Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2019/55: Verordnung über die Organisation der Bahninfrastruktur (OBI-Verordnung) · 34 Seiten

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3.3 Mitwirkungsrechte

Frage 5: Erachten Sie die vorgeschlagene Konkretisierung der Mitwirkungsrechte als hinreichend?

Grundtenor

Zu dieser Frage teilen 49 von 80 Teilnehmenden ihre Meinung mit. Eine klare Mehrheit betrachtet die Vorschläge zur Konkretisierung der Mitwirkungsrechte als hinreichend bzw. stimmt ihnen zu (31 von 49). 9 von 49 Teilnehmenden lehnen die Vorschläge hingegen ab. Teilweise einverstanden sind 9 Teilnehmende.

Erachten Sie die vorgeschlagene Konkretisierung der Mitwirkungsrechte als hinreichend?

100% 21

90%9

24

80% 9 11

70% 06

60% 50%0

40%17

30% 318

11

20%5

10% 0%0

Total Kantone pol. Parteien Dachverbände öV-Branche Organisation

Ja Nein Teilweise

Im Einzelnen

Mit JA (hinreichend) haben 31 Teilnehmende diese Frage beantwortet, nämlich 17 Kantone (ZH, LU, UR, SZ, OW, NW, GL, ZG, FR, SO, AR, SG, TG, TI, VS, NE, GE), 1 Partei (SP), 8 Vertreter der öV-Branche (FART, RhB, SBW, SOB, SZU, TPF, TRN, VBZ) sowie 5 weitere Organisationen (IGöV, Pro Bahn Schweiz, VöV, RAILplus, transfair).

SPS, VöV und Pro Bahn Schweiz erachten die vorgeschlagene Konkretisierung der Mitwirkungsrechte zwar als hinreichend, vermerken jedoch (wie übrigens auch die SBB), dass den ISB dadurch kein erheblicher Mehraufwand entstehen dürfe, was Verzögerungen bei Investitionen bewirken könnte.

SBW regt an, dass die ISB die Ausübung der Mitwirkungsrechte proaktiv und frühzeitig bekanntgeben soll.