnehmern unbestritten. 42 Teilnehmende anerkennen den Handlungsbedarf und die Dringlichkeit explizit. Insbesondere linke Kreise betonen die Wichtigkeit einer Stärkung der 1. Säule. Für Wirtschaftsvertreter und bürgerliche Parteien ist die Reform zu sehr auf Mehreinnahmen ausgerichtet. Alle 49 Teilnehmende, die sich zu den Zielen der Reform geäussert haben, begrüssen diese. Bei der Interpretation, was das Ziel des Leistungserhalts in der 1. Säule bedeutet, bestehen jedoch gewisse Unterschiede. Während Wirtschaftsvertreter und bürgerliche Parteien die Renten auf dem heutigen Niveau belassen wollen, fordern Gewerkschaften, Versichertenvertreter und linke Parteien, dass die Renten der Kaufkraft und Teuerung angepasst werden.
3.1.1 Kantone
Die Kantone anerkennen den Handlungsbedarf und die Dringlichkeit einer Reform der 1. Säule. Die Stossrichtung der Reform wird von den Kantonen im Allgemeinen unterstützt. Für BL gehen die vorgeschlagenen Massnahmen zwar in die richtige Richtung, jedoch kritisiert er eine fehlende Ausgewogenheit zwischen der Einnahmen- und Ausgabenseite. Der Kanton VD, für den eine Reform unumgänglich ist, nimmt die Vorlage AHV 21 zur Kenntnis, spricht sich aber gegen die vorgeschlagenen Änderungen aus und meldet Vorbehalte an.
Eine Vielzahl von Kantonen unterstützt die Ziele der Reform. Insbesondere Zustimmung erhält die angestrebte Sicherstellung des Leistungsniveaus (ZH, LU, SZ, NW, GL, ZG, FR, SO, BS, SH, AR, AI, SG, GR, TI, VS, NE, GE, JU, BE). GL, GE, FR, LU und SG geben zum Ausdruck, dass es nicht zu einem Leistungsabbau für die Rentnerinnen und Rentner und einer Lastverschiebung auf die Kantone kommen darf. Nach der Ansicht dieser Kantone erfüllt die Vorlage diese Prämisse. BS und ZG betonen, dass die Wahrung des Rentenniveaus eine Grundbedingung der Reform sei. GR ist der Ansicht, dass das Dreisäulensystem so angepasst werden soll, dass das verfassungsmässige Ziel der Existenzsicherung erreicht werden kann. ZG ist der Ansicht, dass die Schweiz mittelfristig eine umfassendere Reform braucht, welche die strukturellen Probleme anpackt. Das vorliegende Paket «AHV 21» sei nur ein erster kleiner Schritt in diese Richtung.
Zum Zeithorizont der Reform haben sich OW und UR geäussert. OW beurteilt den Zeithorizont als positiv, während er von UR in Frage gestellt wird. UR würde es begrüssen, wenn der Sanierungshorizont um beispielsweise zwei Jahre verkürzt würde, damit die notwendige Zusatzfinanzierung über die MWST etwas moderater ausfallen würde.
Gegen die Trennung der Reform der 1. und 2. Säule spricht sich kein Kanton aus. Für NW erscheint es gestützt auf die Analyse der Abstimmungsergebnisse folgerichtig, dass die beiden Reformen getrennt werden. ZH gibt an, dass getrennte Reformen ein sinnvoller Schritt in die richtige Richtung sei und sich aufgrund der misslichen Lage eine vorrangige Sanierung der 1. Säule aufdränge. Für NE ist es hingegen wichtig, dass die 2. Säule rasch an die wirtschaftlichen und demographischen Gegebenheiten angepasst wird.
3.1.2 Politische Parteien und Parteigruppierungen
Von den in der Bundesversammlung vertretenen politischen Parteien, die sich zur Vorlage geäussert haben, erachten BDP, EVP, FDP, SVP und SPS die Stabilisierung der Finanzen der AHV als dringend und anerkennen den Reformbedarf. Die Parteien unterstützen die Ziele der Reform.