Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2019/41: Genehmigung und Umsetzung der Genfer Akte des Lissabonner Abkommens über die Ursprungsbezeichnungen und geografischen Angaben (Änderung des Markenschutzgesetzes) · 27 Seiten
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6.3.2 Auswirkungen auf die einzelnen gesellschaftlichen Gruppen
Schweizer Produzenten
Das Genfer Abkommen mit seinen tieferen internationalen Registrierungskosten macht sich für Schweizer Produzenten gerade in jenen Märkten positiv bemerkbar, in denen sich aufgrund der bescheidenen zu erwartenden Absatzmenge eine nationale Registrierung kaum lohnen würde oder in denen sie durch Registrierung zunächst lediglich die drohende Gefahr, dass ihre GA generisch wird, abwenden möchten. So wird auch Produzenten, die bisher noch nicht im Export tätig waren und deshalb den Schutz ihrer GA im Ausland noch nicht gesichert haben, eine Internationalisierungsstrategie erleichtert.
Für die Unternehmen führt ein Beitritt der Schweiz zu keinen zusätzlichen Anpassungs- oder Verwaltungskosten. Eine Ausnahme bilden die potenziellen individuellen Prüfgebühren, welche die einzelnen Lissabon-Mitglieder erheben können. Diese würden, oftmals höher, aber auch bei einer direkten nationalen Registrierung anfallen. Zudem kann es im Inlandmarkt zu Substitutionsprozessen kommen, da dank des Beitritts der Schweiz zum Lissabonner Abkommen zu erwarten ist, dass vermehrt ausländische Waren mit qualifizierten GA auf dem Schweizer Markt für hochpreisige Qualitätswaren angeboten werden.
Im Jahr 2016 waren nach Angaben der Schweizerischen Vereinigung der AOP-IGP 21 Produkte als GUB und 12 Produkte als GGA registriert. Der Umsatz ab Verarbeitungsbetrieb betrug rund 900 Millionen Franken. Dies entsprach einem Anteil von rund 3 Prozent des gesamten Bruttoproduktionswerts der Schweizer Nahrungsmittelindustrie im genannten Jahr. Das mit Abstand wichtigste Produkt war dabei Käse. Mehr als drei Viertel des gesamten Umsatzes ab Verarbeitungsbetrieb wurde mit Käse erzielt. Rund die Hälfte der produzierten GUB-Käsemengen war für den Export bestimmt. Der entsprechende Exportvolumenanteil der GUB-Käsesorten an der Gesamtmenge des exportierten Käses (GUB und nicht-GUB) vergleichbarer Sorten betrug ebenfalls ca. die Hälfte. Schweizer GUB-Käse (wie Gruyère, Tête de Moine, Fromage de Bellelay oder Emmentaler) kämpft in verschiedenen Märkten mit Nachahmungen und der Gefahr, dass die entsprechenden Bezeichnungen generisch werden. In vielen Exportmärkten sind die Absatzzahlen im Moment noch klein, eine Registrierung und eine anschliessende Durchsetzung daher relativ teuer. Beides kann sich aber gerade für solche Märkte lohnen, wenn die Kosten für die Registrierung dank der Genfer Akte substanziell sinken. Eine Registrierung über den Weg der Genfer Akte des Lissabonner Abkommens ist bedeutend kostengünstiger als eine solche über ein Registrierungsverfahren nach nationalem Recht. Zudem wird das System mit der zunehmenden Zahl teilnehmender Länder immer günstiger55.
