Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2019/55: Verordnung über die Organisation der Bahninfrastruktur (OBI-Verordnung) · 34 Seiten

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Städteverband), 1 Dachverband der Wirtschaft (SGV), 5 Vertreter der öV-Branche (BLS AG, FART, RhB, SOB, TPF) sowie 2 weitere Organisationen (RAILplus, transfair).

Die Kantone BE, SH und SO erachten die Umsetzung als sachgerecht und im internationalen Kontext für angemessen, der Kanton VD hält sie im allgemeinen Kontext der Branche als angemessen.

Die BLS AG und die FART betonen, dass eine einheitliche Regelung innerhalb der Branche von grösster Bedeutung sei.

Die RhB und RAILplus geben zu bedenken, dass Gebirgsbahnen öfter höherer Gewalt ausgesetzt sind.

Die TPF und die Thurbo AG weisen darauf hin, dass die Informationspflicht zu Fahrplänen und Bedingungen der Fahrt zu den günstigsten Preisen die stetig zunehmende Zahl an automatischen Ticketingangeboten, z. B. Apps wie Fairtiq, bei denen der günstigste Preis erst im Nachhinein berechnet wird, zu wenig berücksichtige.

transfair betont, dass verhindert werden müsse, dass die Transportunternehmen (TU) die zusätzlichen Kosten, die ihnen als Folge der neuen Vorgaben entstehen, an anderer Stelle (Personal) einsparen würden. Personalressourcen und Ausbildungsmassnahmen müssten weiterhin sichergestellt sein. Unter Berücksichtigung der datenschutzrechtlichen Grundlagen und um Missbräuche zu verhindern sollten die TU zudem die Anträge auf Fahrpreisentschädigung auswerten dürfen.

TEILWEISE einverstanden mit den Vorschlägen sind 6 Kantone (ZH, FR, BS, BL, TG, TI), 1 Partei (SP), 7 Vertreter der öV-Branche (PostAuto Schweiz AG, SZU, Thurbo AG, transN, VBG, VBZ, ZVV) und 13 weitere Organisationen (ch-direct, FRC, LITRA, SKS, SWISSRAIL, VöV, VCS, acsi, EKK, Handelskammer beider Basel, Pro Velo, Stadt Winterthur sowie eine Privatperson).

Mit NEIN haben 18 Teilnehmende auf diese Frage geantwortet, davon 8 Kantone (LU, OW, NW, GL, ZG, AI, SG, AG), 1 Partei (SVP), 1 Dachverband der Gemeinden, Städte und Berggebiete (SAB), 3 Vertreter der öV-Branche (MGB, SBW, SBB) und 5 weitere Organisationen (IGöV, Pro Bahn Schweiz, SBS, AG Berggebiet c/o Solidaritätsfonds Luzerner Bergbevölkerung sowie eine Privatperson).

Der Kanton NW lehnt die Umsetzung der Passagierrechte grundsätzlich ab.

Die Kantone FR, NW und BS, AI sowie transN befürchten hohe zusätzliche Kosten, die auch auf die Besteller zurückfallen könnten.

Der Kanton TI verlangt klärende Angaben darüber, welche Verkehrsarten von den Passagierrechten betroffen sind und welche Aufgaben und Verantwortungen jeder Akteur innehat.

Die SPS, PostAuto, SZU, transN, VBG, VBZ, ZVV, ch-direct, LITRA, VöV, Stadt Winterthur, SBW,

SBB, MGB, Thurbo AG kritisieren die Unterscheidung zwischen der vollen Rückerstattung des Fahrpreises ab der ersten Minute, wenn der Zweck der Reise nicht mehr erfüllt werden kann, und einer Entschädigungszahlung ab 60 Minuten Verspätung. Zudem erachten der Kanton UR, SPS, SKS,