Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2018/88: Bundesbeschlüsse über die Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit weiteren Partnerstaaten ab 2020/2021 · 29 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 27Fedlex · Erläuternder Bericht

traulichkeitsklausel, die jener des Musterabkommens der OECD entspricht. Zusätzlich enthält die National Ordinance on General National Taxes (Art. 50) sowie der Criminal Procedure Corde (Art. 198 und 200) weitere Vorschriften zum Schutz der Vertraulichkeit der individuellen Steuerdaten.

Die National Ordinance on Personal Data Protection von 2010 (Landsverordnening bescherming persoonsgegevens) regelt die Sammlung, Bearbeitung und Bereitstellung von persönlichen Daten in Sint Maarten. Der Erlass orientiert sich an der Datenschutzgesetzgebung der Niederlande, welche die Richtlinie 95/46/EG umsetzt. Wer in Sint Maarten Datenbanken mit persönlichen Daten führt, muss diese vor dem Zugriff Dritter schützen. Die Sammlung und Weitergabe von persönlichen Daten ist nur statthaft, wenn die betroffenen Personen ihre Zustimmung erteilt haben. Zudem besteht ein Anspruch auf Bekanntgabe, Berichtigung und Löschung der persönlichen Daten durch die Betroffenen. Das Gesetz enthält ferner Beschränkungen für die grenzüberschreitende Übermittlung persönlicher Daten in Länder, die keinen angemessenen Datenschutz vorsehen. Das Personal Data Protection Supervisory Committee überwacht die Einhaltung des Datenschutzes.

Regularisierung der Vergangenheit in Sint Maarten

In Sint Maarten steuerpflichtige Personen, die es versäumt haben Vermögenswerte korrekt zu deklarieren, konnten bis zum 1. Januar 2018 die Höchstbusse von 300 Prozent der geschuldeten Steuer durch eine freiwillige Offenlegung vermeiden. Von einer Strafe wurde abgesehen, wenn die Betroffenen die Vermögenswerte innert zwei Jahren seit der betroffenen Steuerperiode im Rahmen der ordentlichen Steuererklärung offenlegten. Ferner wurde die Strafe um bis zu 120 Prozent reduziert, wenn die Betroffenen die Vermögenswerte in einer späteren Steuererklärung offengelegt oder der Steuerbehörde vollständige und genaue Angaben zu bisher unversteuerten Vermögenswerten eingereicht haben.

16. Trinidad und Tobago

Schaffung der notwendigen Rechtsgrundlagen in Trinidad und Tobago

Trinidad und Tobago hat sich im Rahmen der OECD und des Global Forum zur Umsetzung des AIA mit einem ersten Informationsaustausch im Jahr 2018 verpflichtet. Trinidad und Tobago hat derzeit weder das Amtshilfeübereinkommen noch die AIA-Vereinbarung unterzeichnet. Die innerstaatliche Umsetzungsgesetzgebung (Tax Information Exchange Bill) befindet sich derzeit in Vorbereitung. Somit verfügt Trinidad und Tobago noch nicht über die für die Einführung des AIA auf der Basis des Amtshilfeübereinkommens und der AIA-Vereinbarung notwendigen Rechtsgrundlagen.

Vertraulichkeit und Datensicherheit in Trinidad und Tobago

Das Expertenpanel des Global Forum hat die rechtlichen, administrativen und technischen Rahmenbedingungen zur Vertraulichkeit und Datensicherheit in Trinidad und Tobago im Juni 2018 evaluiert und als noch nicht zufriedenstellend beurteilt. Es hat Trinidad und Tobago deshalb einen Aktionsplan auferlegt, der verbindliche Massnahmen vorschreibt, die zeitnah umzusetzen sind. Trinidad und Tobago erfüllt damit im heutigen Zeitpunkt noch nicht alle Voraussetzungen für einen reziproken Datenaustausch. Sollten innert Frist keine nachweisbaren Fortschritte erzielt werden, so ist der AIA vorerst in nichtreziproker Weise einzuführen, sofern die Rechtsgrundlagen dannzumal vorhanden sein sollten, d. h. im Gegensatz zu Trinidad und Tobago wird die Schweiz keine Kontodaten liefern.

Trinidad und Tobago hat mit den USA ein FATCA-Model 1A-IGA (reziproker Informationsaustausch) abgeschlossen, welches am 22. September 2017 in Kraft getreten ist. Zu diesem Zeitpunkt liegen noch keine Ergebnisse der Vertraulichkeits- und Datensicherheitsprüfung des IRS vor.

Die Phase 2 der Prüfung zur Umsetzung des Standards über den Informationsaustausch auf Ersuchen in der Praxis ist für Trinidad und Tobago noch nicht abgeschlossen, sodass bezüglich der Standardkonformität noch keine Aussage möglich ist. Anlässlich der Phase 1 der Prüfung zu den rechtlichen und regulatorischen Rahmenbedingungen im Januar 2011 gelangte das Global Forum zum Schluss, dass das Element der Vertraulichkeit in Trinidad und Tobago vorhanden ist. Sämtliche Steuerabkommen, welche Trinidad und Tobago unterzeichnet hat, beinhalten eine Vertraulichkeitsklausel, die jener des Musterabkommens der OECD entspricht. Zusätzlich enthält der Tax Assessment Act (section 4) sowie der Tax Information Exchange Agreements Act (section 7) weitere Vorschriften zum Schutz der Vertraulichkeit der individuellen Steuerdaten.