Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2018/88: Bundesbeschlüsse über die Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit weiteren Partnerstaaten ab 2020/2021 · 29 Seiten

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Vertraulichkeit und Datensicherheit in Brunei Darussalam

Das Expertenpanel des Global Forum hat die rechtlichen, administrativen und technischen Rahmenbedingungen zur Vertraulichkeit und Datensicherheit in Brunei Darussalam im August 2016 evaluiert und als noch nicht zufriedenstellend beurteilt. Es hat Brunei Darussalam deshalb einen Aktionsplan auferlegt, der verbindliche Massnahmen vorschreibt, die zeitnah umzusetzen sind. Brunei Darussalam erfüllt damit im heutigen Zeitpunkt noch nicht alle Voraussetzungen für einen reziproken Datenaustausch. Sollten innert Frist keine nachweisbaren Fortschritte erzielt werden, so ist der AIA vorerst in nichtreziproker Weise einzuführen, sofern die Rechtsgrundlagen dannzumal vorhanden sein sollten, d. h. im Gegensatz zu Brunei Darussalam wird die Schweiz keine Kontodaten liefern.

Brunei Darussalam hat kein FATCA-IGA mit den USA abgeschlossen und deshalb keine Vertraulichkeits- und Datensicherheitsprüfung des IRS durchlaufen.

Das Global Forum hat im Rahmen der Überprüfung des Informationsaustauschs auf Ersuchen im November 2016 das Vertraulichkeitsniveau im Steuerbereich in Brunei Darussalam als standardkonform (compliant) bewertet. Fast alle Steuerabkommen, welche Brunei Darussalam unterzeichnet hat, enthalten eine Vertraulichkeitsklausel, die jener des Musterabkommens der OECD entspricht. Zusätzlich enthält das Steuergesetz (Income Tax Amendment, 2012) weitere Vorschriften (insb. section 4 und 86J) zum Schutz der Vertraulichkeit der individuellen Steuerdaten.

Derzeit gibt es in Brunei Darussalam keine Datenschutzgesetzgebung. Common Law und Equity anerkennen jedoch gewisse Grundsätze im Umgang mit Personendaten, die vor einem Gericht durchsetzbar sind (Anspruch auf Schutz der Vertraulichkeit und der Privatsphäre).

Regularisierung der Vergangenheit in Brunei Darussalam

Brunei Darussalam kennt weder persönliche Einkommens- noch Vermögenssteuern (nur Geschäftsvermögen untersteht einer lokalen Steuer). Juristische Personen unterstehen einer Ertragssteuer von 18.5 Prozent. Mit Ausnahme von Dividenden werden die Erträge mit spezifischen Verrechnungssteuern belastet. Demgemäss gibt es in Brunei Darussalam kein Programm für die Regularisierung der steuerlichen Vergangenheit von juristischen Personen. Wer es versäumt, steuerbare Einkünfte korrekt offenzulegen, hierfür keine entschuldbaren Gründe vorweisen kann und nicht mit den Steuerbehörde kooperiert, muss zusätzlich zu den ausstehenden Steuern eine Busse bezahlen und riskiert in schweren Fällen eine Gefängnisstrafe.

4. Dominica

Schaffung der notwendigen Rechtsgrundlagen in Dominica

Dominica hat sich im Rahmen der OECD und des Global Forum zur Umsetzung des AIA mit einem ersten Informationsaustausch im Jahr 2018 verpflichtet. Dominica hat derzeit weder das Amtshilfeübereinkommen noch die AIA-Vereinbarung unterzeichnet. Über die innerstaatliche Umsetzungsgesetzgebung ist derzeit nichts bekannt. Somit verfügt Dominica noch nicht über die für die Einführung des AIA auf der Basis des Amtshilfeübereinkommens und der AIA-Vereinbarung notwendigen Rechtsgrundlagen. Aufgrund der Verwüstungen des Hurrikans „Irma“ im Hebst 2017 ist die Einführung des AIA derzeit aufgeschoben. Dominica misst daher dem AIA wenig Priorität ein, zumal es an finanziellen und personellen Ressourcen für die Umsetzung fehlt.

Vertraulichkeit und Datensicherheit in Dominica

Das Expertenpanel des Global Forum hat die rechtlichen, administrativen und technischen Rahmenbedingungen zur Vertraulichkeit und Datensicherheit in Dominica im Dezember 2015 evaluiert und als noch nicht zufriedenstellend beurteilt. Es hat Dominica deshalb einen Aktionsplan auferlegt, der verbindliche Massnahmen vorschreibt, die zeitnah umzusetzen sind. Dominica erfüllt damit im heutigen Zeitpunkt die Voraussetzungen für einen reziproken Datenaustausch noch nicht. Sollten innert Frist keine nachweisbaren Fortschritte erzielt werden, so ist der AIA vorerst in nichtreziproker Weise einzuführen, sofern die Rechtsgrundlagen dannzumal vorhanden sein sollten, d. h. im Gegensatz zu Dominica wird die Schweiz keine Kontodaten liefern.

Dominica hat mit den USA ein FATCA-Model 1A-IGA (reziproker Informationsaustausch) ausgehandelt, das noch nicht in Kraft getreten ist. Zu diesem Zeitpunkt liegen noch keine Ergebnisse der Vertraulichkeits- und Datensicherheitsprüfung des IRS vor.