Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2018/48: Stabilisierung der AHV (AHV21) · 35 Seiten
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1 Ausgangslage
Am 27. Juni 2018 eröffnete der Bundesrat das Vernehmlassungsverfahren zur Stabilisierung der AHV (AHV 21). Die Vernehmlassung dauerte bis zum 17. Oktober 2018.
Die Kantone, die in der Bundesversammlung vertretenen politischen Parteien, die gesamtschweizerischen Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete, die gesamtschweizerischen Dachverbände der Wirtschaft, Behörden und verwandten Institutionen sowie weitere Organisationen und Durchführungsstellen wurden eingeladen, sich zum Gesetzesentwurf und erläuternden Bericht zu äussern. Insgesamt wurden 95 Behörden und interessierte Organisationen angeschrieben. Die Vernehmlassungsvorlage wurde auch im Internet auf der Webseite des Bundesamtes für Sozialversicherungen veröffentlicht.1 Von den Angeschriebenen haben 70 eine Stellungnahme beim Eidgenössischen Departement des Innern (EDI) eingereicht. 26 Kantone haben sich am Vernehmlassungsverfahren beteiligt. Von den 13 ins Vernehmlassungsverfahren eingeladenen Parteien haben deren 8 geantwortet. Darüber hinaus sind 35 Stellungnahmen von anderen Interessierten eingegangen.
Angeschrieben Eingegangen Kantone 2626
Konferenz der Kantonsregierungen 10
In der Bundesversammlung vertretene politi- 138
sche Parteien Gesamtschweizerische Dachverbände der 31
Gemeinden, Städte und Berggebiete Gesamtschweizerische Dachverbände der 87
Wirtschaft Weitere Organisationen / Durchführungsstel- 4428
len Andere Interessierte35
Total 95105
Identische Stellungnahmen eingereicht haben AGILE und VASK, sowie SPS und SP Frauen Schweiz. In weiten Teilen gleichlautende Stellungnahmen haben SKF, Juristinnen Schweiz und EFS verfasst. Die Steuerverwaltung des Kantons Wallis schliesst sich der Stellungnahme der SSK an. economiesuisse verweist für die sozialpolitischen Massnahmen auf die Stellungnahme des SAV.
Der vorliegende Bericht gibt Aufschluss über die Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens. Sämtliche eingegangenen Stellungnahmen wurden im Internet veröffentlicht.2
2 Gegenstand
Die Reform besteht aus Massnahmen, welche das Ziel haben, die Finanzen der AHV zu stabilisieren und das Rentenniveau zu halten. Das Referenzalter von Frauen und Männern soll bei 65 Jahren harmonisiert werden. Um die Auswirkungen der Referenzaltererhöhung der Frauen abzufedern, sind für die betroffenen Übergangsgenerationen Ausgleichsmassnahmen vorgesehen. Gleichzeitig wird das Rentenalter flexibilisiert und die Anreize für eine längere Erwerbstätigkeit verstärkt. Zur Sicherung der Finanzen ist eine Zusatzfinanzierung über eine Erhöhung der Mehrwertsteuer vorgesehen. Die Reform macht die Änderung verschiedener Gesetze notwendig, erfordert aber auch einen separaten Bundesbeschluss für die Ausweitung der Kompetenz zur Erhöhung der Mehrwertsteuersätze, die in der Verfassung verankert ist.
1 https://www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html
2 https://www.bsv.admin.ch/bsv/de/home/publikationen-und-service/gesetzgebung/vernehmlassungen/ahv21.html