Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2018/88: Bundesbeschlüsse über die Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit weiteren Partnerstaaten ab 2020/2021 · 29 Seiten

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Samoa über alle für die Einführung des AIA auf der Basis des Amtshilfeübereinkommens und der AIA-Vereinbarung notwendigen Rechtsgrundlagen.

Vertraulichkeit und Datensicherheit in Samoa

Das Expertenpanel des Global Forum hat die rechtlichen, administrativen und technischen Rahmenbedingungen zur Vertraulichkeit und Datensicherheit in Samoa im November 2016 evaluiert und als noch nicht zufriedenstellend beurteilt. Es hat Samoa deshalb einen Aktionsplan auferlegt, der verbindliche Massnahmen vorschreibt, die zeitnah umzusetzen sind. Samoa erfüllt damit im heutigen Zeitpunkt noch nicht alle Voraussetzungen für einen reziproken Datenaustausch. Sollten innert Frist keine nachweisbaren Fortschritte erzielt werden, so ist der AIA vorerst in nichtreziproker Weise einzuführen, d. h. im Gegensatz zu Samoa wird die Schweiz keine Kontodaten liefern.

Samoa hat kein FATCA-IGA mit den USA abgeschlossen und deshalb keine Vertraulichkeits- und Datensicherheitsprüfung des IRS durchlaufen.

Das Global Forum hat im Rahmen der Überprüfung des Informationsaustauschs auf Ersuchen im Oktober 2015 das Vertraulichkeitsniveau im Steuerbereich in Samoa als standardkonform (compliant) bewertet. Sämtliche Steuerabkommen, welche Samoa abgeschlossen hat, beinhalten eine Vertraulichkeitsklausel, die jener des Musterabkommens der OECD entspricht. Zusätzlich enthält der Tax Administration Act (section 9), der Tax Information Exchange Act (section 11) sowie der Income Tax Act (section 105) weitere Vorschriften zum Schutz der Vertraulichkeit der individuellen Steuerdaten.

Derzeit gibt es in Samoa keine Datenschutzgesetzgebung. Common Law und Equity anerkennen jedoch gewisse Grundsätze im Umgang mit Personendaten, die vor einem Gericht durchsetzbar sind (Anspruch auf Schutz der Vertraulichkeit und der Privatsphäre).

Regularisierung der Vergangenheit in Samoa

Samoa kennt kein spezifisches Programm für freiwillige Offenlegung von nicht deklarierten Vermögenswerten. Aufgrund des geltenden Rechts müssen fehlbare Steuerpflichtige die fälligen Steuern und eine fallweise festgelegte Strafsteuer von bis zu 50 Prozent der geschuldeten Steuer bezahlen. Im Falle der freiwilligen nachträglichen Offenlegung reduziert sich die Strafsteuer, solange die Steuerbehörden die Unregelmässigkeiten nicht festgestellt haben bzw. wenn noch keine Steuerprüfung eingeleitet wurde.

15. Sint Maarten

Schaffung der notwendigen Rechtsgrundlagen in Sint Maarten

Sint Maarten hat sich im Rahmen der OECD und des Global Forum zur Umsetzung des AIA mit einem ersten Informationsaustausch im Jahr 2018 verpflichtet. Aufgrund einer Erweiterungsklausel wurde das für die Niederlande geltende Amtshilfeübereinkommen am 1. September 2013 auch für das niederländische Überseegebiet Sint Maarten in Kraft gesetzt. Am 30. Oktober 2015 hat Sint Maarten die AIA-Vereinbarung unterzeichnet. Über die innerstaatliche Umsetzungsgesetzgebung ist derzeit noch nichts bekannt. Somit verfügt Sint Maarten nicht über alle für die Einführung des AIA auf der Basis des Amtshilfeübereinkommens und der AIA-Vereinbarung notwendigen Rechtsgrundlagen.

Vertraulichkeit und Datensicherheit in Sint Maarten

Das Expertenpanel des Global Forum hat die rechtlichen, administrativen und technischen Rahmenbedingungen zur Vertraulichkeit und Datensicherheit in Sint Maarten im August 2016 evaluiert und als noch nicht zufriedenstellend beurteilt. Es hat Sint Maarten deshalb einen Aktionsplan auferlegt, der verbindliche Massnahmen vorschreibt, die zeitnah umzusetzen sind. Sint Maarten erfüllt damit im heutigen Zeitpunkt noch nicht alle Voraussetzungen für einen reziproken Datenaustausch. Sollten innert Frist keine nachweisbaren Fortschritte erzielt werden, so ist der AIA vorerst in nichtreziproker Weise einzuführen, d. h. im Gegensatz zu Sint Maarten wird die Schweiz keine Kontodaten liefern.

Sint Maarten hat kein FATCA-IGA mit den USA abgeschlossen und deshalb keine Vertraulichkeits- und Datensicherheits-prüfung des IRS durchlaufen.

Das Global Forum hat im Rahmen der Überprüfung des Informationsaustauschs auf Ersuchen im August 2015 das Vertraulichkeitsniveau im Steuerbereich in Sint Maarten als standardkonform (compliant) bewertet. Sämtliche Steuerabkommen, welche Sint Maarten abgeschlossen hat, beinhalten eine Ver-