Grosses Potenzial für einen kostengünstigeren internationalen Schutz ihrer GA «Swiss Made» hat das Abkommen auch für die Uhrenindustrie. 2017 verzeichneten die Mitgliederfirmen der Fédération de l'industrie horlogère suisse (FH) in den zehn grössten Exportmärkten einen Umsatz von 13,9 Milliarden CHF (davon 4,6 Milliarden CHF in den USA und Hongkong), was gut zwei Dritteln des weltweiten Exports entspricht.56 Rund ein weiterer Drittel von 6,1 Milliarden geht in andere Teile der Welt. Meldet bspw. die FH in der Schweiz eine geografische Marke an, was aufgrund der bestehenden Branchenverordnung kein grosser Aufwand sein sollte, so kann sie diese über das internationale Lissabonner System in allen teilnehmenden Staaten ebenfalls als GA schützen lassen. Bisher besitzt die FH lediglich in den USA und in Hongkong, den beiden grössten Absatzmärkten der FH-Mitglieder, entsprechende Garantiemarken. Deren Hinterlegung gestaltete sich für die FH vor allem in den USA als sehr zeit- und kostenintensiv. Zurzeit überprüft die FH eine Registrierung der Garantie- oder Kollektivmarke «Swiss» in der EU. Mit Italien, Deutschland und Frankreich befinden sich dort einige der zehn grössten Exportmärkte. Dank den im Vergleich zum Madrider Markensystem günstigeren Registrierungskosten über den Weg der Genfer Akte des Lissabonner Abkommens wird es sich für die Uhrenindustrie lohnen, GA nebst den erwähnten Hauptabsatzmärkten auch in Ländern mit gegenwärtig tieferen Umsatzzahlen zu schützen. So ist beispielsweise Indien für die Schweizer Uhrenindustrie ein Land mit grossem Wachstumspotenzial, aber auch einer grossen Herausforderung im Zusammenhang mit der missbräuchlichen Verwendung der GA «Swiss» für Uhren. Somit ist auch für die Hersteller von Schweizer Uhren die Genfer Akte eine einfache Möglichkeit, sich international, sofern das betroffene Land ebenfalls der Genfer Akte beitritt, gegen Trittbrettfahrer zu wehren und das jeweilige Marktpotenzial besser auszuschöpfen.
Ländliche Regionen
Wie in der Botschaft zum Agrarpaket 95 (vgl. oben Punkt 6.2) festgehalten, ist ein Ziel des Systems der Registrierung von GAauch die Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen in strukturschwachen, insbesondere ländlichen Gebieten. Die Schweizerische Vereinigung der AOP-IGP beziffert die Zahl der Arbeitsplätze (Vollzeitstellen entlang der Wertschöpfungskette) mit 15 00057. Somit sind fast 8% der Angestellten im Landwirtschaftssektor und der Lebensmittelindustrie an der Produktion von Waren beteiligt, die von UB oder GA profitieren58. Ein Grossteil dieser Arbeitsplätze ist in der Tat in strukturell schwachen ländlichen Gebieten mit starkem Bezug zur Landwirtschaft angesiedelt. Aber auch die Uhrenindustrie beschäftigt rund 55 000 Mitarbeitende59, zu einem grossen Teil im eher strukturschwachen Jurabogen
55 Gemäss Angaben der Sortenvereinigung «Gruyère» dauert eine Registrierung ihrer geografischen Angabe in einem Drittland im Durchschnitt rund drei Jahre und kostet (Personalkosten, Übersetzungen, Registrierungsgebühren etc.) durchschnittlich 10 000 CHF. Eine internationale Eintragung über die Genfer Akte des Lissabonner Abkommens verursacht dagegen 1000 CHF internationale Anmeldegebühren bei der WIPO sowie geschätzte 2000 CHF für interne Kosten bei der entsprechenden Sortenorganisation und mögliche Registergebühren in benannten Schutzländern. In einem Szenario mit der Annahme, dass 15 Staaten der Genfer Akte beitreten, die Schweiz mit fünf derselben bereits ein bilaterales Abkommen besitzt (oder die entsprechende Sortenorganisation in diesen Ländern bereits eine individuelle Eintragung erworben hat), entsteht für die Registrierung in den restlichen 10 Staaten ein Aufwand von insgesamt 3000 CHF bzw. von 300 CHF pro Land (= 1000 CHF Eintragungsgebühr + 2000 interne Kosten) / 10). Das entspricht lediglich 3 % der oben beschriebenen Kosten von 10 000 CHF pro geografische Angabe und Land. Mit jedem weiteren Mitglied der Genfer Akte, mit dem noch keine entsprechenden bilateralen oder individuellen Verträge bestehen, reduzieren sich diese Kosten pro Land weiter.
56 Vgl. Exportzahlen der FH. Die zehn absatzstärksten Märkte sind Hongkong, USA, China, Grossbritannien, Japan, Italien, Singapur, Deutschland, Frankreich und die Vereinigten Arabischen Emirate.
57 Schweizerische Vereinigung der AOP-IGP, Die Schweizer AOP-IGP: Rückblick auf 20 Jahre Erfahrungen, 2017.
58 Quelle: Bundesamt für Statistik BFS, Statistik der Unternehmensstruktur STATENT
59 Vgl. Convention patronale de l'industrie horlogère suisse (2018): Personal- und Betriebszählung der Schweizerischen Uhren- und mikrotechnischen Industrie 2017