Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2018/48: Stabilisierung der AHV (AHV21) · 35 Seiten

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0,3 bis 0,8 Prozentpunkten. Zusätzlich soll der gesamte Ertrag aus dem MWST-Demografieprozent der AHV zugutekommen. Sollten diese Mittel nicht ausreichen, plädiert die GLP für weitere leistungs- und einnahmenseitige Massnahmen. Die FDP und die GLP verlangen weiter, dass zwischen dem Bundesbeschluss und den Gesetzesänderungen eine Verbindung vorgesehen werden muss.

Keine in der Bundesversammlung vertretene Partei spricht sich gegen die Mitberücksichtigung der Zusatzfinanzierung der STAF im Rahmen der Stabilisierung der AHV aus. Die FDP hält es nicht für sinnvoll, mit der Reform der AHV auf das Ergebnis der Volksabstimmung zur STAF zu warten, da die Reform aufgrund der Dringlichkeit im Jahr 2021 in Kraft treten soll. Dennoch ist die FDP der Ansicht, dass die Erhöhung der MWST im Rahmen der Stabilisierung der AHV angepasst werden muss, falls die STAF in Kraft tritt.

Die Jungfreisinnigen lehnen eine Erhöhung der MWST um mehr als 0,3 Prozentpunkte aus sozial- und wirtschaftspolitischen Gründen ab. SP 60+ spricht sich gegen die Verwendung der MWST als Zusatzfinanzierung für die AHV aus. Anstelle der MWST soll der AHV-Beitragssatz angehoben werden und eine AHV-Abgabe auf Dividenden eingeführt werden.

4.4.3 Behörden und verwandte Institutionen

Die SODK sowie der Städteverband begrüssen die vorgesehene Erhöhung der MWST. Sie sei volkswirtschaftlich verkraftbar, sozial und kurzfristig umsetzbar und daher eine pragmatische Lösung für die vom Bundesrat vorgeschlagene rasche Stabilisierung der AHV (Städteverband). Längerfristig sei deshalb zu prüfen, ob der Bundesbeitrag an die AHV erhöht werden kann. Der Städteverband gibt einer Erhöhung der MWST gegenüber einer Erhöhung der AHV-Beiträge den Vorrang.

4.4.4 Gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft

Sämtliche Dachverbände der Wirtschaft sprechen sich für eine Erhöhung der MWST als Zusatzfinanzierung für die AHV aus. KV Schweiz ist der Ansicht, dass eine Ausweitung des Beitragssubstrats von Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden auf Konsumentinnen und Konsumenten angemessen ist. Wolle man das Umlageverfahren in dieser Form beibehalten, müssen sich der AHV weitere Finanzierungsquellen eröffnen und sich die Beitragsdauer nach Möglichkeit verlängern. Auch Travail.Suisse wünscht sich die Prüfung neuer Finanzierungsquellen. Travail.Suisse fordert, die Einführung eines Solidaritätsbeitrages von sehr wohlhabenden Rentnerinnen und Rentner zu prüfen. Der SGB spricht sich nicht gegen eine Erhöhung der MWST aus, bevorzugt jedoch eine Erhöhung der Lohnbeiträge. SGB wie auch KV Schweiz bedauern, dass die komplette Überführung des Demographieprozents an die AHV weiterhin nicht vorgesehen ist. Economiesuisse betont, dass für sie eine Zusatzfinanzierung über Lohnbeiträge oder Bundesmittel bei einem Scheitern der STAF nicht weiter in Frage kommt.

SGV, economiesuisse, SAV und SBV kritisieren den Umfang der Erhöhung von 1,5 Prozentpunkten als zu hoch. SGV, economiesuisse und SAV unterstützen eine Erhöhung der MWST von maximal 0,6 Prozentpunkten. Für den SAV rechtfertigt sich eine Erhöhung von 0,6 Prozentpunkten deshalb, da der Zeithorizont der Vorlage auf die Mitte der 2020er Jahre ausgerichtet werden sollte. KV Schweiz fordert eine Erhöhung von 1,0 Prozentpunkten sowie die gesamte Zuweisung des Demografieprozents an die AHV. Zustimmung erhält die vorgesehene Erhöhung der MWST vom SGB und Travail.Suisse. Travail.Suisse wünscht, dass geprüft wird, wie der Finanzierungsbedarf der AHV auch ohne die Erhöhung des reduzierten MWST-Satzes für Güter des täglichen Bedarfs gedeckt werden kann.

SGV und economiesuisse fordern, dass der Bundesbeschluss und die Gesetzesänderungen zwingend miteinander verknüpft werden. Travail.Suisse ist hingegen der Ansicht, dass die Erhöhung des Frauenreferenzalters von der Frage der Zusatzfinanzierung zu trennen sei, da den Stimmbürgerinnen und Stimmbürger klare und einfache Fragen zu stellen seien.