Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2018/48: Stabilisierung der AHV (AHV21) · 35 Seiten
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gere Erwerbstätigkeit kaum gelingen wird und fordert deshalb Alterszeitzeitmodelle sowie einen besseren Schutz für ältere Arbeitnehmende. Für die SPS sind die Massnahmen zwar innovativ und erfüllen ein Bedürfnis von Versicherten und Arbeitgebern. Die SPS kritisiert jedoch, dass die Massnahmen besonders attraktiv für Versicherte mit mittlerem bis hohem Einkommen seien. Sie befürchtet, dass die Flexibilisierungsmassnahmen in Verbindung mit dem Begriff des Referenzalters zu einem Anstieg des Referenzalters führen könnte, was verheerende Folgen für benachteiligte Einkommensgruppen hätte. Für diese Personengruppen möchte die SPS ein Sozialmodell, wie jenes das dem Parlament im Rahmen der Reform der Altersvorsorge 2020 vorgelegt wurde. Weiter wünscht sie sich die Einführung einer Brückenrente für Personen, die das Ende ihres Anspruchs auf Leistungen der Arbeitslosenversicherung erreicht haben.
Zu den einzelnen Massnahmen äussern sich die Parteien nur vereinzelt. Die Einführung des Teilrentenbezugs wird von der BDP, EVP, FDP und GLP begrüsst. EVP und GLP unterstützen explizit die Festlegung des Mindestalters für den Vorbezug der Altersleistung auf 62. Die SPS fordert eine weitergehende Flexibilisierung des Rentenbezugs zwischen 60 und 70 Jahren, um ein Gleichgewicht zwischen Vorbezug und Aufschub der Rente herzustellen. Die Beibehaltung des Freibetrags wird von den Parteien unterschiedlich gewürdigt. Für die SPS scheint der Freibetrag im Widerspruch zur Logik der Flexibilisierung zu stehen, da er für Personen mit tiefen Einkommen die Möglichkeit einschränkt, die Rente zu verbessern. FDP und GLP sprechen sich auf der anderen Seite dafür aus, den Freibetrag zu erhöhen. Auch die Anreizmassnahmen zum Erhalt der Erwerbstätigkeit stossen auf gemischte Reaktionen. Nach der Ansicht der FDP sind diese Massnahmen unwirksam, da immer mehr Rentnerinnen und Rentner die maximale Rente erhalten. Die SPS erachtet die Massnahmen nur auf einem angepassten Arbeitsmarkt als wirksam. Begrüsst werden die Anreizmassnahmen zum Erhalt der Erwerbstätigkeit von GLP und CVP. Die CVP befürwortet, dass die Rente neu verbessert werden kann und Lücken in der Beitragszeit geschlossen werden können. Die GLP fordert zusätzlich, dass auch die Beiträge der Jugendjahre zur Rentenverbesserung angerechnet werden können.
Die Anpassung der Kürzungs- und Erhöhungssätze wird von der FDP und GLP kritisiert. Nach der Ansicht der FDP würden falsche Anreize geschaffen, indem der Vorbezug der Altersrente attraktiv, beziehungsweise der Aufschub unattraktiv gemacht werde. Dies habe zur Folge, dass die Versicherten eine Erwerbstätigkeit eher aufgeben würden. Auch für die GLP sind die vorgeschlagenen Kürzungssätze zu tief angesetzt und müssen im Hinblick auf die heutige Lebenserwartung überprüft werden. Die SPS ist hingegen der Ansicht, die Anpassung der Kürzungs- und Erhöhungssätze sei fair und die Überprüfung durch den Bundesrat alle 10 Jahre angemessen.
Von den Parteigruppierungen äussern sich SP 60+ und SP Frauen Schweiz zur Flexibilisierung des Rentenbezugs. SP 60+ akzeptiert die Rentenkürzungen beim Vorbezug der Rente nicht. Sie schlägt vor, dass die Kürzungssätze nicht an den Jahren des Vorbezugs ausgerichtet, sondern an die Höhe des Einkommens angepasst werden. SP Frauen Schweiz begrüsst die Massnahmen im Grundsatz, kritisiert jedoch, dass sie Personen mit tiefen Einkommen nicht zugutekommen.
4.3.3 Behörden und verwandte Institutionen
Der Städteverband und die SODK begrüssen die Massnahmen zur Flexibilisierung des Rentenbezugs. Der Städteverband bewertet positiv, dass eine arbeitslose Person trotz vorbezogener Altersleistung ihren allfälligen Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung geltend machen kann. Zu den Anreizmassnahmen führt der Städteverband aus, dass die Frage bleibe, welche Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber bereit sind, ältere Arbeitnehmende tatsächlich weiterhin zu beschäftigen, die nicht dem Kader eines Unternehmens angehören. Die Flexibilisierung des Rentenbezugs führe auch bei den Durchführungsstellen der Ergänzungsleistungen zu einem bedeutend höheren Koordinationsbedarf mit den AHV-Ausgleichskassen, welchem Rechnung