Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2019/55: Verordnung über die Organisation der Bahninfrastruktur (OBI-Verordnung) · 34 Seiten

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Die SVP erachtet es als nicht notwendig, der SKE viele zusätzliche Aufgaben zu übertragen, da sie in ihrer heutigen Form nur wenig beansprucht werde.

Die SBB bemängelt, dass die RailCom bei Verletzungen des Mitwirkungsrechts endgültig entscheidet; im Normalfall können ihre Entscheide jedoch nach dem Gesetz mit Beschwerde angefochten werden.

Diese Frage mit NEIN beantwortet haben 2 Teilnehmende, nämlich die SAB und die AG Berggebiet c/o Solidaritätsfonds Luzerner Bergbevölkerung. Beide teilen die Ansicht, dass die RailCom zu wenig Kompetenzen habe. So müsste sie auch die Einhaltung der Vorgaben zur Grundversorgung prüfen können.

Frage 8: Sehen Sie weiteren Handlungsbedarf?

Grundtenor

Zu dieser Frage beziehen 57 von 80 Antworten inhaltlich Stellung. Die grosse Mehrheit davon (52 von

57) sieht keinen weiteren Handlungsbedarf in Bezug auf die RailCom. 5 von 57 Teilnehmenden erkennen weiteren Handlungsbedarf.

Sehen Sie weiteren Handlungsbedarf?

100% 0 0 0 0 00

90% 80% 70% 60%3

52 1112

50% 251

40% 30% 20% 10%1

5 12

0% 10

Total Kantone pol. Parteien Dachverbände öV-Branche Organisation

Ja Nein Teilweise

Im Einzelnen

Der Kanton Neuenburg schlägt vor, dass Rekurse zunächst vom BAV analysiert werden, bevor sie an die RailCom gelangen; diese Massnahme soll verhindern, dass die RailCom mit Beschwerden überschwemmt wird.