Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2018/48: Stabilisierung der AHV (AHV21) · 35 Seiten
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AG und OW betonen, dass die Massnahmen wie vorgesehen zeitlich befristet werden müssen. Mittelfristig sei der Grundsatz der Gleichbehandlung der Männer und Frauen in allen Bereichen anzustreben, weshalb nach Ablauf der Übergangsfrist die Massnahmen zwingend aufgehoben werden müssen.
4.2.2 Politische Parteien und Parteigruppierungen
Die Notwendigkeit von Ausgleichsmassnahmen wird mit Ausnahme der SVP von keiner in der Bundesversammlung vertretenen Partei bestritten. Als Hauptgrund für die Einführung von Ausgleichsmassnahmen wird der Umstand angegeben, dass Jahrgänge kurz vor der Pensionierung nicht mehr von einem angepassten Koordinationsabzug oder von Verbesserungen bei der Lohngleichheit profitieren können (GLP, GPS) bzw. sich weniger lange auf die Neuerungen vorbereiten können (CVP). Die Ausrichtung auf die Jahrgänge 1958 bis 1966 wird als nachvollziehbar angesehen, da diese Jahrgänge besonders betroffen sind (BDP, CVP). Die SVP lehnt Ausgleichsmassnahmen ab, da sie der «finanziellen Gesundung» der 1. Säule im Weg stehen. Ausgleichsmassnahmen nach der Variante 1 befürworten EVP und FDP. Ausgleichsmassnahmen nach der Variante 2 befürworten BDP und CVP. Die GLP bevorzugt von der Modellausgestaltung die Variante 2, kostenmässig tendiert sie jedoch zur Variante 1. Sie regt an, das Modell noch zielgerichteter auszugestalten, um weniger hohe Kosten zu verursachen. Die SPS und die SP Frauen Schweiz erachten beide Varianten als ungenügend und fordern, dass die Massnahmen zeitlich unlimitiert eingeführt werden. Sie verlangen ausserdem eine Erhöhung der Renten von Frauen und Männer mit tiefem Einkommen. Ferner empfehlen sie, eine Aufwertung des durchschnittlichen Jahreseinkommens von Frauen zu prüfen, die dem nicht erklärbaren Lohnunterschied zwischen Mann und Frau entspricht.
Die CVP begrüsst insbesondere, dass bei Frauen, die ein durchschnittliches Jahreseinkommen von maximal 56 400 Franken aufweisen, besonders tiefe Kürzungssätze angewendet werden sollen. Sie schlägt weiter vor, dass der Bundesrat im Rahmen der Variante 2 prüfen soll, einen Teil des Beitrags der Ausgleichsmassnahmen für die Verminderung der Benachteiligungen von Ehepaaren gegenüber Nichtverheirateten in der AHV zu verwenden und falls nötig, den Betrag der Ausgleichsmassnahmen auf 1 Milliarde Franken zu erhöhen. Die GPS fordert, dass die reduzierten Kürzungssätze beim Rentenvorbezug für alle Personen mit geringem Einkommen unbefristet angewendet werden. Ob sie die Variante 1 oder 2 favorisiert, gibt die GPS nicht an. Für die FDP dürfen die Kosten für Ausgleichsmassnahmen einen Viertel der durch die Erhöhung des Referenzalters erzielten Einsparungen nicht überschreiten, weshalb für sie nur die Variante 1 in Frage kommt. Die EVP spricht sich für die Variante 1 aus, da keine zusätzlichen Anreize mittels Rentenzuschüssen erfolgen sollen und auf eine weitere Ungleichbehandlung der Geschlechter verzichtet werden soll. Die BDP ist der Ansicht, dass die Variante 2 die richtige ist, da sie einen Anreiz setzt, bis zum Referenzalter und allenfalls darüber hinaus zu arbeiten.
Die Jungfreisinnigen lehnen die Einführung von Ausgleichsmassnahmen ab, sofern nicht weitere strukturelle Anpassungen Teil der Reform sind. Aus politischer Perspektive seien Ausgleichsmassnahmen unnötig. SP 60+ befürwortet die Massnahmen der Variante 2, kritisiert aber die kurzen Übergangsfristen.
4.2.3 Behörden und verwandte Institutionen
Für die SODK sind Ausgleichsmassnahmen unabdingbar, um die Auswirkungen der Rentenaltererhöhung abzufedern. Sie hätte sich jedoch eine breitere Palette an möglichen Massnahmen zur Diskussion gewünscht, wie zum Beispiel Verbesserungen im Bereich der Erziehungsgutschriften. Die SODK hält fest, dass die Lohngleichheit zwischen Mann und Frau nach wie vor nicht erreicht ist, weshalb die Variante 2 zu bevorzugen sei. Sie regt zudem an, die bessere Rentenformel nicht nur den Jahrgängen zwischen 1958 und 1966 vorzubehalten, sondern den