Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2018/88: Bundesbeschlüsse über die Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit weiteren Partnerstaaten ab 2020/2021 · 29 Seiten
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Regularisierung der Vergangenheit in Nigeria
In Nigeria wurde im Hinblick auf die Einführung des AIA ein Regularisierungsprogramm (Voluntary Assets and Income Declaration Scheme [VAIDS]) durchgeführt, das es den Steuerpflichtigen erlaubte, vom 1. Juli 2017 bis am 30. März 2018 ihre steuerliche Vergangenheit straffrei zu regularisieren (nachträgliche Offenlegung von im In- und Ausland gelegenen Vermögenswerten sowie Nachzahlung noch offener Steuerrechnungen für die letzten sechs Jahre). Die Frist wurde bis zum 30. Juni 2018 verlängert. Im Januar 2018 gab die Regierung bekannt, dass mit dem VAIDS bereits 23 Milliarden nigerianische Naira (umgerechnet etwa 64 Millionen Franken) zusätzliches Steuereinkommen generiert wurde. Wer im Rahmen des ordentlichen Steuerverfahrens bisher nicht deklarierte Vermögenswerte offenlegt, muss die geschuldete Steuer mit Zinsen sowie eine nach den konkreten Umständen bemessene Busse bezahlen. Bei Steuerbetrug wird eine Strafverfahren eingeleitet.
11. Niue
Schaffung der notwendigen Rechtsgrundlagen in Niue
Niue hat sich im Rahmen der OECD und des Global Forum zur Umsetzung des AIA mit einem ersten Informationsaustausch im Jahr 2018 verpflichtet. Das Amtshilfeübereinkommen wurde am 27. November 2015 unterzeichnet und ist für Niue seit dem 1. Oktober 2016 in Kraft. Die AIA-Vereinbarung wurde am 30. Oktober 2015 unterzeichnet. Die nationale Umsetzungsgesetzgebung liegt vor (Income Tax Amendment Bill 2016; Income Tax [Automatic Exchange of Information] Regulations 2017), ist aber noch nicht in Kraft gesetzt worden. Niue verfügt somit noch nicht über alle für die Einführung des AIA auf der Basis des Amtshilfeübereinkommens und der AIA-Vereinbarung notwendigen Rechtsgrundlagen.
Vertraulichkeit und Datensicherheit in Niue
Das Expertenpanel des Global Forum hat die rechtlichen, administrativen und technischen Rahmenbedingungen zur Vertraulichkeit und Datensicherheit in Niue im Dezember 2015 evaluiert und als noch nicht zufriedenstellend beurteilt. Es hat Niue deshalb einen Aktionsplan auferlegt, der verbindliche Massnahmen vorschreibt, die zeitnah umzusetzen sind. Niue erfüllt damit im heutigen Zeitpunkt noch nicht alle Voraussetzungen für einen reziproken Datenaustausch. Sollten innert Frist keine nachweisbaren Fortschritte erzielt werden, so ist der AIA vorerst in nichtreziproker Weise einzuführen, d. h. im Gegensatz zu Niue wird die Schweiz keine Kontodaten liefern.
Niue hat kein FATCA-IGA mit den USA abgeschlossen und deshalb keine Vertraulichkeits- und Datensicherheitsprüfung des IRS durchlaufen.
Das Global Forum hat im Rahmen der Überprüfung des Informationsaustauschs auf Ersuchen im März 2016 das Vertraulichkeitsniveau im Steuerbereich in Niue als standardkonform (compliant) bewertet. Alle Steuerabkommen, welche Niue unterzeichnet hat, enthalten eine Vertraulichkeitsklausel, die jener des Musterabkommens der OECD entspricht. Zusätzlich enthält das Steuergesetz (Income Tax Act) weitere Vorschriften (insb. section 4 und 85/3) zum Schutz der Vertraulichkeit der individuellen Steuerdaten.
Derzeit gibt es in Niue keine Datenschutzgesetzgebung. Common Law und Equity anerkennen jedoch gewisse Grundsätze im Umgang mit Personendaten, die vor einem Gericht durchsetzbar sind (Anspruch auf Schutz der Vertraulichkeit und der Privatsphäre).
Regularisierung der Vergangenheit in Niue
Niue kennt kein formelles Programm für die freiwillige Offenlegung von bisher unversteuerten Vermögenswerten. Die Regularisierung erfolgt im Rahmen des ordentlichen Verfahrens, das weitgehend der neuseeländischen Regelung entspricht. Demnach erfolgt die freiwillige Offenlegung durch die Steuerpflichtigen entweder vor der Anzeige durch die Steuerbehörde bzw. vor der Einleitung einer Steuerprüfung oder einer Untersuchung (sog. Pre-notification disclosure) oder nach der Anzeige durch die Steuerbehörde bzw. nach der Einleitung einer Steuerprüfung oder einer Untersuchung (sog. Post-notification disclosure). Je nach dem Zeitpunkt der freiwilligen Offenlegung entfallen Strafsteuern vollständig oder werden zumindest erheblich reduziert.