Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2018/88: Bundesbeschlüsse über die Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit weiteren Partnerstaaten ab 2020/2021 · 29 Seiten

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um ihren eingegangenen politischen Verpflichtungen nachzukommen. Im Hinblick auf die Schaffung weltweit gleicher Wettbewerbsbedingungen wird dies vom Global Forum genau beobachtet.

Im Oktober 2018 bestehen mehr als 3300 verbindlich aktivierte bilaterale Beziehungen zur Umsetzung des AIA nach der AIA-Vereinba-rung.13 Im September 2018 haben mehr als 80 Partnerstaaten untereinander Informationen über Finanzkonten ausgetauscht. Mit dem Ausbau ihrer Netzwerke von AIA-Partnern tragen die bekennenden Staaten und Territorien zur Konsolidierung des globalen Level Playing Field bei. Namentlich die EU-Mitglied-staaten, die OECD-Staaten, fast alle G-20-Staaten sowie die wichtigsten Finanzplätze wenden den AIA inzwischen an und verfügen über entsprechend weite Netzwerke von Partnerstaaten.

Hier wird deutlich, dass diese Vorgaben kaum Handlungsspielraum bei der Auswahl der Partnerstaaten zulassen, sofern diese die vom Standard geforderten und staatsvertraglich gesetzten Voraussetzungen erfüllen. Die Entwicklung der Diskussionen und Praxis zum AIA in den relevanten internationalen Gremien (insbesondere G-20, OECD, Global Forum) zeigt klar auf, dass die Durchführung des AIA nicht auf ausgewählte, besonders wichtige Staaten und Territorien beschränkt werden kann. Vielmehr wird erwartet, dass das Netzwerk bis 2018 mit den interessierten geeigneten Partnern hätte vervollständigt werden müssen. Auch wenn das hiesige parlamentarische Genehmigungsverfahren aufgrund guter Kontakte und zahlreicher Erklärungen dem Global Forum und den Partnerstaaten inzwischen bekannt ist und daher ein gewisses Verständnis für die verspätete Umsetzung des AIA besteht, muss die Schweiz den internationalen Erwartungen genügen und beweisen, dass sie gewillt ist, ihr AIA-Netzwerk entsprechend zu erweitern. Andernfalls riskiert sie diesen Goodwill zu verlieren und rasch als unverlässlich und unkooperativ zu gelten. So wird in einigen der vorgeschlagenen Partnerstaaten bereits jetzt negativ über die Schweiz berichtet (z.B. in Pakistan, wo die Schweiz als wenig kooperativ dargestellt wird).14

1.2 Nächste Partnerstaaten für den AIA

Aufgrund der internationalen Entwickungen schlägt der Bundesrat vor, das AIA-Netzwerk der Schweiz mit den Staaten und Territorien zu erweitern, die sich um AIA-Standard bekennen und gegenüber dem Global Forum einen verbindlichen Zeitpunkt für die Umsetzung des AIA bis spätestens 2020 angegeben haben. Es handelt sich dabei um die folgenden 18 Staaten und Territorien: Albanien, Aserbaidschan, Brunei Darussalam, Dominica, Ghana, Kasachstan, Libanon, Macao, die Malediven, Nigeria, Niue, Pakistan, Peru, Samoa, Sint Maarten, Trinidad und Tobago, die Türkei und Vanuatu. Damit der AIA mit diesen neuen Partnerstaaten am 1. Januar 2020 in Kraft treten und ein erster Datenaustausch im darauf folgenden Jahr durchgeführt werden kann, müsste das Parlament eine entsprechende Vorlage vor Ende 2019 genehmigen.

Alle «committed jurisdictions», die einen Zeitrahmen für die Umsetzung des AIA bekanntgegeben haben, können so ins AIA-Netzwerk aufgenommen werden, auch wenn sie ihr Interesse am AIA mit der Schweiz erst später signalisieren.15 Diese Staaten und Territorien sollen aus verfahrensökonomischen Aspekten frühzeitig berücksichtigt werden, andernfalls wie im Jahr 2017 ein zweites Vernehmlassungsverfahren durchführen ist, wenn weitere potenzielle Partner ihr Interesse am AIA mit der Schweiz erst später anmelden. Aus diesem Grund werden die potenziellen Partnerstaaten jährlich in einer Vorlage zusammengefasst, ansonsten jedes Mal ein neues Vernehmlassungsverfahren eröffnet werden muss, sobald ein bekennender Partnerstaat einen Zeitpunkt für die Umsetzung des AIA bekannt gibt.

Bei der Einführung des AIA mit neuen Partnerstaaten bestehen keine Unterschiede zu den bisherigen Verfahren. Die länderspezifischen Bundesbeschlüsse müssen vom Parlament genehmigt worden sein

13 Die Listen mit den bilateral aktivierten AIA-Beziehungen sind unter folgendem Link einsehbar: http://www.oecd.org > tax > automatic exchange > international framework for the crs > exchange relationships.

14 Vgl. bspw. den Artikel in der englischsprachigen Tageszeitung «Dawn» vom 7. Oktober 2018 zum internationalen automatischen Informationsaustausch: «There has been a lot of talk about stashed funds parked in a few destinations like British Virgin Islands, Cook Islands, Singapore, the Netherlands, the UK, the UAE and Switzerland. […] But the dream to bring back funds of Pakistanis in Swiss banks will remain unachievable. Switzerland has so far not offered any exchange of automatic information to Pakistan on bank accounts under the OECD convention. Though Switzerland has offered the same to 60 countries including India under the multilateral tax convention. […] Switzerland had reservations about Pakistan’s system of handling of such data.»

15 Im Zeitpunkt des Abschlusses der Redaktion dieses Berichts haben folgende Staaten und Territorien formell ihr Interesse am AIA mit der Schweiz gegenüber dem Global Forum kundgetan: Aserbaidschan, Libanon, Pakistan, sowie Trinidad und Tobago..