Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2018/88: Bundesbeschlüsse über die Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit weiteren Partnerstaaten ab 2020/2021 · 29 Seiten
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Peru hat mit den USA ein FATCA-Model 1A-IGA (reziproker Informationsaustausch) ausgehandelt, das noch nicht in Kraft getreten ist. Zu diesem Zeitpunkt liegen noch keine Ergebnisse der Vertraulichkeits- und Datensicherheitsprüfung des IRS vor.
Die Phase 2 der Prüfung zur Umsetzung des Standards über den Informationsaustausch auf Ersuchen in der Praxis ist für Peru noch nicht durchgeführt worden, sodass bezüglich der Standardkonformität noch keine Aussage möglich ist. Anlässlich der Phase 1 der Prüfung zu den rechtlichen und regulatorischen Rahmenbedingungen im November 2016 gelangte das Global Forum zum Schluss, dass das Element der Vertraulichkeit in Peru vorhanden ist. Sämtliche Steuerabkommen, welche Peru abgeschlossen hat, enthalten eine Vertraulichkeitsklausel, die jener des Musterabkommens der OECD entspricht. Art. 85 des peruanischen Steuergesetzes, Art. 38 der Internen Regulierungen der Superintendencia Nacional de Aduanas y de Administración Tributaria (SUNAT) sowie Art. 377 des Criminal Code enthält weitere Bestimmungen zum Schutz der Vertraulichkeit der individuellen Steuerdaten.
Peru verfügt über ein eigenständiges Datenschutzgesetz (Law 29.733/2011), welches gestützt auf das Dekret No.003-2013-JUS seit dem 5. Mai 2013 umgesetzt wird und sich an der Datenschutzgesetzgebung der EU orientiert. Demgemäss sind die wichtigsten Individualschutzrechte gewährt (Zustimmung der betroffenen Personen zur Sammlung ihrer persönlichen Daten erforderlich, Recht auf Zugang zu, auf Berichtigung und Löschung von und Widerspruch gegen die Weitergabe und Vermarktung von persönlichen Daten, Beschwerdemöglichkeit). Die Übermittlung von persönlichen Daten ins Ausland ist zulässig, wenn der Empfängerstaat über ein gleichwertiges Datenschutzniveau verfügt. Die Übermittlung von Daten in andere Länder bedarf der vorgängigen Zustimmung der General Agency on Data Protection.
Regularisierung der Vergangenheit in Peru
Die peruanische Steuergesetzgebung (Präsidialerlass N° 133-2013-EF) sieht eine Möglichkeit zur Regularisierung der steuerlichen Vergangenheit vor. Es ist möglich, durch die nachträgliche Einreichung einer korrekten Steuererklärung einer Strafverfolgung zu entgehen, indem die geschuldete Steuer nachgezahlt und eine Busse entrichtet wird (beide Beträge zuzüglich der Verzugszinsen zu einem monatlichen Zinssatz von 1.2%). Je nach den Umständen der Regularisierung (unaufgeforderte bzw. fristgerechte Abgabe der korrekten Steuererklärung, vorzeitige Zahlung) wird eine abgestufte Reduktion der Busse vorgesehen. Zusätzlich zu dieser permanent vorgesehenen Möglichkeit der Regularisierung der steuerlichen Vergangenheit führten die peruanischen Behörden im Rahmen des Inkrafttretens der Steuerreform gestützt auf das Dekret No.1264 (Decreto Legislativo que establece un régimen temporal y sustitutorio del Impuesto a la Renta para la declaración, repatriación e inversión de rentas no declaradas) im Dezember 2016 ein Steueramnestieprogramm für die freiwillige Offenlegung oder Repatriierung von im Ausland gehaltenen Vermögenswerten ein. Zusätzlich wurden neue Bestimmungen zum AIA in die peruanische Steuergesetzgebung integriert. Die Amnestie, die es peruanischen Steuerpflichtigen vom 1. Januar bis zum 29. Dezember 2017 ermöglichte, bis zum 31. Dezember 2015 erwirtschaftete Vermögenswerte freiwillig offenzulegen, sah für repatriierte und in Peru investierte Vermögenswerte einen Steuersatz von 7 Prozent vor, während lediglich nachträglich deklarierte Vermögenswerte mit 10 Prozent versteuert wurden. Von zusätzlichen Zahlungen (Zinsen oder Strafsteuern) und weiteren Strafen wurde abgesehen. Die Steueramnestie wurde von weniger als 8000 Steuerzahlenden genutzt, was unter den ursprünglichen Erwartungen zurückliegt. Gemäss Angaben der peruanischen Steuerbehörden beliefen sich ihre Einnahmen aus der Amnestie auf rund PEN 1,1 Mrd. (rund USD 350 Mio.). Die Durchführung einer weiteren Steueramnestie steht derzeit nicht zur Diskussion.
14. Samoa
Schaffung der notwendigen Rechtsgrundlagen in Samoa
Samoa hat sich im Rahmen der OECD und des Global Forum zur Umsetzung des AIA mit einem ersten Informationsaustausch im Jahr 2018 verpflichtet. Das Amtshilfeübereinkommen wurde am 25. August 2016 unterzeichnet und ist für Samoa seit dem 1. Dezember 2016 in Kraft. Die AIA-Vereinbarung wurde bereits am 30. Oktober 2015 unterzeichnet. Die nationale Umsetzungsgesetzgebung (Act 2017 No. 6 to amend the Tax Information Exchange Act 2012 to implement the obligations of Samoa under an agreement for the implementation of the Standard on Automatic Exchange of Financial Account Information in Tax Matters) ist in Kraft getreten. Samoa hat 2018 bereits Daten ausgestauscht. Damit verfügt