Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2018/88: Bundesbeschlüsse über die Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit weiteren Partnerstaaten ab 2020/2021 · 29 Seiten

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8. Macao (China)

Schaffung der notwendigen Rechtsgrundlagen in Macao

Macao hat sich im Rahmen der OECD und des Global Forum zur Umsetzung des AIA mit einem ersten Informationsaustausch im Jahr 2018 verpflichtet. Aufgrund einer Erweiterungsklausel wurde das für die Volksrepublik China geltende Amtshilfeübereinkommen mit Wirkung ab dem 1. September 2018 auch in der Sonderverwaltungszone Macao in Kraft gesetzt. Am 15. Mai 2018 hat Macao die AIA-Vereinbarung unterzeichnet. Die nationale Umsetzungsgesetzgebung (Lei n.°5/2017 Regime jurídico da troca de informações em matéria fiscal; Ordem Executiva n.°211/2017 Norma Comum de Comunicação e os Procedimentos de Diligência Devida para Informações sobre Contas Financeiras) trat im Juni 2017 in Kraft. Damit verfügt Macao über die für die Einführung des AIA auf der Basis des Amtshilfeübereinkommens und der AIA-Vereinbarung notwendigen Rechtsgrundlagen. Macao hat die Schweiz gegenüber der OECD bereits als AIA-Partner notifiziert.

Vertraulichkeit und Datensicherheit in Macao

Das Expertenpanel des Global Forum hat die rechtlichen, administrativen und technischen Rahmenbedingungen zur Vertraulichkeit und Datensicherheit in Macao im Juni 2016 evaluiert und als noch nicht zufriedenstellend beurteilt. Es hat Macao deshalb einen Aktionsplan auferlegt, der verbindliche Massnahmen vorschreibt, die zeitnah umzusetzen sind. Macao erfüllt damit im heutigen Zeitpunkt noch nicht alle Voraussetzungen für einen reziproken Datenaustausch. Sollten innert Frist keine nachweisbaren Fortschritte erzielt werden, so ist der AIA vorerst in nichtreziproker Weise einzuführen, d. h. im Gegensatz zu Macao wird die Schweiz keine Kontodaten liefern.

Macao hat kein FATCA-IGA mit den USA abgeschlossen und deshalb keine Vertraulichkeits- und Datensicherheitsprüfung des IRS durchlaufen.

Das Global Forum hat im Rahmen der Überprüfung des Informationsaustauschs auf Ersuchen im November 2013 das Vertraulichkeitsniveau im Steuerbereich in Macao als standardkonform (compliant) beurteilt. Alle Steuerabkommen, welche Macao abgeschlossen hat, enthalten eine Vertraulichkeitsklausel, die jener des Musterabkommens der OECD entspricht. Zusätzlich enthält Art. 8 des Exchange of Information Act, Art. 9 des Individual Information Protection Law und Art. 279 des Decree Law 87798/M (General Principles for Public Administrative Staff) weitere Vorschriften zum Schutz der Vertraulichkeit der individuellen Steuerdaten.

In Bezug auf den Schutz von persönlichen Daten verfügt Macao mit der Law no.8/2005 – Personal Data Protection Act über eine ausführliche Gesetzgebung zum Schutz personenbezogener Daten im öffentlichen und privaten Bereich. Die Datenschutzgesetzgebung Macaos räumt jeder Person weitegehende Rechte ein, so etwa das Recht zum Zugang, zur Berichtigung und Löschung sowie zum Widerspruch gegen die Weitergabe ihrer persönlichen Daten. Die Übermittlung von persönlichen Daten ins Ausland ist nur zulässig, wenn der Empfängerstaat über ein gleichwertiges Datenschutzniveau verfügt, was vom Office for Personal Data Protection (OPDP) als unabhängiges Organ für die Einhaltung der Datenschutzgesetzgebung beurteilt wird.

Regularisierung der Vergangenheit in Macao

Macao kennt weder eine Steueramnestie noch ein spezifisches Programm zur Regularisierung der steuerlichen Vergangenheit auf der Grundlage einer freiwilligen Offenlegung. Die Regularisierung von nicht deklarierten Vermögenswerten richtet sich nach dem ordentlichen Steuerverfahren, wonach die ausstehenden Steuern samt Zinsen nachzuzahlen sind und zusätzlich eine Strafsteuer fällig wird. Bei schwerem Steuerbetrug wird eine Strafverfolgung eingeleitet.

9. Malediven

Schaffung der notwendigen Rechtsgrundlagen auf den Malediven

Die Malediven haben sich im Rahmen der OECD und des Global Forum zur Umsetzung des AIA mit einem ersten Informationsaustausch im Jahr 2020 verpflichtet. Die Malediven haben derzeit weder das Amtshilfeübereinkommen noch die AIA-Vereinbarung unterzeichnet. Über die innerstaatliche Umsetzungsgesetzgebung ist derzeit nichts bekannt. Somit verfügen die Malediven noch nicht über die für die Einführung des AIA auf der Basis des Amtshilfeübereinkommens und der AIA-Vereinbarung notwendigen Rechtsgrundlagen.