Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2018/88: Bundesbeschlüsse über die Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit weiteren Partnerstaaten ab 2020/2021 · 29 Seiten

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1. Ausgangslage

1.1 Handlungsbedarf und Ziele

1.1.1 Umsetzung des Standards zum automatischen Informationsaustausch (AIA) durch die Schweiz

Am 15. Juli 2014 verabschiedete der Rat der OECD den globalen AIA-Standard. Im Nachgang zu diesem Beschluss lud das Global Forum über Transparenz und Informationsaustausch für Steuerzwecke (Global Forum) etwa hundert Staaten und Territorien – alles Industriestaaten und Entwicklungsländer mit einem Finanzplatz – ein, sich zur Umsetzung des neuen Standards zu bekennen und den ersten Austausch von Kontoinformationen 2017 oder 2018 durchzuführen («committed jurisdictions»). Im gleichen Zug wurden diese Staaten und Territorien mit der Erwartung konfrontiert, den AIA mit all jenen Staaten und Territorien umzusetzen, die ein Interesse daran bekundet haben und die Vorgaben des globalen Standards zur Vertraulichkeit und Datensicherheit einhalten (sog. «interested appropriate partners»).

Am 8. Oktober 2014 genehmigte der Bundesrat die Verhandlungsmandate zur Einführung des AIA mit der EU (erstes Mandat)1 und den USA sowie mit weiteren Staaten (zweites Mandat)2. Zur selben Zeit verpflichtete sich die Schweiz politisch gegenüber dem Global Forum, den AIA unter Vorbehalt der innerstaatlichen parlamentarischen Genehmigungsverfahren ab 2017 einzuführen und erstmals 2018 mit den Partnerstaaten Informationen über Finanzkonten auszutauschen.

In der Schweiz sind die gesetzlichen Grundlagen zur Umsetzung des AIA-Standards am 1. Januar 2017 in Kraft getreten. Es handelt sich um das Übereinkommen vom 25. Januar 19883 über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen (Amtshilfeübereinkommen), die multilaterale Vereinbarung der zuständigen Behörden vom 29. Oktober 20144 über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten (Multilateral Competent Authority Agreement; MCAA oder AIA-Vereinbarung), das Bundesgesetz vom 18. Dezember 20155 über den internationalen automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten in Steuersachen (AIAG) sowie die Verordnung vom 23. November 20166 über den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen (AIAV).

Zeitgleich mit der Einführung der Rechtsgrundlagen wurde der AIA am 1. Januar 2017 mit den 38 ersten Partnerstaaten eingeführt, darunter alle EU-Mitgliedstaaten und EFTA-Staaten, diverse Finanzplätze sowie der Schweiz nahestehende OECD-Staaten, mit denen im Herbst 2018 erstmals Informationen über Finanzkonten ausgetauscht wurden.7 Im Dezember 2017 hat das Parlament die Bundesbeschlüsse über die Einführung des AIA mit weiteren 41 Staaten und Territorien genehmigt. Nebst der Genehmigung der bilateralen AIA-Abkommen mit Singapur und Hongkong hat der Bundesrat in seiner Botschaft vom 9. Mai 2018 die Einführung des AIA mit acht weiteren Partnerstaaten ab 2019/2020 vorgeschlagen. Genehmigt die Bundesversammlung dieses Geschäft noch vor Ende 2018, verfügt die Schweiz am 1. Januar 2019

1Das erste Mandat über Verhandlungen mit der EU ist erfüllt und damit gegenstandslos, da der AIA inzwischen mit allen EU-

Mitgliedstaaten eingeführt wurde.

2Bezüglich des zweiten Mandats ist festzuhalten, dass die Verhandlungen über ein FATCA-Abkommen nach dem Modell 1

(reziproker Informationsaustausch) nicht abgeschlossen werden konnten, weil die Vereinigten Staaten das Änderungsprotokoll vom 23. September 2009 über die Änderung des Abkommens vom 2. Oktober 1996 zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen noch nicht ratifiziert und die aktuelle Fassung des Amtshilfeübereinkommens nicht unterzeichnet haben. Zurzeit werden in technischen Gespräche mit der US-Seite mögliche Alternativen ausgelotet. In Bezug auf die in diesem Mandat erfassten weiteren Staaten, d. h. andere Staaten als die Vereinigten Staaten und die EU-Mitgliedstaaten, ist der Bundesrat den im Mandat erwähnten Prioritäten nachgekommen. Mit Staaten und Territorien, mit denen die Schweiz enge politische und wirtschaftliche Beziehungen pflegt, konnten vielfach auch für die Schweiz wichtige Finanzthemen aufgeworfen, diskutiert und in gemeinsamen Erklärungen festgehalten werden, so etwa allfällige Verbesserungen für den grenzüberschreitenden Marktzutritt für Finanzdienstleister.

3 SR 0.652.1

4 SR 0.653.1

5 SR 653.1

6 SR 653.11

7 Weitere Informationen zum erstmaligen Informationsaustausch der Schweiz mit ihren Partnerstaaten können eingesehen werden unter: https://intranet.efd-estv.admin.ch/intraefdestv/de/home/news/medienmitteilungen/mm-efd.msg-id-72420.html.