Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2019/55: Verordnung über die Organisation der Bahninfrastruktur (OBI-Verordnung) · 34 Seiten
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2 Ergebnisse der Vernehmlassung
2.1 Trassenvergabestelle
Die Ausgestaltung der TVS als Anstalt des Bundes findet, wie bereits in der Vernehmlassung zur Gesetzesvorlage, breite Zustimmung. In den Verordnungsanpassungen werden insbesondere die Zuständigkeit und Aufgaben der TVS im Detail definiert. Dazu bringen die Teilnehmenden nur wenige Anmerkungen ein. Vereinzelt wird Kritik zum unklaren Zuständigkeitsbereich der TVS geäussert.
2.2 Systemführerschaften
Grundsätzlich werden auch die Detailregelungen zu den Systemführerschaften im Infrastrukturbereich befürwortet. Trotzdem äussert sich eine Mehrheit der Teilnehmenden dahingehend, dass weitere Präzisierungen und Ergänzungen vorzunehmen seien. Kritisiert werden insbesondere die fehlenden Mitspracherechte der Kantone bei der Vergabe von Systemführerschaften. Ein weiteres Anliegen betrifft die Gewährung des diskriminierungsfreien Zugangs zu Dienstleistungen im Gütertransport auf der Schiene: Viele Teilnehmende fordern, dass die GüTV keine Mengenrabatte zulassen solle, und dass die Preise nach wirtschaftlich nachvollziehbaren Kriterien festgelegt werden müssen.
2.3 Mitwirkungsrechte der Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) und Anschliesser
Das Instrument der Mitwirkungsrechte bei Investitionsentscheiden der Infrastrukturbetreiberinnen (ISB) geniesst im Grundsatz eine breite Zustimmung. In mehreren Stellungnahmen wird darauf hingewiesen, dass die Mitwirkungsrechte nicht zu einem grossen Mehraufwand bei den ISB führen dürfen und es bei Investitionen zu keinen Verzögerungen kommen solle. Zudem wird mehrfach angeregt, den Zugang zu den Investitionsplänen einzuschränken, damit nicht jede und jeder Interessierte Einblick in die Investitionsvorhaben der ISB erhält. Ausserdem wünschen diverse Teilnehmende weitergehende Mitwirkungsrechte bei der Fahrplangestaltung für den Umgang mit Baustellen und Betriebsstörungen.
2.4 Schiedskommission für den Eisenbahnverkehr
Die Stärkung der Schiedskommission für den Eisenbahnverkehr (SKE; neu RailCom) geniesst hohe Akzeptanz. Es werden nur sehr wenige zusätzliche Anmerkungen eingebracht. Diese wiederum gehen in unterschiedliche Richtungen: Zum einen wird erachtet, dass aktuell überhaupt kein Stärkungsbedarf bestehe, da die heutige SKE heute wenig beansprucht würde. Zum anderen wünschen einige Teilnehmende eine noch stärkere RailCom als vorgeschlagen.