Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2018/88: Bundesbeschlüsse über die Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit weiteren Partnerstaaten ab 2020/2021 · 29 Seiten
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Das Global Forum hat im Rahmen der Überprüfung des Informationsaustauschs auf Ersuchen im November 2016 das Vertraulichkeitsniveau im Steuerbereich in Dominica als teilweise standardkonform (partially compliant) bewertet, weil die Vertraulichkeit aufgrund der im Aufbau befindlichen Infrastruktur noch nicht vollständig gewährleistet ist. Sämtliche Steuerabkommen, welche Dominica abgeschlossen hat, beinhalten eine Vertraulichkeitsklausel, die jener des Musterabkommens der OECD entspricht. Zusätzlich enthält der Exchange of Information Act (section 5) weitere Vorschriften zum Schutz der Vertraulichkeit der individuellen Steuerdaten.
Der Schutz der Privatsphäre ist in Dominica gestützt auf die Grundsätze des Common Law zum Umgang mit Personendaten sichergestellt. Der Entwurf für ein Privacy and Data Protection Act wurde vom Parlament noch nicht verabschiedet.
Regularisierung der Vergangenheit in Dominica
Dominica kennt derzeit kein spezifisches Programm zur Regularisierung der steuerlichen Vergangenheit. Die nachträgliche Offenlegung von nicht deklarierten Vermögenswerten richtet sich nach dem ordentlichen Steuerverfahren, wonach die ausstehenden Steuern samt Zinsen nachzuzahlen sind und zusätzlich eine Strafsteuer von 10 Prozent der geschuldeten Steuer fällig wird. Ist das Fehlverhalten strafrechtlich relevant, wird auch eine Strafverfolgung eingeleitet (insb. bei schwerem Steuerbetrug).
5. Ghana
Schaffung der notwendigen Rechtsgrundlagen in Ghana
Ghana hat sich im Rahmen der OECD und des Global Forum zur Umsetzung des AIA mit einem ersten Informationsaustausch im Jahr 2018 verpflichtet. Das Amtshilfeübereinkommen wurde am 10. Juli 2012 unterzeichnet und ist für Ghana seit dem 1. September 2013 in Kraft. Die AIA-Vereinbarung wurde am 14. Mai 2015 unterzeichnet. Die nationale Umsetzungsgesetzgebung wurde am 4. Mai 2018 in Kraft gesetzt (Standard for Automatic Exchange of Financial Account Information Act, 2018 [Act 967]). Somit verfügt Ghana über die für die Einführung des AIA auf der Basis des Amtshilfeübereinkommens und der AIA-Vereinbarung notwendigen Rechtsgrundlagen.
Vertraulichkeit und Datensicherheit in Ghana
Das Expertenpanel des Global Forum hat die rechtlichen, administrativen und technischen Rahmenbedingungen zur Vertraulichkeit und Datensicherheit in Ghana im August 2016 evaluiert und als noch nicht zufriedenstellend beurteilt. Es hat Ghana deshalb einen Aktionsplan auferlegt, der verbindliche Massnahmen vorschreibt, die zeitnah umzusetzen sind. Ghana erfüllt damit im heutigen Zeitpunkt noch nicht alle Voraussetzungen für einen reziproken Datenaustausch. Sollten innert Frist keine nachweisbaren Fortschritte erzielt werden, so ist der AIA vorerst in nichtreziproker Weise einzuführen, d. h. im Gegensatz zu Ghana wird die Schweiz keine Kontodaten liefern.
Ghana hat kein FATCA-IGA mit den USA abgeschlossen und deshalb keine Vertraulichkeits- und Datensicherheitsprüfung des IRS durchlaufen.
Das Global Forum hat im Rahmen des neuen Zyklus der Überprüfung des Informationsaustauschs auf Ersuchen im März 2018 das Vertraulichkeitsniveau im Steuerbereich in Ghana als standardkonform (compliant) beurteilt. Alle Steuerabkommen, welche Ghana abgeschlossen hat, enthalten eine Vertraulichkeitsklausel, die jener des Musterabkommens der OECD entspricht. Zusätzlich enthält der Income Tax Regulations, 2016 und der Ghana Revenue Authority Code of Ethics and Conduct weitere Vorschriften zum Schutz der Vertraulichkeit der individuellen Steuerdaten.
In Bezug auf den Schutz von persönlichen Daten verfügt Ghana mit dem Data Protection Act [Act 843], 2012 über eine ausführliche Gesetzgebung zum Schutz personenbezogener Daten im öffentlichen und privaten Bereich. Die ghanaische Datenschutzgesetzgebung räumt jeder Person das Recht zum Zugang, zur Berichtigung und Löschung sowie zum Widerspruch gegen die Weitergabe ihrer persönlichen Daten ein. Die Übermittlung von persönlichen Daten ins Ausland ist nur zulässig, wenn der Empfängerstaat über ein gleichwertiges Datenschutzniveau verfügt. Die Data Protection Commission (DPC) überwacht als unabhängiges Organ die Einhaltung der Datenschutzgesetzgebung und führt die Register der gemeldeten Datenbanken.