Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2018/88: Bundesbeschlüsse über die Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit weiteren Partnerstaaten ab 2020/2021 · 29 Seiten

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Regularisierung der Vergangenheit in der Türkei

Am 19. August 2016 wurde das Gesetz Nr. 6736 verabschiedet, das günstige Bedingungen für die Zahlung ausstehender Steuerschulden und anderen Forderungen des Staates vorsieht. Zusätzlich war in dieser Amnestie die Möglichkeit der nachträglichen Offenlegung von nicht deklarierten im Ausland gelegenen Vermögenswerten vorgesehen, die zu günstigen Bedingungen repatriiert werden konnten, ohne dass den Betroffenen daraus eine zusätzliche Steuerbelastung entstand (andernfalls ergab sich eine eine Steuerbelastung von 35 Prozent). Ende 2016 wurde die Amnestie bis zum 30. Juni 2017 verlängert. Über die Ergebnisse dieser Amnestie ist nichts bekannt. Da das türkische Parlament am 11. Mai 2018 ein weiteres Steueramnestiegesetz beschlossen hat, legt die Vermutung nahe, dass die bisherigen Erlasse die Erwartungen nicht erfüllt haben. Das Gesetz Nr. 7143 vom 18. Mai 2018 sieht vor, dass Steuerpflichtige, die bis zum 31. Juli 2018 im Ausland gelegene Vermögenswerte repatriierten, darauf keine Steuern zahlen mussten. Bei einer Repatriierung zwischen dem 1. August und dem 30. November 2018 ist eine Steuer von 2 Prozent fällig. Wer dies bis dahin versäumt, muss mit einer Steuer von 15 Prozent rechnen, die für jedes zusätzliche zurückliegende Jahr um 5 Prozent erhöht wird (bis max. 35 Prozent).

18. Vanuatu

Schaffung der notwendigen Rechtsgrundlagen in Vanuatu

Vanuatu hat sich im Rahmen der OECD und des Global Forum zur Umsetzung des AIA mit einem ersten Informationsaustausch im Jahr 2018 verpflichtet. Im September 2018 hat Vanuatu gegenüber dem Global Forum erklärt, den AIA vorerst in nichtreziproker Weise umzusetzen. Das Amtshilfeübereinkommen wurde am 21. Juni 2018 unterzeichnet und wird für Vanuatu am 1. Dezember 2018 in Kraft treten. Die AIA-Vereinbarung wurde am 22. Juni 2018 unterzeichnet. Die nationale Umsetzungsgesetzgebung (International Tax Cooperation Act No.7 of 2016; Automatic Exchange of Information Regulations Order No. 76 of 2017) ist Mitte 2017 in Kraft gesetzt worden. Somit verfügt Vanuatu über alle für die Einführung des AIA auf der Basis des Amtshilfeübereinkommens und der AIA-Vereinbarung notwendigen Rechtsgrundlagen. Vanuatu die Schweiz gegenüber der OECD bereits als AIA-Partner notifiziert und übermittelt bereits auf nichtreziproker Basis Informationen über Finanzkonten an diverse Partnerstaaten (z.B. Australien).

Vertraulichkeit und Datensicherheit in Vanuatu

Das Expertenpanel des Global Forum prüft derzeit die rechtlichen, administrativen und technischen Rahmenbedingungen zur Vertraulichkeit und Datensicherheit in Vanuatu. Der Prüfbericht sollte Ende 2018 dem Global Forum unterbreitet werden.

Vanuatu hat kein FATCA-IGA mit den USA abgeschlossen und deshalb keine Vertraulichkeits- und Datensicherheitsprüfung des IRS durchlaufen.

Die Phase 2 der Prüfung zur Umsetzung des Standards über den Informationsaustausch auf Ersuchen in der Praxis ist für Vanuatu noch nicht abgeschlossen, sodass bezüglich der Standardkonformität noch keine Aussage möglich ist. Anlässlich der Phase 1 der Prüfung zu den rechtlichen und regulatorischen Rahmenbedingungen im Oktober 2011 gelangte das Global Forum zum Schluss, dass das Element der Vertraulichkeit in Vanuatu vorhanden ist. Alle Steuerabkommen, welche Vanuatu abgeschlossen hat, beinhalten eine Vertraulichkeitsklausel, die jener des Musterabkommens der OECD entspricht. Zusätzlich enthält der Official Secrets Act weitere Vorschriften zum Schutz der Vertraulichkeit der individuellen Steuerdaten.

Derzeit gibt es in Vanuatu keine Datenschutzgesetzgebung. Die Verfassung von Vanuatu enthält eine ausdrückliche Schutznorm zugunsten der Privatsphäre, die vor dem Supreme Court durchsetzbar ist.

Regularisierung der Vergangenheit in Vanuatu

In Vanuatu werden keine Einkommens-, Vermögens- und Gewinnsteuern erhoben, sodass es keiner entsprechenden Möglichkeiten zur Regularisierung von bisher nicht deklarierten Vermögenswerten bedarf. Dies erklärt auch warum Vanuatu den AIA vorerst in nichtreziproker Weise umsetzen will.