Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2018/88: Bundesbeschlüsse über die Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit weiteren Partnerstaaten ab 2020/2021 · 29 Seiten

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In Bezug auf den Schutz von persönlichen Daten verfügt Trinidad und Tobago mit dem Data Protection Act, 2011 über eine ausführliche Gesetzgebung zum Schutz personenbezogener Daten im öffentlichen und privaten Bereich. Der Erlass räumt jeder Person weitegehende Rechte ein, so etwa das Recht zum Zugang, zur Berichtigung und zum Widerspruch gegen die Weitergabe ihrer persönlichen Daten. Die Übermittlung von persönlichen Daten ins Ausland ist nur zulässig, wenn der Empfängerstaat über ein gleichwertiges Datenschutzniveau verfügt, was vom Information Commissioner als unabhängiges Organ für die Einhaltung der Datenschutzgesetzgebung beurteilt wird.

Regularisierung der Vergangenheit in Trinidad und Tobago

Wer im Rahmen des ordentlichen Steuerverfahrens bisher nicht deklarierte Vermögenswerte offenlegt, muss die geschuldete Steuer mit Zinsen sowie eine nach den konkreten Umständen bemessene Busse bezahlen. Bei Steuerbetrug wird eine Strafverfahren eingeleitet. Das Parlament von Trinidad und Tobago hat am 1. Juli 2016 eine generelle Steueramnestie beschlossen (es handelt sich um die vierte Steueramnestie in weniger als 10 Jahren). Das Offenlegungsprogramm dauerte vom 1. Juli 2016 bis zum 16. September 2016 und hat es Steuerpflichtigen ermöglicht, nicht deklarierte Vermögenswerte auf freiwilliger Basis nachträglich offenzulegen und noch offene Steuerrechnungen zu begleichen. Gemäss offiziellen Quellen wurde unter dieser Steueramnestie auf sämtliche bis zum 31. Dezember 2015 angefallenen Strafen, Zinsen oder anderweitigen Lasten verzichtet. Die Amnestie galt für Einkommenssteuern, Mehrwertsteuern und Verrechnungssteuern. Ob die vom Finanzministerium erwarteten zusätzlichen Steuereinnahmen in der Höhe von 500 Millionen US-Dollar erreicht werden konnten, wurde bisher nicht bestätigt.

17. Türkei

Schaffung der notwendigen Rechtsgrundlagen in der Türkei

Die Türkei hat sich im Rahmen der OECD und des Global Forum zur Umsetzung des AIA mit einem ersten Informationsaustausch im Jahr 2018 verpflichtet. Das Amtshilfeübereinkommen wurde am 3. November 2011 unterzeichnet und ist für die Türkei seit dem 1. Juli 2018 in Kraft. Die AIA-Vereinbarung wurde am 21. April 2017 unterzeichnet. Die nationale Umsetzungsgesetzgebung befindet sich gegenwärtig in Vorbereitung. Somit verfügt die Türkei noch nicht über alle für die Einführung des AIA auf der Basis des Amtshilfeübereinkommens und der AIA-Vereinbarung notwendigen Rechtsgrundlagen.

Vertraulichkeit und Datensicherheit in der Türkei

Die rechtlichen, administrativen und technischen Rahmenbedingungen zur Vertraulichkeit und Datensicherheit in der Türkei wurden vom Expertenpanel des Global Forum als zufriedenstellend beurteilt. Das EFD hat zu den Ergebnissen dieser Evaluation Stellung genommen und erachtet sie als angemessen.

Die Türkei hat mit den USA ein FATCA-Model 1A-IGA (reziproker Informationsaustausch) abgeschlossen, welches noch nicht in Kraft getreten ist. Es liegen derzeit noch keine Ergebnisse der Vertraulichkeits- und Datensicherheitsprüfung des IRS vor.

Das Global Forum hat im Rahmen der Überprüfung des Informationsaustauschs auf Ersuchen im November 2013 das Vertraulichkeitsniveau im Steuerbereich in der Türkei als standardkonform (compliant) bewertet. Alle Steuerabkommen, welche die Türkei abgeschlossen hat, beinhalten eine Vertraulichkeitsklausel, die jener des Musterabkommens der OECD entspricht. Zusätzlich enthält die Tax Procedure Law (Art. 5, 152 und 362) sowie der Criminal Code (Art. 239) weitere Vorschriften zum Schutz der Vertraulichkeit der individuellen Steuerdaten.

Die Law on the Protection of Personal Data vom 7. April 2016 (Law No 6698; Kişisel Verilerin Korunması Kanunu KVKK) regelt die Sammlung, Bearbeitung und Bereitstellung von persönlichen Daten in der Türkei. Der Erlass orientiert sich an der Datenschutzrichtlinie 95/46/EG und räumt jeder Person weitgehende Rechte zum Schutz ihrer persönlichen Daten ein, so etwa das Recht auf den Zugang, auf die Berichtigung und Löschung (Recht auf Vergessen) sowie auf den Widerspruch gegen die Weitergabe von persönlichen Daten. Die Übermittlung von persönlichen Daten ins Ausland ist nur zulässig, wenn der Empfängerstaat über ein gleichwertiges Datenschutzniveau verfügt, was von der autonomen Personal Data Protection Authority überwacht und entschieden wird. Ferner hat die Türkei die Datenschutzkonvention des Europarates (SEV-Nr. 108) ratifiziert und 2011 in Kraft gesetzt.