Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2018/88: Bundesbeschlüsse über die Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit weiteren Partnerstaaten ab 2020/2021 · 29 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 8Fedlex · Erläuternder Bericht

Partnerstaaten der Schweiz aufzunehmen, die Gegenstand eines Vernehmlassungsverfahrens bilden und dem ordentlichen Genehmigungsverfahren folgen wird.

1.4 Verhältnis zur Legislaturplanung und zu Strategien des Bundesrates

Die Vorlage ist in der Botschaft vom 27. Januar 201620 zur Legislaturplanung 2015–2019 angekündigt.

Die Einhaltung internationaler Standards im Steuerbereich, insbesondere bezüglich Transparenz und Informationsaustausch, ist Bestandteil der Strategie des Bundesrates für einen wettbewerbsfähigen Finanzplatz Schweiz.

Dies deckt sich auch mit der «Strategie Nachhaltige Entwicklung», mit der die Schweiz ihren Verpflichtungen aus der «Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung» der UNO mit ihren 17 Sustainable Development Goals (SDG) nachkommen will (insb. Goal 10: Reduce inequality within and among countries).

2 Vorverfahren

2.1 Ergebnisse der Konsultation der parlamentischen Kommissionen

Wegen der politischen Bedeutung des weiteren Vorgehens betreffend die künftige Erweiterung des Netzwerks der AIA-Partnerstaaten der Schweiz war es dem Bundesrat ein wichtiges Anliegen, vorgängig die zuständigen parlamentarischen Kommissionen (APK und WAK) gemäss Artikel 152 des Parlamentsgesetzes über die nächsten Schritte zu konsultieren. Nebst der Erweiterung des AIA-Netzwerks hatte der Bundesrat vorgeschlagen, gegenüber dem Global Forum schriftlich zu erklären, dass die Schweiz bereit sei, unter Vorbehalt ihrer internen Genehmigungsverfahren den AIA mit allen interessierten geeigeneten Partnern einzuführen.

Die Konsultationen der Aussenpolitischen Kommissionen (APK) und der Kommissionen für Wirtschaft und Abgaben (WAK) beider Räte fanden im Oktober 2018 auf der Grundlage eines Berichts des Staatssekretariats für internationale Finanzfragen (SIF)21 statt.

Die Ergebnisse der Konsultationen sind unterschiedlich ausgefallen. Während die APK-N und die APK-S den Vorschlag des Bundesrates zur Kenntnis genommen haben und diesen grundsätzlich unterstützen, haben die WAK-S und die WAK-N eine kritischere Haltung eingenommen. So hat die WAK-S drei Empfehlungen abgegeben:

(i) Die Schweiz solle keine Erklärung abgeben, wonach sie bereit sei, allen potenziellen Partnerstaaten gegenüber, die ihr Interesse daran bekunden, den AIA anzubieten. Die Einführung des AIA solle vielmehr von schweizerischen Interessen abhängig sein.

(ii) Die Voraussetzungen des Prüfmechanismus sollen bereits vor der Aktivierung des AIA erfüllt sein, und nicht erst vor dem ersten Datenaustausch.

(iii) Der Bundesrat habe alles zu unternehmen, um die Situation in Bezug auf das Doppelbesteuerungsabkommen mit den Vereinigten Staaten zu deblockieren, und aufzuzeigen, dass die Weigerung der Vereinigten Staaten Kontoinformationen an die Schweiz zu liefern, nicht akzeptabel sei.

Die WAK-N hat sich dieser Auffassung angeschlossen.

Auch die APK-S äusserte Bedenken gegenüber dem Vorhaben des Bundesrates, das aktualisierte Engagement der Schweiz dem Global Forum zur Kenntnis zu bringen. Es bestehe keine Eile, den AIA allen potenziellen Partnerstaaten anzubieten, zumal diese Erklärung fälschlicherweise auch als unbedingter Anspruch auf die Einführung des AIA verstanden werden könnte. Die Kommission empfiehlt daher, der Bundesrat solle keine solche Erklärung gegenüber dem Global Forum abgeben.

2.2 Schlussfolgerungen

Angesichts der Ergebnisse der Konsultationen wurde darauf verzichtet, das Engagement der Schweiz gegenüber dem Global Forum explizit zu aktualisieren. Da in den Diskussionen der WAK-S und WAK-N

20 Vgl. BBl 2016 1105, hier 1218

21 Bericht des Staatssekretariats für internationale Finanzfragen zum weiteren Vorgehen betreffend die künftige Erweiterung des Netzwerks der Partnerstaaten für den automatischen Informationsaustausch der Schweiz vom September 2018 an die Aussenpolitischen Kommissionen (APK) und die Kommissionen für Wirschaft und Abgaben (WAK) beider Räte.