Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2018/88: Bundesbeschlüsse über die Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit weiteren Partnerstaaten ab 2020/2021 · 29 Seiten

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Regularisierung der Vergangenheit in Ghana

In Ghana lief eine Steueramnestie gestützt auf die Tax Amnesty Bill, 2017, wonach die Steuerpflichtigen keine Strafsteuern und Zinsen bezahlen mussten, wenn sie ihre steuerliche Vergangenheit bis zum 30. September 2018 regularisieren haben (nachträgliche Offenlegung von Vermögenswerten sowie Nachzahlung noch offener Steuerrechnungen). Die Regierung hatte die Hoffnung, damit mindestens 300 Millionen Ghanaische Cedis (umgerechnet etwa 63 Millionen Franken) zusätzliches Steuereinkommen zu generieren. Gegenwärtig wird eine neue Gesetzesgrundlage für die freiwillige Offenlegung von bislang unversteuerten Vermögen und Einkommen ausgearbeitet. Allgemein gilt, dass Steuerpflichtige, die im Rahmen des ordentlichen Steuerverfahrens bisher nicht deklarierte Vermögenswerte offenlegen, die geschuldete Steuer mit Zinsen sowie eine nach den konkreten Umständen bemessene Busse bezahlen müssen. Bei Steuerbetrug wird eine Strafverfahren eingeleitet.

6. Kasachstan

Schaffung der notwendigen Rechtsgrundlagen in Kasachstan

Kasachstan wurde vom Global Forum als Jurisdiction of Relevance identifiziert und hat sich zur Umsetzung des AIA mit einem ersten Informationsaustausch im Jahr 2020 verpflichtet. Das Amtshilfeübereinkommen wurde am 23. Dezember 2013 unterzeichnet und ist seit dem 1. August 2015 in Kraft. Die AIA-Vereinbarung wurde am 22. Juni 2017 unterzeichnet. Über die nationale Umsetzungsgesetzgebung ist derzeit noch nichts bekannt. Damit verfügt Kasachstan noch nicht über alle für die Einführung des AIA auf der Basis des Amtshilfeübereinkommens und der AIA-Vereinbarung notwendigen Rechtsgrundlagen.

Vertraulichkeit und Datensicherheit in Kasachstan

Die rechtlichen, administrativen und technischen Rahmenbedingungen zur Vertraulichkeit und Datensicherheit in Kasachstan wurden vom Expertenpanel des Global Forum noch nicht geprüft.

Kasachstan hat am 11. September 2017 mit den USA ein FATCA-Model 1A-IGA (reziproker Informationsaustausch) unterzeichnet, das noch nicht in Kraft getreten ist. Zu diesem Zeitpunkt liegen noch keine Ergebnisse der Vertraulichkeits- und Datensicherheitsprüfung des IRS vor.

Das Global Forum hat im Rahmen der Überprüfung des Informationsaustauschs auf Ersuchen im Jahr 2018 das Vertraulichkeitsniveau im Steuerbereich in Kasachstan als standardkonform (compliant) beurteilt. Sämtliche Steuerabkommen, welche Kasachstan abgeschlossen hat, beinhalten eine Vertraulichkeitsklausel, die jener des Musterabkommens der OECD entspricht. Zusätzlich enthält das Steuergesetz der Republik von Kasachstan (Art. 557) und das Gesetz über den Zugang zu öffentlichen Informationen (Art. 1 und 24) weitere Vorschriften zum Schutz der Vertraulichkeit der individuellen Steuerdaten.

Kasachstan verfügt ein eigenständiges Datenschutzgesetz (Law no. 94.V vom 25. November 2013), das die wichtigsten Grundsätze zur Sammlung, zur Übermittlung und zum Schutz von persönlichen Daten enthält. Demnach hat jede Person das Recht zum Zugang, zur Berichtigung und Löschung sowie zum Widerspruch gegen die Weitergabe ihrer persönlichen Daten ein. Die Übermittlung von persönlichen Daten ins Ausland ist nur zulässig, wenn der Empfängerstaat über ein gleichwertiges Datenschutzniveau verfügt. Kasachstan verfügt über keine Datenschutzbehörde. Die Umsetzung ist Sache jeder Behörde.

Regularisierung der Vergangenheit in Kasachstan

Am 13. November 2015 wurde die Frist für das Steueramnestieprogramm zur freiwillige Offenlegung oder Repatriierung von im Ausland gehaltenen Vermögenswerten auf den 31. Dezember 2016 erstreckt. Damit war es kasachischen Steuerpflichtigen vom 1. September 2014 bis zum 31. Dezember 2016 möglich, im Ausland gelegene Vermögenswerte freiwillig offenzulegen und zu einem Satz von 10 Prozent nachträglich zu versteuern. Von zusätzlichen Zahlungen (Zinsen oder Strafsteuern) und weiteren Strafen wurde abgesehen. Über Ergebnisse dieser Steueramnestie ist derzeit nichts bekannt. Im Hinblick auf die Einführung des «Universal Tax Filling Act» im Jahr 2020 (Allgemeine Steuererklärung, für welche kasachische Steuerpflichtige neu Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, Bargeld, Angaben und Saldo der ausländischen und kasachischen Bankkonten, sowie ihr weltweites Einkommen anzugeben haben) und des Inkrafttretens des AIA, sind vorerst keine weiteren Massnahmen für Steuerpflichtige