Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2018/88: Bundesbeschlüsse über die Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit weiteren Partnerstaaten ab 2020/2021 · 29 Seiten
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12. Pakistan
Schaffung der notwendigen Rechtsgrundlagen in Pakistan
Pakistan hat sich im Rahmen der OECD und des Global Forum zur Umsetzung des AIA mit einem ersten Informationsaustausch im Jahr 2018 verpflichtet. Das Amtshilfeübereinkommen wurde am 14. September 2016 unterzeichnet und ist für Pakistan seit dem 1. April 2017. Die AIA-Vereinbarung wurde am 7. Juni 2017 unterzeichnet. Die nationale Umsetzungsgesetzgebung (Sections 107 und 165B der Income Tax Law, 2001 [Agreements for the Avoidance of Double Taxation and Prevention of Fiscal Evasion] sowie Pakistan’s Federal Board of Revenue Guidance Note on Common Reporting Standard for Automatic Exchange of Financial Accounts Information) trat Ende 2017 in Kraft. Somit verfügt Pakistan über die für die Einführung des AIA auf der Basis des Amtshilfeübereinkommens und der AIA- Vereinbarung notwendigen Rechtsgrundlagen. Pakistan hat die Schweiz gegenüber der OECD bereits als AIA-Partner notifiziert.
Vertraulichkeit und Datensicherheit in Pakistan
Die rechtlichen, administrativen und technischen Rahmenbedingungen zur Vertraulichkeit und Datensicherheit in Pakistan wurden vom Expertenpanel des Global Forum als zufriedenstellend beurteilt. Das EFD hat zu den Ergebnissen dieser Evaluation Stellung genommen und erachtet sie als angemessen.
Pakistan hat kein FATCA-IGA mit den USA abgeschlossen und deshalb keine Vertraulichkeits- und Datensicherheitsprüfung des IRS durchlaufen.
Das Global Forum hat im Rahmen der Überprüfung des Informationsaustauschs auf Ersuchen im Juli 2016 das Vertraulichkeitsniveau im Steuerbereich in Pakistan als weitgehend standardkonform (largely compliant) bewertet. Sämtliche Steuerabkommen, welche Pakistan unterzeichnet hat, enthalten eine Vertraulichkeitsklausel, die jener des Musterabkommens der OECD entspricht. Zusätzlich enthält die Income Tax Ordinance (section 107 und 216) und die Freedom of Information Ordinance (section 15) verschiedene Vorschriften zum Schutz der Vertraulichkeit der individuellen Steuerdaten.
Derzeit gibt es in Pakistan keine spezifische Datenschutzgesetzgebung. Aufgrund des Fehlens entsprechender Erlasse kann nur ein Gericht, welches über Rechtsprechung im Bereich des Umgangs mit Personendaten verfügt, ein entsprechendes Urteil fällen oder Massnahmen anordnen.
Regularisierung der Vergangenheit in Pakistan
Das pakistanische Income Tax Law schreibt vor, dass die Steuerpflichtigen ihrer Steuererklärung eine Aufstellung ihrer Vermögenswerte und Schulden (sog. wealth statement) beizufügen haben. Sofern Vermögenswerte nicht angegeben wurden, ist eine straflose Selbstdeklaration nur im Zusammenhang mit einer Steueramnestie möglich. Im Hinblick auf die Einführung des AIA hat die Regierung Pakistans im Rahmen einer Steuerreform (Reduzierung des Einkommenssteuersatzes und Reform der Grundsteuer) im April 2018 die Durchführung einer einmaligen Steueramnestie bekanntgegeben. Steuerpflichtige mit unversteuerten Vermögenswerte und Einkommen aus in- und ausländischen Quellen erhielten die einmalige Chance, diese bis zum 30. Juni 2018 nachträglich offenzulegen, indem sie nebst der fälligen Steuer zusätzlich eine Strafsteuer zu entrichten hatten (bis zu 5 Prozent der geschuldeten Steuer). Von weiteren Strafen wurde abgesehen.
13. Peru
Schaffung der für den AIA notwendigen Rechtsgrundlagen in Peru
Peru hat sich im Rahmen der OECD und des Global Forum zur Umsetzung des AIA mit einem ersten Informationsaustausch im Jahr 2020 verpflichtet. Das Amtshilfeübereinkommen wurde am 25. Oktober 2017 unterzeichnet und ist für Peru am 1. September 2018 in Kraft getreten. Die AIA-Vereinbarung wurde noch nicht unterzeichnet. Die nationale Umsetzungsgesetzgebung ist in Vorbereitung. Somit verfügt Peru noch nicht über alle für die Einführung des AIA auf der Basis des Amtshilfeübereinkommens und der AIA-Vereinbarung notwendigen Rechtsgrundlagen.
Vertraulichkeit und Datensicherheit in Peru
Die rechtlichen, administrativen und technischen Rahmenbedingungen zur Vertraulichkeit und Datensicherheit in Peru wurden vom Expertenpanel des Global Forum noch nicht geprüft.