Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2018/88: Bundesbeschlüsse über die Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit weiteren Partnerstaaten ab 2020/2021 · 29 Seiten

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Vertraulichkeit und Datensicherheit auf den Malediven

Die rechtlichen, administrativen und technischen Rahmenbedingungen zur Vertraulichkeit und Datensicherheit auf den Malediven wurden vom Expertenpanel des Global Forum noch nicht geprüft.

Die Malediven haben kein FATCA-IGA mit den USA abgeschlossen und deshalb keine Vertraulichkeits- und Datensicherheitsprüfung des IRS durchlaufen.

Die Überprüfung des Informationsaustauschs auf Ersuchen auf den Malediven durch das Global Forum hat noch nicht stattgefunden. Der Schutz der Vertraulichkeit der individuellen Steuerdaten ist in Art. 15 des Tax Administration Act (Law N° 3/2010) gewährleistet.

Die individuelle Privatsphäre wird in Art. 24 der maledivischen Verfassung von 2008 garantiert. Die Malediven verfügen über kein spezifisches Datenschutzrecht.

Regularisierung der Vergangenheit auf den Malediven

Auf den Malediven werden keine Einkommens- und Vermögenssteuern erhoben. Unternehmen haben eine Ertragssteuer von 15 Prozent zu entrichten, solche, die ihre Erträge im Ausland erwirtschaften, bezahlen eine Steuer von 5 Prozent. Banken bezahlen eine Sonderertragssteuer von 25 Prozent. Demgemäss gibt es auf den Malediven weder eine Steueramnestie noch ein spezifisches Programm für die freiwillige Regularisierung der steuerlichen Vergangenheit. Unternehmen, die es versäumen, steuerbare Einkünfte korrekt offenzulegen, müssen gestützt auf die Art. 64 f. des Tax Administration Act und die gestützt darauf erlassene Enforcement Policy vom 30. Mai 2016 nebst den ausstehenden Steuern eine kombinierte Busse (0.5 Prozent der offenen Steuer zuzüglich eines Tagessatzes solange die Steuer geschuldet ist) bezahlen. In schweren Fällen (Steuerbetrug) wird eine Strafverfolgung eingeleitet.

10. Nigeria

Schaffung der notwendigen Rechtsgrundlagen in Nigeria

Nigeria hat sich im Rahmen der OECD und des Global Forum zur Umsetzung des AIA mit einem ersten Informationsaustausch im Jahr 2019 verpflichtet. Das Amtshilfeübereinkommen wurde am 29. Mai 2013 unterzeichnet und ist für Nigeria seit dem 1. September 2015 in Kraft. Die AIA-Vereinbarung wurde am 27. Januar 2016 unterzeichnet. Die nationale Umsetzungsgesetzgebung wird derzeit vom Federal Inland Revenue Service (FIRS) vorbereitet. Nigeria verfügt somit noch nicht über alle für die Einführung des AIA auf der Basis des Amtshilfeübereinkommens und der AIA-Vereinbarung notwendigen Rechtsgrundlagen.

Vertraulichkeit und Datensicherheit in Nigeria

Die rechtlichen, administrativen und technischen Rahmenbedingungen zur Vertraulichkeit und Datensicherheit in Nigeria wurden vom Expertenpanel des Global Forum noch nicht geprüft.

Nigeria hat kein FATCA-IGA mit den USA abgeschlossen und deshalb keine Vertraulichkeits- und Datensicherheitsprüfung des IRS durchlaufen.

Das Global Forum hat im Rahmen der Überprüfung des Informationsaustauschs auf Ersuchen im März 2016 das Vertraulichkeitsniveau im Steuerbereich in Nigeria als standardkonform (compliant) beurteilt. Alle Steuerabkommen, welche Nigeria abgeschlossen hat, enthalten eine Vertraulichkeitsklausel, die jener des Musterabkommens der OECD entspricht. Zusätzlich enthält der Oaths Act, der Official Secrets Act sowie der Federal Inland Revenue Service (Establishment) Act weitere Vorschriften zum Schutz der Vertraulichkeit der individuellen Steuerdaten.

Mit Ausnahme datenschutzrechtlich relevanter Bestimmungen in diversen Erlassen, welche den Schutz der Privatsphäre, den Zugang zu den persönlichen Daten sowie deren Vertraulichkeit regeln, kennt die geltende Rechtsordnung Nigerias kein spezifisches Gesetz zum Schutz der persönlichen Daten. Demgemäss ist der Datenschutz in Nigeria lückenhaft. Die für die Planung, die Entwicklung und den Aufbau der Informationstechnologie in Nigeria zuständige National Information Technology Development Agency (NITDA) erlässt gestützt auf den NITDA Act, 2007, Richtlinien zum Datenschutz (NITDA Guidelines), in denen die datenschutzrechtlichen Ansprüche von Einzelpersonen gegenüber dem Staat und privaten Sektor tätigen Organisationen verbindlich geregelt werden.