Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2018/48: Stabilisierung der AHV (AHV21) · 35 Seiten
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STAF äussert sich nur die KKAK. Sie begrüsst eine sinnvolle Koordination der beiden Vorlagen.
4.4.7 Übrige
Die übrigen Vernehmlassungsteilnehmenden begrüssen die Verwendung der MWST als Finanzierungsquelle, kritisieren jedoch mit Ausnahme von suissetec die vorgesehene Erhöhung im Umfang von 1,5 Prozentpunkten als zu hoch (FER, CP, SBV/SSE, Arbeitgeber Banken, GastroSuisse, Hotelleriesuisse, FRC). FER und FRC unterstützen eine Erhöhung von maximal 0,7 Prozentpunkten, während CP, SBV/SSE, Arbeitgeber Banken, Hotelleriesuisse und GastroSuisse eine Erhöhung von 0,6 Prozentpunkten, respektive 0,3 Prozentpunkten inklusive STAF-Massnahmen befürworten. Im Falle einer grösseren Erhöhung erwartet Gastro-Suisse eine lineare Erhöhung der MWST, damit sich der negative Effekt auf das Gastgewerbe etwas dämpfen lässt. Eine Vielzahl von Teilnehmenden vermisst eine Verbindung der Frage der Zusatzfinanzierung mit den übrigen Gesetzesänderungen (VSEI, suissetec, CP, Swiss
Textiles, GastroSuisse, Hotelleriesuisse).
Die Teilnehmenden sind damit einverstanden, dass der Finanzierungsbedarf der AHV angepasst wird, sofern die AHV-Massnahmen der STAF umgesetzt werden.
5 Von den Vernehmlassungsteilnehmenden eingebrachte Revisionsvorschläge und Anliegen
5.1 Plafonierung der Altersrenten
Verschiedene Teilnehmende fordern, dass die Reform genutzt wird, um Anpassungen bei der Plafonierung der Altersrenten von verheirateten Personen vorzunehmen und die sogenannte «Heiratsstrafe» abzuschaffen (CVP, KV Schweiz, Aktive Senioren Luzern, SBLV, EVP,
Kanton NE, Collectif «#65noPeanuts!» und Comité «Les femmes disent non à AVS 21»).
Aktive Senioren Luzern fordern eine vollständige Aufhebung der Plafonierung, während SBLV, Kanton NE und EVP eine Anhebung der Plafonierung von 150 auf 155 Prozent verlangen. Nach der Ansicht des Kantons NE müssen Anstrengungen unternommen werden, um ein vom Zivilstand unabhängiges System aufzubauen.
5.2 Hinterlassenenrenten und Koordination mit den Familienzulagen
Einige Teilnehmende wünschen die Abschaffung einzelner Hinterlassenenrenten. Pro Single Schweiz und SGV möchten Kinderrenten für AHV-Rentenberechtigte abschaffen. Pro Single Schweiz fordert zudem die Abschaffung der Witwenrenten für Frauen ohne Betreuungspflichten, die Abschaffung des Verwitwetenzuschlags auf die AHV-Rente sowie, dass geprüft wird, wie ins Ausland fliessende Hinterbliebenenrenten an Personen, die nie in der Schweiz gelebt und Beiträge bezahlt haben, an die Kaufkraftverhältnisse im Wohnsitzland angepasst werden können.
Der Kanton SG schlägt eine zusätzliche Entlastungsmöglichkeit der AHV mittels einer Koordination mit dem eidgenössischen Familienzulagengesetz vor. Künftig sollen allfällige Familienzulagen bei der Ausrichtung von Zusatzrenten bei der AHV angerechnet werden können.
5.3 Volksversicherung / Systemwechsel
SP 60+ und VASOS fordern einen Systemwechsel in der Altersvorsorge der Schweiz. Es brauche die Abkehr vom heutigen halb öffentlich-rechtlichen Weg (AHV), gekoppelt mit privaten