Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2018/88: Bundesbeschlüsse über die Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit weiteren Partnerstaaten ab 2020/2021 · 29 Seiten

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keine fundamentale Opposition gegen die Erweiterung des Netzwerks auf weitere Partnerstaaten geäussert wurde, hält der Bundesrat aus den vorerwähnten Gründen an seinem Entscheid fest, 18 zusätzliche Partnerstaaten für den AIA vorzuschlagen. Was die Vertraulichkeit und Sicherheit der auszutauschenden Daten angeht, ist der Bundesrat der Auffassung, dass das gegenwärtige Verfahren effizient und probat ist. Der Prüfmechanismus für die Sicherstellung der standardkonformen Umsetzung des AIA wurde speziell für eine Prüfung unmittelbar vor dem ersten Datenaustausch konzipiert und bezweckt nicht, die Partnerstaaten vor der Genehmigung der Bundesbeschlüsse durch das Parlament einer Evaluation zu unterziehen. Diese Prüfung wurde vorgängig vom Global Forum durchgeführt.

3 Grundzüge der Vorlage

3.1 Beantragte Regelung

Der Bundesrat schlägt vor, unter Vorbehalt der Durchführung der parlamentarischen Genehmigungsverfahren das AIA-Netzwerk der Schweiz mit 18 zusätzlichen Partnerstaaten zu erweitern.

3.2 Abstimmung von Aufgaben und Finanzen

Die Schweiz hat sich dazu verpflichtet, die internationalen Standards im Bereich der Transparenz und des Informationsaustauschs für Steuerzwecke zu übernehmen. Die Umsetzung des AIA ist zweifellos mit hohen Regulierungskosten verbunden, mit denen die internationale Wettbewerbsfähigkeit und das Funktionieren eines sauberen Finanzplatzes nachhaltig sichergestellt werden sollen. Die Erweiterung des AIA-Netzwerks der Schweiz ist daher eine wichtige Aufgabe, die den Aufwand gemessen am damit verfolgten Zweck als verhältnismässig erscheinen lässt.

3.3 Umsetzungsfragen

Die meldenden schweizerischen Finanzinstitute übermitteln die Informationen an die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV). Diese leitet die Daten verschlüsselt über eine von der OECD in Auftrag gegebene Austauschplattform den zuständigen Behörden im Partnerstaat weiter. Umgekehrt erhält sie Informationen über in der Schweiz steuerpflichtige Personen, die in einem Partnerstaat über ein Konto verfügen. Die ESTV wird die erhaltenen Daten den Kantonen zur Verfügung stellen, die diese Informationen im Rahmen des Veranlagungsverfahrens verwenden können.

Im Rahmen des AIA werden die Kantone also nicht mit der Sammlung der Daten betraut. Sie müssen hingegen sicherstellen, dass die von der ESTV zur Verfügung gestellten Informationen aus dem Ausland effizient und zielführend verwenden können. Dank den ausgetauschten Informationen sollen die kantonalen Steuerbehörden überprüfen können, ob ihre Steuerpflichtigen ihre Finanzkonten im Ausland in der Steuererklärung deklariert haben.

Ende September 2018 hat die Schweiz mit den ersten Partnerstaaten erstmals Informationen über Finanzkonten ausgetauscht. Der Datenaustausch wurde gesamthaft erfolgreich durchgeführt. Beim reziproken AIA wurden die Daten mit den Partnern koordiniert versendet. Die Übermittlung der Daten erfolgte mit dem Common Transmission System der OCDE (CTS).

4 Erläuterungen zu den einzelnen Artikeln der Bundesbeschlüsse

Die Bundesbeschlüsse, mit denen der AIA mit Albanien, Aserbaidschan, Brunei Darussalam, Dominica, Ghana, Kasachstan, Libanon, Macao, den Malediven, Nigeria, Niue, Pakistan, Peru, Samoa, Sint Maarten, Trinidad und Tobago, der Türkei und Vanuatu eingeführt wird, folgen dem Muster, das für die Bundesbeschlüsse über die Einführung des AIA mit den Partnerstaaten für 2019/2020 verwendet wurde.

Art. 1

Mit dieser Bestimmung ermächtigt das Parlament den Bundesrat, dem Sekretariat des Koordinierungsgremiums der AIA-Vereinbarung zu notifizieren, dass die im Rahmen dieser Vorlage vorgeschlagenen Staaten und Territorien in die Liste jener Länder aufzunehmen sind, mit denen die Schweiz den AIA